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  1. Inaktiver User

    kindesunterhalt minus kindergeld??

    Hallo!

    Nachdem mein Mann und ich uns getrennt haben- ich nun nach einer Wohnung für mich und die Kinder schaue..........sind noch alle Geldfragen offen!

    Nachdem zuerst das Thema war- wir nehmen uns zusammen einen Anwalt- wird nun von Mannes Seite von einem eigenen geredet....

    Bedeutet-- das alles wird nun also ne Weile brauchen.......

    Auch, daß ich dann überhaupt Geld sehe!
    Da ich selber nun also auch nen eigenen Anwalt suchen muss.......und auch relativ bald dann wissen muss, was ich an Geld überhaupt zur Verfügung habe-- muss ich nun bitte hier mal was fragen!

    Bisher bin ich davon ausgegangen, daß ich meinen Verdienst als 50%-Kraft habe- dazu Kindergeld und den Kindesunterhalt der Düsseldorfer Tabelle!

    Von Unterhalt für mich selber gehe ich gar nicht aus.......-- und damit habe ich nun nach Wohnungen schon geschaut!

    Nun meinte eine Bekannte- der Kindesunterhalt würde abzüglich des Kindergeldes berechnet.....was ja dann einiges weniger an Geld wäre ( 2 Kinder).

    Stimmt das so??

    Ich weiss- ich werde das alles erfahren, wenn ich bei einem Anwalt bin- aber es dauert bis ich nun einen Termin habe- bis da die Berechnungen laufen........und ich kann nun auch keine 3 Monate mehr warten, bis ich endlich in eine Wohnung ziehe( Klima hier zuhause wird schon sehr anstrengend nun!)

    VIelleicht kann mir dazu - bitte- mal jemand Auskunft geben??

    Danke
    Kenzia

  2. Inaktiver User

    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    kenzia,
    abzüglich Kindergeld bedeutet, das von der Summe, die in der DDT als Richtwert steht, die Hälfte des Kindergeldes abgezogen wird.
    Die Familienkasse zahlt das Kindergeld komplett an den Elternteil, der es schon immer bezieht aus, aber bei der Berechnung des Unterhalts wird die fiktive Hälfte zugunsten des Unterhaltspflichtigen abgezogen.

    Beispiel:
    nach der DDT hätte der Vater für 1 Kind 365 € zu zahlen,
    davon wird das hälftige Kindergeld abgezogen, also minus 77 € ergibt 288 €.

    Das hat im Ursprung wohl etwas mit dem Kinderfreibetrag zu tun. Der Alleinerziehende erhält Stk.II, der Partner ohne Kinder Stk. I, jeder aber nur noch den hälftigen Kinderzähler.
    Du bekommst im Ausgleich dazu den Alleinerziehendenfreibetrag, während er voll versteuert wird.

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    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Die Familienkasse zahlt das Kindergeld komplett an den Elternteil, der es schon immer bezieht aus, aber bei der Berechnung des Unterhalts wird die fiktive Hälfte zugunsten des Unterhaltspflichtigen abgezogen.
    Leichter Einspruch: Bei Beschäftigten im öffentlichen Dienst wird das Kindergeld nach der Trennung auf Antrag an denjenigen gezahlt, bei dem die Kinder leben (nach Änderung der Steuerklassen).

    @ TE

    Während des Trennungsjahres (bis zur Scheidung) steht dir persönlich ein erhöhter Unterhaltsanspruch zu, mir ist gerade der Fachausdruck entfallen.

    Erkundige dich bei einem Anwalt oder einer gemeinnützingen Institution.

    LG zb
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  4. Inaktiver User

    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    @Zartbitter, dankeschön.

    Das die Beamten aber auch immer Sondervereinbarungen haben müssen .

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    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    Zitat Zitat von Inaktiver User

    Das die Beamten aber auch immer Sondervereinbarungen haben müssen .


    Edit:...der Grund: Neuberechnung der *Ortszuschläge* (Familienstand, pro Kind circa 100 Euro mehr auf die Bezüge oder die Pension!)
    Geändert von Zartbitter (11.08.2008 um 17:38 Uhr)
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  6. Inaktiver User

    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    Danke schon mal!!

    Nun wirds schwierig-- ich arbeite zwar im öffentlichen Dienst- aber bin nicht ver-beamtet!! und nu??

    Das Kindergeld habe ich nun umschreiben lassen- von meinem Mann auf mich.....einfach, damit dieser Streit schonmal vorweg aus dem Weg geräumt ist..........naja- ob das nun so gut war, weiss ich jetzt gar nicht.....

    Ansonsten hab ich eine Familienanwältin mal angerufen- Termin gemacht-- dachte sie könnte mir konkreter was sagen........leider nein-- zu kompliziert......

    Ganz ehrlich- sie meinte zwar, daß ich mal davon wegkommen sollte, keinen Unterhalt zu bekommen (was ich aber dennoch glaube)........und nachdem es nur hiess- ja - KG und Unterhaltszahlungen werden miteinander berechnet.....-- seh ich mich nun wirklich finanziell am Rande........und wenn ich dann höre, daß mein Mann mir zuerst zusagt "wir machen das mit 1 Anwalt" und ich dann son Brett jetzt bekomme.......alla " ich lass mir nicht alles abknöpfen!".......wie es irgendwie gar nicht mehr darum geht GEMEINSAM einen weg zu finden.......

    kenzia

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    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    @ kenzia

    Schau dir deine Gehaltsabrechnung an, da steht Vergütugsgruppe etc. Irgendwo müßte stehen, Ehepartner nicht im öffentlichen Dienst oder so ähnlich, das ist der Familienzuschlag.

    Zur Personalstelle und mit denen reden, dass du nun das Kindergeld erhälst und der Ablauf des Behördenalltags beginnt

    Oder erkundige dich bei Verd.i, falls du Mitglied bist

    Mit einem Anwalt hat bei uns auch nicht gepasst (war so angedacht), beide Beamte und trotzdem gab es dann wegen des Geldes *Knatsch*...
    Geändert von Zartbitter (11.08.2008 um 19:21 Uhr)
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

  8. User Info Menu

    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    Wie alt sind denn Deine Kinder?

    Es gibt auch noch ein aktuelles Urteil, bei dem anteilig Betreuungskosten vom Vater übernommen werden müssen.

    Und zumindest im Trennungsjahr müsste es schon Unterhalt geben.

  9. Inaktiver User

    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Danke schon mal!!

    Nun wirds schwierig-- ich arbeite zwar im öffentlichen Dienst- aber bin nicht ver-beamtet!! und nu??

    Das Kindergeld habe ich nun umschreiben lassen- von meinem Mann auf mich.....einfach, damit dieser Streit schonmal vorweg aus dem Weg geräumt ist..........naja- ob das nun so gut war, weiss ich jetzt gar nicht.....

    Ansonsten hab ich eine Familienanwältin mal angerufen- Termin gemacht-- dachte sie könnte mir konkreter was sagen........leider nein-- zu kompliziert......

    Ganz ehrlich- sie meinte zwar, daß ich mal davon wegkommen sollte, keinen Unterhalt zu bekommen (was ich aber dennoch glaube)........und nachdem es nur hiess- ja - KG und Unterhaltszahlungen werden miteinander berechnet.....-- seh ich mich nun wirklich finanziell am Rande........und wenn ich dann höre, daß mein Mann mir zuerst zusagt "wir machen das mit 1 Anwalt" und ich dann son Brett jetzt bekomme.......alla " ich lass mir nicht alles abknöpfen!".......wie es irgendwie gar nicht mehr darum geht GEMEINSAM einen weg zu finden.......

    kenzia
    Kenzia,
    nicht vorneweg irre machen lassen!!!Lass das Kindergeld auf dich schreiben und du bekommst die vollen 154 €. Er muss Kindesunterhalt zahlen, die ungefähre Höhe kann man in der Düsseldorfer Tabelle ersehen. Davon ziehste 77 € ab und hast die ungefähre Summe.
    Dir steht im Trennungsjahr Trennungsunterhalt zu, die Höhe weiß ich nicht genau, aber es geistert immer mal die 3/7 Differenz rum. Der TU ergibt sich nach dem Abzug des Selbstbehaltes, des Kindsunterhaltes aus der differenz zwischen deinem und seinem Netto. Da ihm die Hälfte des Kindergeldes beim KU erlassen verrechnet wird, kommen diese 77 € u.U. dir zu gute.
    Eng wirds finanziell so oder so. Ein Gehalt ist eben nur ein Gehalt. Aber vieles ist machbar.

  10. User Info Menu

    AW: kindesunterhalt minus kindergeld??

    @ TE und (hilly)
    ...vorhin war ich zu müde, jetzt ist es mir wieder eingefallen...

    Besitzstandswahrung im Trennungsjahr (Berechnung an einem Beispiel...):

    Ehemann 3500 netto
    Ehefrau 1000 netto

    ...davon werden beim Ehemann die Unterhaltszahlungen nach DDT an die Kinder abgezogen, sowie evtl. Sonderausgaben (Versicherungen z. B. Lebensversicherung, Werbungskosten).

    Bei der Ehefrau Versicherungen dito...

    Ehemann nach aller og. Abzüge hat dann bereinigt 2000 Euro,
    Ehefrau 800 Euro, Gesamtnetto beider Ehepartner 2800 Euro.

    Nun wird durch 7 geteilt...2800:7= 400 Euro
    3/7 für Ehefrau bedeutet 1200 Euro

    Unterschiedsbetrag zum bereinigten Nettoeinkommen der Ehefrau (800 Euro) beträgt 400 Euro Unterhaltszahlung an die Ehefrau im Trennungsjahr!

    Voilà!
    Nur wer sich ändert, bleibt sich treu! (Wolf Biermann)

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