Hallo ihr,
bin im Trennungsjahr und die gemeinsame Einkommensteuererklärung steht an.
Er ist selbstständig und ich habe Klasse 4.
Er möchte, dass ich ihm meine Lohnsteuerkarte gebe und er wie immer die Erklärung macht. Ich möchte mich absichern, dass ich nichts nachzahlen muss und dass ich die Erklärung mindestens 3 Wochen vor Abgabetermin zu Gesicht bekomme. (Letztes Jahr hat er sie mir einen Tag vor Abgabefrist zum Unterschreiben vorgelegt).
Reicht eine Zustimmung per mail, dass er die Steuerzahlungen leistet? Wenn ich ihm eine Kopie der Lohnsteuerkarte gebe, könnte ich sichern, dass ich die Erklärung früh genug bekomme, und notfalls noch getrennt veranlagen.
Kann mir mal wer raten?
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 32
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27.09.2008, 13:42
AW: Steuererklärung nach Trennung
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28.09.2008, 14:10Inaktiver User
AW: Steuererklärung nach Trennung
Hallo Solina,
bin in ähnlicher Situtation wie du gewesen (er selbstständig, ich Stk.K. 3). Normaleweise kann er nichts mit der Steuerkarte anstellen. Bei Klasse 4 leistest du bereits Lohnsteur monatlich, somit ist deine Steuerschuld begliechen.
Ich habe meine Unterlagen direkt zu dem Steuerberater geschickt (der Steuerberater muss neutral bleiben und wir dich nicht benachteiligen).
Mit dem Unterschreiben des Einkommensbescheides war bei mir fast identisch, auf den letzten Drucker hat er mir es vorgelegt und erwartet, dass ich es am besten sofort unterschreibe
Dahinter steht ein System, du sollst nach Möglichkeit keinen Einblick in seine Geschäfte haben. Wenn ihr die Steuererklärung gemeisam macht, solltest du auch GuV-Rechnung und Lagebericht erhalten, ich habe es vom Stuerberater erhalten, nachdem ich es verlangt habe.
Ob du eine Nachzahlung bekommst oder nicht, hängt vom Finanzamt ab. Du kannst aber mit deinem Ehemann aushandeln, dass er die Nachzahlung voll übernimmt. Aber wenn dir dann eine Rückzahlung zusteht, profitiert er davon.
Beim mir für 2006 (gemeinsame Veranlagung aber Aufteilung der Stuerschuld) habe ich eine Rückzahlung (laut FA) zu erwarten. Geld ist allerdings noch nicht angekommen
, wahrscheinlich, weil er nicht bezahlt hat und seine Stuerschuld wird vom FA gepfändet.
Rufe den Steuerberater an und kläre mit ihm, wie es für euch beide am günstigsten wäre.
Gruß
dulcinea
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28.09.2008, 17:14
AW: Steuererklärung nach Trennung
Hallo dulcinea,
danke für deine Antwort.
Ist es sicher, dass er als Selbstständiger auch besser kommt, wenn wir gemeinsam veranlagen?
Was ist der Lagebericht?
VG solina
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28.09.2008, 17:53Inaktiver User
AW: Steuererklärung nach Trennung
soweit ich die Lohnsteuertabellen richtig lesen kann, zahlt die V die Steuern für die III mit.
Diese Kombi wird gewählt, wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.
I und IV sind erfahrungsgemäß die Steuerklassen, in denen meist keine Steuernachzahlung zu erwarten ist.
Ob ein Selbstständiger besser da steht, wenn gemeinsam veranlagt wird, durchaus möglich, da seine Verluste (falls er hat) vom andern aufgefangen werden können.
ansonsten muss man mit I nicht mehr gemeinsam veranlagen lassen.
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28.09.2008, 21:33Inaktiver User
AW: Steuererklärung nach Trennung
Lagebericht beschreibt die Zukunft einer Firma (z.B. Auftragslage, Geschäftsentwicklung).
Ist wichtig, wenn er dann ein Jahr später anfängt zu erzählen, dass die Firma keinen Gewinn abwirft, oder der Gewinn wesentlich zurück gegangen ist.
Solina, rede mit dem Steuerberater. Ich bin leider kann Fachmann, nur eine "Betroffene".
Ich hoffe, dass du im Falle einer Scheidung besser dastehst als ich. Mit den Selbständigen ist eine sehr schwierige Sache
Gruß
dulcinea
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30.09.2008, 22:02
AW: Steuererklärung nach Trennung
Vielen Dank nochmal,
ja mit den Selbstständigen ist das echt schwierig.
Es kostet mich wahnsinnig Überwindung diesen Steuerberater anzurufen. In Sachen Geld habe ich wohl echt nen Knacks weg.
LG solina
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01.10.2008, 11:20Inaktiver User
AW: Steuererklärung nach Trennung
Solina, informiere dich gründlich.
Mein Ex hat gegen den Aufteilungsbescheid Wiederspruch eingelegt, weil es zu meinen Gunsten war. Der Steuerberater hat mir das gesagt nur weil ich ein Schreiben von ihm bekommen habe, was ich nicht unterschriebe, da er mir die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer anlastet, was aber das FA anders berechnet hat.
Jetzt weiß ich auch, dass er nicht objektiv ist:(
Ich warte das Ergebnis des Widerspruchs ab. Aber es ist schon ein Kampf
Gruß
dulcinea
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01.10.2008, 19:43
AW: Steuererklärung nach Trennung
Nachfrage vom Blondie:
Man KANN die Steuererklärung gemeinsam machen,MUSS aber nicht??
("Mein" Fall: seit Februar 2008 offiziell getrennt lebend,Scheidung wird dann im Januar eingereicht)
...
...oder bin ich echt auch noch für 2008 mitgehangen und mitgefangen???Nette Grüße,
SVEA
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Die wahre Jugend ist eine Eigenschaft, die sich nur mit den Jahren erwerben lässt.
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Jean Cocteau
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01.10.2008, 20:57Inaktiver User
AW: Steuererklärung nach Trennung
@svea, welche Steuerklasse hast du?
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01.10.2008, 22:56
AW: Steuererklärung nach Trennung
Meine Info ist, dass man auch im ersten Trennungsjahr nicht gemeinsam veranlagen muss. Entweder beantragt man bis (ich glaube) Mai beim Finanzamt die getrennte Veranlagung oder bis Ende des Jahres geht es auch noch über den Steuerberater.
VG solina


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