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    "rückgaberecht"

    „rückgaberecht“

    je mehr ich über dieses wort „rückgaberecht“ nachdenke umso trauriger stimmt es mich.
    und doch habe ich es als titel genommen weil es .......


    ich habe bisher nur im thread „dates aus dem netz“ über mich gepostet und einige haben mein kennenlernen mitbekommen. aber dort fühle ich mich jetzt in dieser sache gar nicht so gut aufgehoben, vor allem passt es thematisch nicht mehr so recht.

    kurzfassung (details unter dates aus dem netz) :
    vor einem monat und wenigen zerquetschten über sb kennengelernt
    sofort verliebt (ich war seither nie mehr online in der sb)
    wundervolle, bezaubernde momente
    schöne, liebevolle tage und nächte
    habe seinen sohn kennengelernt den ich sofort sympathisch fand

    und nach einem guten monat heute per email das aus


    hintergrundinfos um dieses „aus“ ein wenig aufzudröseln:
    er lebt -denke ich- ein recht gutes leben, ist allerdings sicherlich nicht als reich zu bezeichnen.
    und von anfang an hat er von urlauben geschwärmt die wir mal (am besten bald) machen sollten. alles lange und vor allem sehr luxuriöse reisen.
    ich habe ihm von anfang an versucht klarzumachen, dass ich da finanziell nicht mithalten kann. und auch dass es nicht am wollen scheitert sondern am können.

    gestern kam es wieder zu so einem gespräch weil er von einer zweimonatigen reise round the world gesprochen hat (und wohl auch viel gegooglet). ich habe wiederholt erklärt dass ich weder so lange in urlaub gehen könnte noch mir so eine reise leisten.

    und dann kam sein spruch mit dem rückgaberecht. dass wir uns ja beide noch mitten im rückgaberecht befinden würden …… (der begriff kam schon vor einigen tage mal als es darum ging dass ich doch sehr rasch schon seiner mutter vorgestellt werden sollte. da meinte er auch ich solle mir keine sorgen machen, ich hätte dann immer noch das rückgaberecht. damals habe ich es noch unter spass verbucht.)
    der abschied war kühl, indirekt bar er mich zu gehen. der bitte kam ich auch umgehend nach.

    ich habe dann heute mittags eine versöhnlich mail geschrieben und nochmals versucht meinen standpunkt zu erklären.
    er hat -verpackt in schönen worten- unser kennenlernen beendet.

    und ich kann nichts als zurückblicken auf ein monat mit viel an gefühl und rückgaberecht.
    von diesem er gebrauch gemacht hat.


    so ihr lieben, ich vertrage schon kritik und eine andere sichtweise, deswegen auch ein eigener thread.
    aber, bitte bedenkt, dass ich gerade vor allem mal sehr, sehr traurig bin. wirklich tieftraurig.

  2. Inaktiver User

    AW: "rückgaberecht"

    Zitat Zitat von annaan Beitrag anzeigen
    so ihr lieben, ich vertrage schon kritik und eine andere sichtweise, deswegen auch ein eigener thread.
    aber, bitte bedenkt, dass ich gerade vor allem mal sehr, sehr traurig bin. wirklich tieftraurig.
    warum kritik? du hast nichts, aber auch gar nichts falsch gemacht.
    es hat nicht gepasst, warum auch immer. das ist natürlich traurig.
    du darfst traurig sein, aber nicht lange, ja?

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    AW: "rückgaberecht"

    Das tut mir wirklich leid für dich! Kann das gut nachvollziehen! Diese Auswahlmöglichkeiten mit "Rückgaberecht", die sich so bieten, werden bedenkenlos ausgeschöpft. Niemand lässt sich wirklich auf jemanden ein.
    Kopf hoch, versuche, den Sonnenschein zu genießen!

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    AW: "rückgaberecht"

    Das ist wirklich äußerst traurig. Da hast du wohl einfach den völlig falschen Mann erwischt.


  5. Inaktiver User

    AW: "rückgaberecht"



    Wenn es nicht so zum heulen wäre, dann könnte man schon fast darüber lachen.
    Vielleicht kannst Du es auch bald. Ich wünsche es Dir jedenfalls von ganzem Herzen.

    Nimm Dir Zeit zu trauern und dann nutze Dein "Rückgaberecht" für Deine Trauer und schaue wieder zuversichtlich in die Zukunft.

    tztztz Sachen gibt es tztztz

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    AW: "rückgaberecht"

    Wenn ich das richtig verstehe, dann ist mit „Rückgaberecht“ die Kennenlernphase gemeint. Der Sinn der Kennenlernphase ist es, herauszufinden, ob man eine feste Beziehung miteinander eingehen will. Das ist ein ergebnisoffener Prozess, und es muss jedem der beiden Beteiligten zugestanden werden, in dieser Zeit von der Bekanntschaft zurückzutreten!

    Selbst wenn jemand sehr vorprescht, heißt das noch lange nicht, dass er es sich nicht noch anders überlegt. Von daher sollte man seine Erwartungen erst mal niedrig halten und auf keinen Fall gleich von voller Verbindlichkeit ausgehen.

    Immerhin hat dieser Mann es mit seinem Rückgaberecht offen angesprochen, dass er die Sache noch nicht als völlig verbindlich ansieht. Das ist besser, als wenn einer, mit dem Du eine feste Beziehung zu haben glaubst, Dich als nebensächliche Affäre unter vielen laufen lässt, ohne Dir das mitzuteilen.

    Ich finde, die Verbindlichkeit muss deutlich von beiden gewünscht werden, und das per ausdrücklicher Absprache. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass man nun eine feste Beziehung hat.
    Liebe keinen, der nicht auch Dich liebt!

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    AW: "rückgaberecht"

    Es tut mir auch sehr leid für dich, dass er sich nicht als der Richtige erwiesen hat.

    Ich kann nicht sehen, dass du etwas falsch gemacht hast.

    LG
    Hexl
    The difference between try and triumph is just a little "umph"

  8. gesperrt

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    AW: "rückgaberecht"

    Immer häufiger hört man diese Geschichten. Ich finde diese "Ex und Hopp-Mentalität", die durch Singlebörsen vermehrt Einzug gehalten hat, einfach widerlich. Zu Zeiten, als Leute noch wirklich Zeit aufwenden mussten, um eine Person kennen zu lernen, hat man solche Geschichten erheblich seltener gehört.

    Fazit kann eigentlich nur sein, es extrem langsam und die ersten Monate mit gebremstem Schaum angehen zu lassen. Was total schade ist.

  9. Inaktiver User

    AW: "rückgaberecht"

    annan

    mir fehlen da noch einige Informationen?

    Kann er sich das leisten solche Reisen?
    Geldmässig anscheinend aber auch zeitmässig?

    irgendwie kommt mir das ziemlich abgehoben vor so wie er sich gibt. Ein normaler Arbeitnehmer kann sich solche Urlaube in der Regel nicht leisten.

    Gab es ausser diesen beiden Ereignissen mit dem Rückgaberecht noch andere Zeichen?

  10. Inaktiver User

    AW: "rückgaberecht"

    Zitat Zitat von Latona Beitrag anzeigen
    Ich finde, die Verbindlichkeit muss deutlich von beiden gewünscht werden, und das per ausdrücklicher Absprache. Man kann nicht einfach davon ausgehen, dass man nun eine feste Beziehung hat.
    Ich würde einen notariell beglaubigten Vertrag darüber abschließen.

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