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    AW: schnelle Verlobung ?

    @zoff

    dein nick gefällt mir in diesem Zusammenhang!

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    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie weist man denn nun nach, dass man verlobt ist oder auch nicht, wenn lediglich ein mündlicher Vertrag besteht und letztendlich zwischen dem Paar die Fronten so verhärtet sind, dass Aussage gegen Aussage steht?
    Das ist das übliche Problem mit mündlichen Verträgen ... nicht größer und nicht kleiner als bei anderen Rechtsgeschäften.
    Deshalb sollte man von mündlichen Verträgen Abstand nehmen, wenn deren Einhaltung für einen von Bedeutung ist. Bei Aussage gegen Aussage gilt die Stichhaltigkeit der Beweisführung. Da muß ganz und gar nicht gewinnen, wer im "Recht" ist oder die sogenannte Wahrheit sagt. Gewinnen tut, wer seine Argumente am besten verkauft. Wie überall in der vielgepriesenen Wirtschaft.

    Bei einer "Verlobung" würde mir trotzdem das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages reichen. Denn wenn einer von beiden nicht mehr will, was soll dann eine schriftliche Willenserklärung, respektive "Vertrag". Dann soll es mir recht sein, wenn das Vertrag hinfällig ist. Man sollte einfach darauf verzichten, im Vertrauen auf die zu erwartende Eheschließung enorm teure Geschenke zu machen, deren Rückerstattung nach Auflösung der Verlobung für mich von nicht unbeträchtlichem finanziellem Interesse wäre.

    Ich glaube TE "zoff" ist nicht mehr mit an Bord?

    Oder auf Verlobungsreise?

    Oder getrennt?

    Oder frisch versöhnt?

    ?
    Durchsage:

    "Achtung, es wurde eine herrenlose Damenhandtasche gefunden ..."

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