@zoff
dein nick gefällt mir in diesem Zusammenhang!
Antworten
Ergebnis 61 bis 62 von 62
Thema: schnelle Verlobung ?
-
29.04.2013, 07:32
AW: schnelle Verlobung ?
-
29.04.2013, 07:57
AW: schnelle Verlobung ?
Das ist das übliche Problem mit mündlichen Verträgen ... nicht größer und nicht kleiner als bei anderen Rechtsgeschäften.
Deshalb sollte man von mündlichen Verträgen Abstand nehmen, wenn deren Einhaltung für einen von Bedeutung ist. Bei Aussage gegen Aussage gilt die Stichhaltigkeit der Beweisführung. Da muß ganz und gar nicht gewinnen, wer im "Recht" ist oder die sogenannte Wahrheit sagt. Gewinnen tut, wer seine Argumente am besten verkauft. Wie überall in der vielgepriesenen Wirtschaft.
Bei einer "Verlobung" würde mir trotzdem das Zustandekommen eines mündlichen Vertrages reichen. Denn wenn einer von beiden nicht mehr will, was soll dann eine schriftliche Willenserklärung, respektive "Vertrag". Dann soll es mir recht sein, wenn das Vertrag hinfällig ist. Man sollte einfach darauf verzichten, im Vertrauen auf die zu erwartende Eheschließung enorm teure Geschenke zu machen, deren Rückerstattung nach Auflösung der Verlobung für mich von nicht unbeträchtlichem finanziellem Interesse wäre.
Ich glaube TE "zoff" ist nicht mehr mit an Bord?
Oder auf Verlobungsreise?
Oder getrennt?
Oder frisch versöhnt?
?Durchsage:
"Achtung, es wurde eine herrenlose Damenhandtasche gefunden ..."


Zitieren
