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    Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Mein geschiedener Mann hat anscheinend wieder geheiratet. Kann mir jemand beantworten ob hierbei eine Mitteilungspflicht von Seiten des Ex-Mannes besteht. Vielleicht nicht unbedingt der Ex-Frau gegenüber, aber bestimmt doch seinen Kindern!

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    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Hallo Capricorn,

    nein, soweit ich weiss, nicht.

    Moralische Verpflichtung würde ich sehen, aber keine rechtliche...

    Kafffeesahne

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    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Stell die Frage doch mal unter DER GEBRAUCHTE MANN vielleicht können Dir da ein paar Mädels weiterhelfen. Aber ich denke mal eine Pflicht wird es nicht sein, aber ich finde auch er hätte zumindest seine Kinder informieren können oder sogar einladen müssen.

  4. Inaktiver User

    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Ich denke er muss garnichts

    meine Mutter hat seinerzeit mit 59 noch mal geheiratet und ich habe es Monate später zufällig hintenherum erfahren

    schön war das nicht

    vielleicht wollte er, dass s ich keiner reinmischt? aber ich finds dennoch nicht in Ordnung

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    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    @capricorn14
    Hat er denn noch Unterhaltsverpflichtungen den Kindern gegenüber?
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  6. Inaktiver User

    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    daran hatte ich garnicht gedacht-

    falls er die neue Frau versorgen muss, könnte sich die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen erniedrigen- aber ich denke, dass er sich dann eh von alleine melden wird um das neu berechnen zu lassen

  7. Inaktiver User

    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    daran hatte ich garnicht gedacht-

    falls er die neue Frau versorgen muss, könnte sich die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen erniedrigen- aber ich denke, dass er sich dann eh von alleine melden wird um das neu berechnen zu lassen
    Nein. Die Kinder aus erster Ehe sind auf jeden Fall vorrangig.

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    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Hallo Meatloaf, ja er hat den Kindern und auch mir gegenüber noch Unterhaltsverpflichtungen.

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    AW: Muß der Vater seinen Kindern und der Ex-Frau mitteilen wenn er wieder heiratet?

    Hallo Capricorn,
    dann würde sich zumindest der Kindesunterhalt erhöhen, der nacheheliche Aufstockungsunterhalt für Dich hingegen nicht.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

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