Es geht hier gar nicht vorrangig um Deine Meinung (die sei Dir unbenommen). Wenn Du es schon als übergriffig siehst, von Deinem angehenden oder bereits Partner (immerhin kennen die beiden sich seit 4 Monaten, wie ich gerade gelesen habe), mitten in der Nacht angerufen zu werden, finde ich das zwar etwas eigenartig, aber es ist Deine Sicht der Dinge und vollkommen ok. Ich sehe das anders...das soll hier aber nicht das Thema sein...jeder wie er meint.Zitat von Inaktiver User
Du kannst mir aber nicht ernsthaft erzählen wollen, dass Dir das Wort "Drohung" nicht in seinem Sinn bekannt ist!? Hat Dir noch nie jemand was angedroht? (und das hat nebenbei mit BEDROHUNG überhaupt nichts zu tun). Und ich verstehe nach wie vor Deinen Hinweis auf strafrechtliche Relevanz nicht. Aber vielleicht bist Du ja noch so nett, und erklärst es mir.
Antworten
Ergebnis 61 bis 70 von 291
Thema: "Frühzeitige Warnung"??
-
28.08.2006, 21:50Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Geändert von Inaktiver User (28.08.2006 um 21:59 Uhr)
-
28.08.2006, 21:58
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Hallo Sandra,
Zitat von Inaktiver User
auch wenn ich mich jetzt vielleicht bis auf die Knochen blamiere:
Könntest du mir den Unterschied sagen, für mich gab/gibt es da bisher keinen...
Aber man lernt ja nie aus.
Gruß
matze
PS: Bei dieser Gelegenheit auch an dich die Frage: zeigt dein Avatar dich?
PPS: durch etwas Nachdenken und einige Beispiele bin ich glaub drauf gekommen:
Die Drohung ist eine Ankündigung von Repressalien, eine Bedrohung existiert bereits...???Geändert von Matze133 (28.08.2006 um 22:09 Uhr)
-
28.08.2006, 22:02Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Ich habe Küsserin gesagt, sie soll vorsichtig mit dem Wort "Drohung" umgehen, da dieses Wort eine bestimmte Bedeutung im Strafrecht hat. Es war ein Rat zur Vorsicht - schließlich könnte man es ja im strafrechtlichen Sinne verstehen, nicht wahr? Und ich würde einfach niemanden mit einem Wort belegen, das eine strafrechtliche Bedeutung hat - Ausnahme: er hat tatsächlich das getan, was es im Strafrecht bedeutet.
Zitat von Inaktiver User
So sehe ich den Wortgebrauch in bezug auf das Wort "Drohung". Ich wäre da einfach vorsichtig, es zu benutzen.
-
28.08.2006, 22:05Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Ich zitiere an dieser Stelle mal @Küsserin, die sich offenbar die Mühe gemacht hat, die Definition der beiden Begriffe herauszusuchen:
Zitat von Matze133
Drohung:
Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt als vom Willen des Drohenden abhängig dargestellt wird (Gegensatz: Warnung).
Bedrohung:
ein Straftatbestand, durch den der Täter einen anderen mit der Begehung einer Tat droht (§ 241 StGB; → Drohung), ferner die Bedrohung eines anderen mit einer Gewalttätigkeit durch eine Menschenmenge
Nein, das ist Ally Mc BealPS: Bei dieser Gelegenheit auch an dich die Frage: zeigt dein Avatar dich?
-
28.08.2006, 22:14Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
"Drohung" ist Bestandteil des §240 Nötigung:
Zitat von Inaktiver User
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
Darauf habe ich mich bezogen.
-
28.08.2006, 22:15Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Hier mal ein ganz simples Beispiel dazu:
Zitat von Inaktiver User
Eine Mutter sagt zu ihrem Kind: Wenn Du nicht sofort Dein Zimmer aufräumst, gibts für eine Woche Fernsehverbot.
Eine Drohung aus dem alltäglichen Leben, die mit Strafrecht nichts zu tun hat.
-
28.08.2006, 22:16
AW: "Frühzeitige Warnung"??
du meine güte - ich kann diesen thread gar nicht bis zum ende lesen!
Zitat von Kuesserin
wenn ich mit einem typen erst seit vier monaten ein techtelmechtel hab und in dem ersten sturm der verliebtheit und des alleinseins mein bedürfnis mit mir davon galoppiert und ich ihn anrufen will, dann tu ich das zu jeder tages- und nachtzeit!
dein anruf war völlig in ordnung!!!
und der kommentar - nunja - ich selbst habe schon oft erlebt, dass sms, die ich verfasst habe, falsch verstanden wurden und klärungsbedarf hatten. sowas passiert! lass dich nicht durch dieses forum verunsichern und hör auf dein bauchgefühl!
kommt dir alles komisch vor? dann gibts ohnehin klärungsbedarf!
frag ihn einfach!
ich drück die die daumen für eine rasche klärung und hoffe, dass sich alles zum besten wendet!!Fütter Deine Angst!
-
29.08.2006, 00:11Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Also ich habe jetzt auch nicht alles gelesen, aber immerhin die erste Seite und die letzte.
Wenn mich ein Mann betrunken um 2.30 anruft, überlege ich mir auch ob er mich respektiert.Gut, er hatte gerade Bock mich anzurufen, aber ich brauche wirklich keinen Mann der das wozu er jetzt gerade Lust hat ohne Rücksicht auf mein Wohlbefinden einfach tut - und dann bin auch noch ich die böse, wenn ich von ihm erwarte ERST zu denken und DANN zu handeln.
Wenn ein Mann mir sagen würde:"Hör mal Baby, wenn ich in dich verliebt bin dann rufe ich dich um jede Tages und Nachtzeit an wie es mir paßt du hast das gefälligst zu akzeptieren und dich auch noch zu freuen" - ähm ... Weg mit dem Macho...
Ich suche keinen Mann der sich besäuft und mich dann mit anrufen belästigt....
Weiters finde ich es lustig, dass Küsserin meint dass SIE ein Recht hat sich daneben zu benehmen - Er habe nicht (dass SIE angerufen hat war zwar daneben aber doch kein Grund für ihn sich so aufzuregen - dass er sich so aufgeregt hat (also sich daneben benimmt) hingegen ist für sie sehr wohl ein Grund sich aufzuregen -> ganz klare Doppelmoral....
Ich glaube der Mann ist durchaus vernünftig wenn er jetzt erstma vorsichtig ist - wer weiß was die Dame sonst noch alles "als ihr Recht ansieht"
-
29.08.2006, 01:15Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Also, darf er ihr dann auch drohen bzw. sie bedrohen?! Nicht mal normal nachfragen: Was war denn los?
(HimmelHerrGottnochmal, es geht hier um nix Juristisches, sondern um Alltag. Da darf man beides sagen - muss ich jetzt auch noch im Forum mit rechnen, anwaltlich bedroht zu werden? Ich bleib dabei: Im Alltag sind beide Ausdrücke - je nach syntaktischer Funktion - weitestgehend synonym zu verwenden.)
Beobachtung eins: Es gibt Menschen, die, zum falschen Zeitpunkt angerufen, unglaublich knatschig reagieren. Ich bin Nachteule, KÖNNTE problemlos noch um 2 anrufen bzw. angerufen werden. Kenne Leute, denen 21 Uhr schon zu spät ist. MIR SELBST ist 7 Uhr eindeutig zu früh, ICH SELBST versuch aber immer, so höflich wie irgend zu sein.
Beobachtung zwei: Jip, Handy-Wecker funktionieren auch bei ausgeschaltetem Gerät. Auch und gerade, wenn die Handy-Wecker-Uhr total am Durchdrehen ist. Wie ich leidvoll feststellen musste...
-
29.08.2006, 01:35Inaktiver User
AW: "Frühzeitige Warnung"??
Egal! Wenn jemand der mich nicht sehr gut kennt und dem ich nicht eindeutig die Erlaubnis gegeben habe mich nach 24.00 anzurufen, mich um diese Nachtzeit anruft, würde ich ihn schlicht und einfach für rücksichtslos und respektlos halten und rücksichtslose Menschen brauche ich nicht unbedingt in meinem Leben.
Wird die/der mich dann immer um 2.30 anrufen nur weil ihm gerade fad ist und er quatschen will.
Wäre kein Trennungsgrund, aber ich würde mir schon eine gewisse Einsicht erwarten und kein "Ich hab ja nix getan und mach dir nicht ins Hemd"
Des weitern ist eine Warnung noch keine Drohung (oder ist ein aufgehängtes "Warnung vor dem Hund" in Wirklichkeit eine Drohung?
Warnung heißt das man dem anderen die eigenen Grenzen ganz klar kund tut - Drohung heißt dass man ihm androht die seinigen klar zu übertreten. so würde ich das jetzt mal ad hoc definieren.


Zitieren