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    Trennung-Selbstständigkeit-Wohngeld?

    hallo,

    habe da einmal eine Frage.Trenne mich von meinem Mann und werde ausziehen.Nun meine Frage,habe ich als Selbstständige ein Anrecht auf Wohngeld?
    Meine Tochter wird zu mir ziehen....irgendwie weiß ich im Moment so gar nicht wirklich weiter...

    Liebe Grüsse
    lily

  2. Inaktiver User

    AW: Trennung-Selbstständigkeit-Wohngeld?

    1. was verdienst du als Selbständige ungefähr?
    2. wie alt ist deine Tochter? Bekommst du Kindergeld für sie?
    3. wenn deine Tochter bei dir lebt, muss dein Mann Unterhalt für sie zahlen.
    4. wenn du weniger verdienst als dein Mann nach Abzug des Kindesunterhalts, muss er dir evtl. für die Trennungszeit Aufstockungsunterhalt zahlen.

    Wenn all das berücksichtigt ist, wird evtl. über Wohngeld zu entscheiden sein.

  3. User Info Menu

    AW: Trennung-Selbstständigkeit-Wohngeld?

    Hallo Lily,

    du kannst dich "zum Wohle deiner Tochter" bei deinem Jugendamt in Trennungs- und Finanzfragen beraten lassen.

    LG
    Riecola
    ___________________________________
    Wenn sich eine Tür schließt...
    ... öffnet sich dafür eine andere!

  4. Inaktiver User

    AW: Trennung-Selbstständigkeit-Wohngeld?

    @liliy,
    der Wohngeldanspruch hängt vom Einkommen, nicht vom beruflichen Status ab.
    Rest hat Joanna schon gesagt.

  5. User Info Menu

    AW: Trennung-Selbstständigkeit-Wohngeld?

    danke für die Antworte.Meine Tochter hat gerade Abitur gemacht,und möchte im Winter mit ihrem Studium beginnen.Mein Sohn wird beim Vater bleiben.Da ich mir nie ein festes Gehalt gezahlt habe,wird es mit der Verdienstberechnung schwierig werden.Ich denke Unterhalt wird mein Mann nicht zahlen müssen.
    liebe Grüsse
    lily

  6. Inaktiver User

    AW: Trennung-Selbstständigkeit-Wohngeld?

    Zitat Zitat von lily.valley
    danke für die Antworte.Meine Tochter hat gerade Abitur gemacht,und möchte im Winter mit ihrem Studium beginnen.Mein Sohn wird beim Vater bleiben.Da ich mir nie ein festes Gehalt gezahlt habe,wird es mit der Verdienstberechnung schwierig werden.Ich denke Unterhalt wird mein Mann nicht zahlen müssen.
    liebe Grüsse
    lily
    Hast du nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Die ist nämlich völlig ausreichend, um deine Einkünfte zu ermitteln.

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