Antworten
Seite 6 von 7 ErsteErste ... 4567 LetzteLetzte
Ergebnis 51 bis 60 von 62
  1. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von zoff Beitrag anzeigen
    Er ist 58, ich 47.
    Ist zwar nicht die wichtigste Frage, kann aber auch eine Rolle spielen:
    Habt ihr beide Kinder aus früheren Beziehungen? Freuen sie sich über euere Verlobung?

  2. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Eine Verlobung hat einige Rechtsfolgen:
    • Es besteht das gegenseitige Zeugnisverweigerungsrecht.
    • Eine Verlobung kann nur aus wichtigen Gründen gelöst werden, das Erlöschen der gegenseitigen Zuneigung gilt allgemein NICHT als wichtiger Grund.
    • Geschenke, Anschaffungen, die in Hinblick auf die angedachte Ehe gemacht wurden, können nach der Auflösung der Verlobung zurückgefordert werden.


    Insofern ist man gerade dann auf der sicheren Seite, wenn man der finanziell besser gestellte Partner ist und am Anfang großzügige Geschenke und gemeinsame Anschaffungen macht. Ohne Verlobung kriegt man die nur selten zurück - war man dagegen verlobt, kann man sie zurückfordern.

    Einklagen kann man die Ehe allerdings nicht. Falls der Mann vorhat, vorzeitig, also mit 60 in Rente zu gehen, wäre eine Verlobung auch sinnvoll. Falls er verstirbt besteht Anspruch auf Witwenrente nämlich nur, wenn die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden hat. Auf die Mindestdauer kann verzichtet werden, wenn man nachweisen kann, dass der Zweck der Heirat nicht die Erlangung der Witwenrente war. Durch eine - wenn auch etwas altertümlich anmutende Verlobung - kann ja zumindest die Absicht der Eheschließung zu diesem frühen Zeitpunkt nachgewiesen werden.

    Ich habe allerdings in den letzten 20 Jahren auch von niemandem mehr gehört, dass er sich verlobt hat. Aber hier - der Mann wird seine Gründe haben. (Die du respektieren solltest... ) Außer er ist der, der viel schenkt. Dann könnte sein, dass er das nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung tun will.

    Selbst habe ich mich mit meinem ersten Mann auch nach 5 Monaten verlobt und weitere 10 Monate später geheiratet. Das ist allerdings fast 30 Jahr her

  3. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Falls er verstirbt besteht Anspruch auf Witwenrente nämlich nur, wenn die Ehe mindestens 1 Jahr bestanden hat. Auf die Mindestdauer kann verzichtet werden, wenn man nachweisen kann, dass der Zweck der Heirat nicht die Erlangung der Witwenrente war. Durch eine - wenn auch etwas altertümlich anmutende Verlobung - kann ja zumindest die Absicht der Eheschließung zu diesem frühen Zeitpunkt nachgewiesen werden.
    Und wie weist man die Verlobung nach? Muss ein Vertrag aufgesetzt werden? Was ist mit Paaren, die sich eher still und leise verloben? Die sind dann vom Recht schlechter gestellt?

  4. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und wie weist man die Verlobung nach? Muss ein Vertrag aufgesetzt werden? Was ist mit Paaren, die sich eher still und leise verloben? Die sind dann vom Recht schlechter gestellt?
    Eine Verlobung ist ein Vertrag. Ein Vertrag darüber, dass man heiraten wird. Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Oder sogar durch schlüssiges handeln. Wenn man also z.B. eine gemeinsame Hochzeitsreise bucht oder ähnlich. Paare, die beim Standesamt einen Hochzeitstermin ausmachen, gelten im amtlichen Sprachgebrauch als Verlobte, ob sie sich nun einen Ring gekauft haben, die Verlobung erklärt haben, oder nicht...

    Gibt es keine "offizielle" Verlobung mit Anzeige, Feier, Geschenken, dann muss im Streitfall der Richter ermitteln. Er wird zunächst Erklärungen der Partner verlangen, eventuell Zeugen befragen lassen. Das wird ja nun in der Praxis selten vorkommen. Ich denke, die meisten Verlobungen enden mit der Eheschließung oder werden mehr oder weniger einvernehmlich still und heimlich aufgelöst.

    Wenn ein älterer, eheerfahrener Herr sich verlobt, zumal nach fünf Monaten, dann dürfte er mehr als romantische Gründe dafür haben. Da sich die TE und der ältere Herr sich inhaltlich einig sind, haben sie vermutlich darüber gesprochen. Die Rechtsfolgen sind bei einer Verlobung nach fünf Monaten nicht anders, als nach fünf Jahren.

    Die Bezeichnung "meine Frau", "mein Mann" finde ich persönlich recht besitzergreifend. Zumal, wenn es sich um den x.ten Partner handelt. Korrekt müsste es dann heißen: meine 4.Frau Im Grunde geht es doch niemanden an, ob man miteinander ins Bett geht. Und zu sagen: das ist xyz, wir sind verlobt.... wirkt einfach bei Teenies niedlicher als bei Menschen im Seniorenalter.

  5. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    wirkt einfach bei Teenies niedlicher als bei Menschen im Seniorenalter.
    Wann geht bei Dir eigentlich das Seniorenalter los ? Mit 40 ?

    Die TE ist 47, da steht man mitten im Leben. Und mit 58 ist man m.E. auch noch kein Senior.

    Ich finde es im übrigen immer schön, wenn sich Leute verlieben und die Ernsthaftigkeit ihrer Beziehung durch eine Verlobung bekunden.

  6. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    [*]Eine Verlobung kann nur aus wichtigen Gründen gelöst werden, das Erlöschen der gegenseitigen Zuneigung gilt allgemein NICHT als wichtiger Grund.
    Wo hast Du das denn her ?
    Was wäre ein wichtiger Grund ?

    Warum sollte jemand den anderen ohne gegenseitige Zuneigung heiraten wollen ? Bzw. wie den anderen dazu zwingen ?

  7. User Info Menu

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zur Seltenheit einer Verlobung: Ich durfte im weiteren Familienkreis im letzten Sommer die Verlobungskundgebung eines ganz jungen Paares, Mitte 20, erleben.

    Ganz offiziell habe die zwei Fotos gemacht und Karten gedruckt, diese gingen an alle Bekannten und Familienmitglieder, die zur Hochzeit eingeladen werden sollen. Heuer im März gab es nochmal Karten mit Foto und Erinnerung an den Hochzeitstermin im kommenden Herbst und ich bin sicher es wird im August nochmal eine Karte mit Fotos und Terminerinnerung geben. Damit ja keiner eine Ausrede hat .. sollte er/sie nicht kommen wollen ...

    Dieses Trara ein Jahr vor dem Hochzeitstermin finde ich heftig und too much. Noch dazu ist das Pärchen noch recht jung, stockkonservativ und traditionell, kennen sich auch erst 2 - 3 Jahre. Ich bin sicher, die sind davon überzeugt, dass sie schleunigst unter die Haube müssen, weil sie sonst zu alt werden und niemanden mehr abkriegen

    Und zuerst muß der Trauring her, dann erst die Kinderlein.
    Durchsage:

    "Achtung, es wurde eine herrenlose Damenhandtasche gefunden ..."

  8. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wann geht bei Dir eigentlich das Seniorenalter los ? Mit 40 ?

    Die TE ist 47, da steht man mitten im Leben. Und mit 58 ist man m.E. auch noch kein Senior.

    Ich finde es im übrigen immer schön, wenn sich Leute verlieben und die Ernsthaftigkeit ihrer Beziehung durch eine Verlobung bekunden.
    Bei mir beginnt das Seniorenalter mit dem 35. Geburtstag. Und obwohl ich nun bereits seit 16 Jahren "Seniorenliga" bin, stehe ich durchaus noch mitten im Leben.

    Allerdings finde ich dieses "verloben" hat bei mehrfach geschiedenen Menschen - die also zum wiederholten Male jemandem versprechen zu heiraten und dann zu lieben und zu ehren "bis der Tod einen scheide" und genau dieses ja bereits mehrfach gebrochen haben, einfach nicht mehr die gleiche Wertigkeit, wie bei jungen Menschen.

    Obwohl, im Grunde wird es mit höherem Alter ja leichter, das Versprechen einzuhalten...

    Die Frage der TE war hier aber: warum die schnelle Verlobung nach fünf Monaten.

  9. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wo hast Du das denn her ?
    Was wäre ein wichtiger Grund ?

    Warum sollte jemand den anderen ohne gegenseitige Zuneigung heiraten wollen ? Bzw. wie den anderen dazu zwingen ?
    Nein, eine Heirat kann eben gerade nicht erzwungen werden. Natürlich auch nicht durch eine Verlobung. Der "zwingende Grund" spielt nur eine Rolle bei der Erstattungspflicht (weiter oben erwähnt).

    Ein zwingender Grund, der im anderen Partner liegt, wäre zum Beispiel ein Fremdgehen während der Verlobungszeit, das Verschweigen einer gravierenden Krankheit, unwahre Angaben über die finanziellen Verhältnisse. D.h. dann kann der andere die Verlobung lösen, ohne das Anschaffungen und Geschenke ersetzt oder zurückgegeben werden.

    Kein zwingender Grund ist eben, wenn der eine den anderen einfach nicht mehr liebt. Natürlich wird dann die Verlobung gelöst - zieht aber eben die genannten Rechtsfolgen nach sich. Außer: wo kein Kläger, da auch kein Richter.

    Das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in dem das Vertragsrecht geregelt ist. Hier §§ 1298 bis 1302

    Jeder Heiratsantrag, der angenommen wird, ist eine Verlobung. Nur, dass die meisten Menschen das eben heute nicht mehr als so "großartig" ansehen, dass sie es heraus posaunen und ein Fest darum veranstalten.

    Abgeschafft wurde in der Tat vor einiger Zeit das so genannt Kranzgeld (§1300 BGB). Gibt also die Frau als Verlobte ihre Jungfräulichkeit auf , ist dafür kein Schadensersatz zu zahlen, wenn die Verlobung - und zwar egal warum - gelöst wurde.

    Aber - auch wenn die beiden in den Augen anderer noch als Junioren gelten - ich denke Mal in diesem Fall wäre der §1300 ohnehin irrelevant.

  10. Inaktiver User

    AW: schnelle Verlobung ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    N Ein zwingender Grund, der im anderen Partner liegt, wäre zum Beispiel ein Fremdgehen während der Verlobungszeit, das Verschweigen einer gravierenden Krankheit, unwahre Angaben über die finanziellen Verhältnisse. D.h. dann kann der andere die Verlobung lösen, ohne das Anschaffungen und Geschenke ersetzt oder zurückgegeben werden.

    Kein zwingender Grund ist eben, wenn der eine den anderen einfach nicht mehr liebt. Natürlich wird dann die Verlobung gelöst - zieht aber eben die genannten Rechtsfolgen nach sich. Außer: wo kein Kläger, da auch kein Richter.
    Gut und schön. Weiter oben schreibst Du, dass auch ein "mündlicher Vertrag" ausreicht, um eine Verlobung zu schließen. Wie weist man denn nun nach, dass man verlobt ist oder auch nicht, wenn lediglich ein mündlicher Vertrag besteht und letztendlich zwischen dem Paar die Fronten so verhärtet sind, dass Aussage gegen Aussage steht?

Antworten
Seite 6 von 7 ErsteErste ... 4567 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •