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    verwirrt Zugewinnausgleich

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zum Zugewinn.Es gibt ein Endvermögen von dem die Schulden abgezogen werden,danach wird noch das Anfangsvermögen abgezogen. was dann übrig bleibt ist der Zugewinn.
    Jetzt meine Frage :mein ExMann hat die ganzen Schulden vom Haus und hat diese natürlich auch abziehen können.Da uns das Haus je zur Hälfte gehört, wurde mir der Wert des Hauses als Endvermögen angerechnet,dadurch das ich keine Schulden habe nichts abgezogen dadurch ergibt sich dann mein Zugewinn den ich mit meinem Ex verrechnen muss.Klar.Aberjetzt kommt meine Frage wenn das Haus jetzt verkauft wird, bekomme ich dann den Wert des halben Hauses oder Kann mein Ex die Schulden nochmals abziehen, bevor halbe halbe gemacht wird. Wer kann mir helfen und Antworten???

    Lieben gruß kleinemotte

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    AW: Zugewinnausgleich

    Hi,

    der Zugewinn berechnet sich wie folgt:

    Anfangsvermögen Ehefrau 0
    Anfangsvermögen Ehemann 0
    Wert des in der Ehe angeschafften Hauses: 400.000
    Hypothek 300.000

    Zugewinn: 100.000

    Endvermögen Ehemann 50.000
    Endvermögen Ehefrau 50.000

    Ehebedingte Schulden sind bei beiden anzurechnen, also nicht nur bei demjenigen auf den sie laufen.

    Problematisch ist der Ausgleich des Zugewinnes, wenn das Haus nicht verkauft wird, einer das Haus hält und den anderen abfinden muß und das Geld nicht da ist. Wenn das Haus verkauft wird, werden von dem Erlös die Schulden abgezogen und der Rest wird geteilt.

    Sind noch andere in der Ehe erworbene Vermögensgegenstände da oder Geldvermögen wird dieses auch geteilt. Dito die Schulden.

    lg

    mariechen

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    AW: Zugewinnausgleich

    Hallo mariechen,

    danke für deine Antwort.

    Ehebedingte Schulden sind bei beiden anzurechnen, also nicht nur bei demjenigen auf den sie laufen.

    Stimmt das wirklich so????Dann muss ich meinen Anwalt zusammenstauchen. Er hat nur bei meinem Ex die Schulden berücksichtigt, da sie auf seinem Namen laufen und auch den Kredit alleine aufgenómmen hat. Ich habe also auch keinerlei Verpflichtung der Bank gegenüber.

    Weißt du mehr. Oder irgendjemand hier.
    Ich habe gelesen das es nicht so ist.

    Gruß kleinemotte

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    AW: Zugewinnausgleich

    während der Ehe wirtschaftet man - zumindest bei Zugewinngemeinschaft - gemeinsam, d.h. da gibt es kein einzelnes Vermögen, außer durch Anfangsvermögen oder Erbschaft zugegangenes. Das gleiche gilt auch für Verbindlichkeiten.

    Wenn es so wäre wie du gesagt hättest, dann wäre in meinem Beispiel der Mann ohne Zugewinn und Du müßtest ihn ausgleichen, denn Du wärest nach dem Verkauf mit 200.000 bereichert und er bliebe auf 100.000 Euro Verbindlichkeiten sitzen.

    lg

    mariechen

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    AW: Zugewinnausgleich

    bei der Trennung wird geschaut was vorher schon da war. Hast du z.B 10000 Euro vorher angespart und diese mit investiert bleibt es dir auch hinterher. Ist ja auch gerecht denke ich. Meines Wissen nach wird, genau wie Mariechen es geschrieben hat, berücksichtigt was hat jeder mit in die Ehe gebracht, was wurde während der Ehe an Zugewinn erbracht und dieser muß geteilt werden.

    Bedeutet unter dem Strich zB.:

    Wert des Hauses 200000
    Schulden des Hauses 100000

    bleiben 100000 Zugewinn

    von diesem Zugewinn ist abzuziehen was jeder mit in die Ehe gebracht hat, einschließlich Wertsteigerungen.

    Du hat zb 10000 Euro mitgebracht, dann werden diese von den 100000 abgezogen und der Rest wird geteilt, bedeutet du bekommst 55000 und dein Ex 45000.

    So glaube ich es zu wissen, bin aber kein Anwalt.

    Hoffe ihr bekommt es so hin das ihr euch in die Augen schauen könnt. Alles gute wünsche ich
    Gestern ist Vergangenheit. Heute ist ein Geschenk...Morgen? ist ein Geheimnis

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    AW: Zugewinnausgleich

    Hallo ,
    Ihr habt recht mit dem was ihr schreibt . Bei uns ist es so, das er die Schulden die er ja alleine hat von seinem Vermögen abziehen kann und ich nicht, da ich ja keine Schulden habe.Also er zieht die Schulden von seinem Endvermögen ab bevor man den Zugewinn errechnet und mir wird vom Endvermögen keine Schulden abgezogen weil ich ja keine habe.Die Hälfte vom Haus wird mir aber als Endvermögen angerechnet.Ich hoffe das es nun verständlicher ist.
    Nehmen wir mal an der Zugewinn ist nun so geklärt, dann heisst das für mich, das ich ,wenn das Haus verkauft wird, die Schulden nicht noch mal abgezogen werden dürfen da sie ja schon beim Zugewinn verrechnet worden sind.Beim Verkauf wird also nur der Erlös Hälftig geteilt. Richtig?????

    Gruß kleinemotte

  7. Inaktiver User

    AW: Zugewinnausgleich

    wollt Ihr das Haus denn zusammen behalten - mit beiden im Grundbuch?

  8. User Info Menu

    AW: Zugewinnausgleich

    Hi,
    nein das Haus wird verkauft. Aber wir haben ja einen Stichtag von dem Tag es ausgeht was dawar und was an Schulden da war.Das wird erst einmal zu Grunde gelegt.

    Gruß kleinemotte

  9. Inaktiver User

    AW: Zugewinnausgleich

    Mich würde mal interessieren, was passiert, wenn der, der das gemeinsam besessene Haus behalten will, den anderen nicht auszahlen kann. weiss das wer?

  10. User Info Menu

    AW: Zugewinnausgleich

    Hi,

    was passiert.Entweder man nimmt einen Kredit auf und wenn man keinen bekommt bleibt nur der Verkauf den Hauses übrig.

    Gruß kleinemotte

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