Hallo zusammen, als direkt Betroffene des neues Scheidungsrechtes möchte ich nachfragen, ob hier evtl. auch andere Betroffene sind, die damit konfrontiert worden sind. Meine Situation ist wie folgt: Ich (58), bin nach 35-jähriger Ehe verlassen wordem, zur Zeit arbeite ich 20-Std. die Woche, habe während der Ehe geringfügig gearbeit und mich um Kinder und Haus gekümmert.Er (Ex) zahlte vorübergehend Trennungsgeld, er will jetzt keinen Unterhalt zahlen, verlangt von mir Vollzeittätigkeit. Entscheid vom Amtsgericht April 2008, dass ich auf Vollzeit veranlagt werde (fiktives Gehalt von 38,5 Std. wurde als Basis genommen). Ist dies nach so langer Ehe rechtens, da ich in diesem Alter kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt habe? Scheidungsurteil steht noch an. Ist eventuell ein Einspruch erfolgsversprechend? Welche Frau hat Gleiches erfahren und kann evtl. Tips geben? ...Vielen Dank
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06.04.2008, 19:31Inaktiver User
Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
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06.04.2008, 19:36Inaktiver User
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Kann es sein, dass du keinen Anwalt hast??
Lass dich nichts ins Bockshorn jagen. Ob dein Ex Unterhalt zahlen WILL, steht nicht zur Debatte. Er wird es müssen.
Erzähl mal ein paar Einzelheiten. In welchem Bereich arbeitest du denn?
Und wie alt ist dein Ex?Geändert von Inaktiver User (06.04.2008 um 19:41 Uhr)
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06.04.2008, 20:39
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Mein Ex versucht gerade das selbe.Ich werde meinen Unterhalt einklagen. ;-)
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06.04.2008, 20:43Inaktiver User
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Behaltet beide einen kühlen Kopf, gespickt mit einem klein bisschen Wut ... is ne gute MIschung, die eigenen Interessen zu vertreten.
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06.04.2008, 21:12
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
...kann mich nur einreihen, muß meinen Ex auch verklagen...hab aber ne kluge Anwältin...
Zitat von lotti66
*Ich trage solange schwarz, bis es etwas dunkleres gibt*
Learning to fly
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06.04.2008, 22:07Inaktiver User
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
mein anwalt ist ganz zuversichtlich, dass nach 26 jahren ehe und ähnlichem ansinnen meines ex (in einer neuerlichen klage) zu meinen gunsten entschieden werden wird (die bedingungen sind bei uns ähnlich).
wenn du nachweisen kannst, dass du dich ausreichend bewirbst, das arbeitsamt dich auch nicht vermitteln kann, dann sollte dir kein fiktives gehalt angerechnet werden können.
allerdings liegt bei mir zusätzlich eine chronische erkrankung vor, die mit einschränkungen verbunden ist - und das ist dokumentiert.
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07.04.2008, 16:47Inaktiver User
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Hallo Undine,
danke für deine Antwort. Zu Vervollständigung deiner Fragen:
Ich habe eine RAin, die aber - genau wie die Richterin und nach dem neuen Gesetz- der Auffassung ist, dass eine vollständige Erwerbsobliegenheit zutreffend ist, wenn keine gesundheitlichen Schäden vorliegen. Da ich voriges Jahr 2 OP´S (Gebärmutter-halskrebs) hatte und psychische Störungen (bedingt durch den Ehebruch) vorliegen, mein Nochmann dies aber nicht akzeptiert, muss ein amtsärztliches Gutachten dies erstmals bestätigen.
Mein Mann ist 59 Jahre und in gehobener Position. Ich war während der Ehe der haushaltführende Partner mit 2 Kindern und nebenher (abends meine Büroarbeiten getätigt) noch selbstständig als Elektrotechnikerin. Die letzten Jahren nur noch geringfügig tätig, da mein Mann seine Karriere so ausgebaut hatte, dass ich mich nur noch um Haus und Kinder kümmern sollte. Einen fachlichen Anschluss zu finden oder mich weiterzubilden war nie seinerseits vorgegeben.
Trotz mehreren Bewerbungen und Ablehnungen (bedingt durch mein Alter) gab die Richterin ein fiktives Gehalt vor (habe jetzt ein 20 Std. Job in einem Sekretäriat) welches ich nie ohne kaufm. Ausbildung erlangen werde. Dies wurde aber nicht anerkannt noch mein Alter (58), was für mich einfach nicht nachvollziehbar ist.
Auch mein früherer gehobener Lebensstandard wurde nicht berücksichtigt, es ist zumutbar in einer kleineren Wohnung (früher großes Haus) und mit einem niedrigeren Lebensstandard auszukommen.
Die Eigenverantwortung jedes Einzelnen steht an 1. Stelle und ist prägend für den nachehelichen Unterhalt.(Lt. neues Gesetz!!!)
Ob das so rechtens ist, ist die Frage die mich beschäftigt und ich
überlege, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Es wundert mich nur, das bislang nur so wenige Fälle auftauchen und nicht mehr Frauen sich dafür stark machen. Ich bin dabei und hoffe das noch viele folgen werden.
Activia
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07.04.2008, 17:12Inaktiver User
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Folgenden Abschnitt habe ich kopiert.
Ganz so einfach, wei dein Ex aber auch deine RAin es sich machen, ist es nicht.
Wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft habt, steht dir die Hälfte des Hauses zu. Desweiteren ist er nach Bremer Tabelle auch zum Teil für deine Renteneinzahlugen zuständig.
Ich bin immer für ne faire Lösung, aber einen groben Sack kann man nicht mit Seide nähen.
Mach dich kundig!! Zur NOt den Anwalt wechseln!!
Diese Ausführungen beziehen sich auf das NEUE Gesetz!!!
Es sind VIELE Frauen hier, die sich erfolgreich gewehrt haben! Also: NUr Mut!!
c) Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit
Wer keine Kinder (mehr) betreuen muss und eine angemessene Ausbildung hat, ist verpflichtet, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.
Bei 4 Millionen Arbeitslosen wird dies jedoch nicht immer sofort gelingen. Unterhalt kann nach der Scheidung daher auch derjenige verlangen, der trotz entsprechender Bemühungen keinen angemessenen Arbeitsplatz finden kann.
Bei der Frage, ob eine Arbeitsplatz angemessen ist, kommt es auf die Ausbildung, die Fähigkeiten, das Alter und den Gesundheitszustand des arbeitslosen Ehepartners und auf die ehelichen Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung der Ehedauer und Zeiten der Kindererziehung an. Beispiel: Die Arzthelferin heiratet ihren Chef. Während der 20-jährigen Ehe steigt er zum Chefarzt einer Klinik auf, sie "bleibt zu Hause" und erzieht zwei Kinder. Ist es ihr zumutbar nach der Scheidung wieder als Arzthelferin zu arbeiten ?
Die meisten Gerichte dürften dies verneinen, da dies nach den ehelichen Lebensverhältnissen nicht "angemessen" sei und ihr deshalb einen Unterhaltsanspruch zu billigen.
Über dieses Ergebnis lässt sich trefflich streiten.
d) Unterhalt wegen Krankheit und Alter
Wer nach der Scheidung aufgrund einer Krankheit oder wegen seines Alters nicht für sich sorgen kann, hat ebenfalls einen Anspruch auf Unterhalt.
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, auch hier kommt es wieder auf den Einzelfall (Gesundheitszustand, Ausbildung, bisherige Berufstätigkeit) an. Etwa ab dem 55. Lebensjahr kann an einen Unterhaltsanspruch wegen Alters gedacht werden.
e) Aufstockungsunterhalt
Schließlich kann auch derjenige Unterhalt verlangen, der trotz einer "angemessenen Berufstätigkeit" seinen "vollen" Unterhalt nicht verdienen kann. Dem geschiedenen Ehegatten wird damit eine "Lebensstandardgarantie" zugebilligt. Er hat einen Anspruch darauf, sein Leben auf dem bisherigen "Konsumniveau" fortzusetzen.
Beispiel: Selbst wenn man es für zumutbar und angemessen hält, dass die oben unter c) erwähnte Arzthelferin nach der Scheidung von dem Chefarzt wieder in ihren erlernten Beruf zurückkehrt, so wird ihr geschiedener Mann damit nicht von allen Unterhaltspflichten frei. Mit dem als Arzthelferin erzielten Einkommen wird es ihr nämlich wahrscheinlich nicht gelingen, ihren gewohnten Lebensstandard, der durch das "Chefarztgehalt" ihres Ehemannes geprägt war, zu halten. Ihr steht daher zur Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards ein Anspruch auf "Aufstockungsunterhalt" gegen ihren geschiedenen Ehemann zu.
Es ist daraufhinzuweisen, dass die vorgenannten "Unterhaltstatbestände" durchaus nacheinander eintreten können.
Beispiel:
Die geschiedene Ehefrau betreut zunächst zwei gemeinsame Kinder. Nachdem diese "flügge" sind, setzt sie ihre wegen der Ehe abgebrochene Ausbildung fort. Nach dem Ende der Ausbildung findet sie zunächst keinen ihrer Ausbildung und den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Arbeitsplatz. Schließlich erkrankt sie schwer und hat nach ihrer Gesundung ein Alter erreicht, in dem ihr eine Tätigkeit in dem erlernten Beruf nicht mehr zugemutet werden kann. Für ihren geschiedenen Ehemann kann dies eine lebenslängliche Unterhaltspflicht bedeuten.
Die Höhe des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt errechnet sich ebenso wie die des Trennungsunterhalts (siehe oben unter 1.): Von der Differenz der beiden Einkommen (unter "Vorwegabzug" des eventuell zu zahlenden Kindesunterhalts) stehen dem Berechtigten 3/7 zu.
Freiwillige Zuwendungen" von Dritten bleiben dabei auf beiden Seiten außer Betracht.
Beispiel:
Nach der Scheidung zieht der Ehemann in das Haus seiner Eltern, er wohnt dort "mietfrei". Die Ehefrau wird von ihren Eltern mit monatlich 250 € unterstützt. Diese "Zuwendungen" bleiben bei der Unterhaltsberechnung auf beiden Seiten unberücksichtigt.
3. Ausschluss und Kürzung von Unterhaltsansprüchen wegen "grober Unbilligkeit"
Wie soeben gezeigt, kann es vorkommen, dass sich für einen geschiedenen Ehegatten aufgrund der verschiedenen nachehelichen Unterhaltstatbestände langjährige, wenn nicht sogar lebenslange Unterhaltspflichte ergeben, die von dem Betroffenen oft nur noch als "Unterhaltsknechtschaft" empfunden werden.
Es kann zu "grob unbilligen" Ergebnissen kommen, in diesen Fällen kann das Gericht den bestehenden Unterhaltsanspruch versagen, herabsetzen oder zeitlich befristen. Am stärksten "geschützt" ist dabei der Unterhaltsanspruch wegen Kindesbetreuung. Wird dem die Kinder betreuenden Unterhaltsberechtigten der Unterhalt versagt oder gekürzt, so sind die Kinder meist mitbetroffen.Geändert von Inaktiver User (07.04.2008 um 17:16 Uhr)
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07.04.2008, 17:24Inaktiver User
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Übrigens vor ein paar Wochen stand ich genau an dieser Stelle, war wütend über diese Ungerechtigkeit. (Wobei ich noch ganz gut wegkomme) Es gibt viele härtere und harte Fälle hier.Ob das so rechtens ist, ist die Frage die mich beschäftigt und ich
überlege, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Es wundert mich nur, das bislang nur so wenige Fälle auftauchen und nicht mehr Frauen sich dafür stark machen. Ich bin dabei und hoffe das noch viele folgen werden.
Das neue Scheidungsrecht ist ja noch ziemlich jung. Manche Exen meinen, sie könnten jetzt alles für sich in Anspruch nehmen. Sollen sie mal alle machen!! Es wird dann nicht mehr lange dauern, bis dass die Frauen auf die Barrikaden gehen!
UNd ich - obwohl wir einen guten und fairen Notarvertrage haben - würde mitgehen!!
Aber erstmal
Undine
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07.04.2008, 17:36
AW: Neues Scheidungsrecht -- Erfahrungen
Hat dein Mann dich versklavt und ans Haus gekettet? Wenn er in gehobener Position ist, sind Haushalsthilfe und Kinderbetreuung ein Klacks. Das nimmt nur die Zeit für Fitnessstudio, Kosmetik, Friseur, Maniküre und Pediküre, Shopping und Mittagsschlaf.
Zitat von Inaktiver User
Verstehe einer die armen Hausfrauen. Erst nicht arbeiten wollen und einen auf übertrieben gepflegtes Frauchen von einem Besserverdiener machen und dann jammern, wenn man sich trennt und sie endlich nicht mehr aushalten will.
Gott sei Dank wurde das Scheidungsrecht endlich refomiert!
Weil hier nach Erfahrungen gefragt wurde kann ich noch sagen, meine Exfrau hat nach der Scheidung nur bekommen, was ihr aus der Zugewinngemeinschaft zugestanden hat. Sie hat zuletzt versucht, sich mit einem Attest von ihrem Psychofritze vor dem Arbeiten zu drücken. Durchgekommen ist sie damit nicht.
Aber wir hatten keine Kinder und waren keine 30 Jahre verheiratet.Geändert von bobbycar (07.04.2008 um 17:41 Uhr)


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