Ich warte darauf, dass mal ein Mann ehebedingte Nachteile geltend macht. Nach dem Motto "hätte ich die nicht jahrelang unterhalten, hätte ich jetzt schon ausgesorgt und könnte mich zur Ruhe setzen".
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31.03.2015, 20:52Inaktiver User
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
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31.03.2015, 22:00
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Selbstverständlich können auch Männer unterhaltsberechtigt sein, z.B. aufgrund ehebedingter Nachteile.
Aber anders als du es gerade formuliert hast.
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31.03.2015, 22:12
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
ich kann dir auf anhieb drei frauen perseonlich vorstellen, die ihren maennern nach einer scheidung unterhalt bezahlen
einer hat die kinder
der zweite ist nicht ganz gesund
und der dritte verdient weniger wie seine geschiedene frau
nur weil es in deiner welt offenbar nicht vorkommt, heißt es nicht das es so etwas im rl nicht gibt
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31.03.2015, 22:27Inaktiver User
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Natürlich gibt es auch Männer, die Unterhalt erhalten, das meine ich nicht. Ersetze "Mann" durch "alleinverdienender Ehepartner".
Woher kommt die Gleichsetzung "nicht arbeiten = benachteiligt" und "arbeiten = lustiges Leben"?
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31.03.2015, 22:39
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
die gleichsetzung betreibst nur du
natuerlich ist ein partner benachteiligt wenn er keinen eigenen verdienst hat
er kann kein vermoegen aufbauen, hat keine altersabsicherung, ist auf geld des anderen angewiesen
wie du auf arbeiten = lustiges leben kommst weiß ich gerade nicht und verstehe es auch nicht
und ein partner der nicht arbeitet hat meistens zuhause kinder zu betreuen, und das sind in der mehrzahl frauen
und viele maenner wuerden nicht mit diesen frauen tauschen wollen und hausmann sein
es gibt wenige frauen die "einfach so zuhause sind" und keine kleinen kinder mehr zu betreuen haben, sonder aus der rollenverteilung heraus
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01.04.2015, 07:54Inaktiver User
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Diese Gleichsetzung ist verkürzt und daher unrichtig, ich wüsste auch nicht, wer sie betreibt. Richtig wäre, "in Bezug auf die Möglichkeit, sich nach der Ehe selbst angemessen zu versorgen, benachteiligt sein" gleichzusetzen mit "aufgrund der familiären Situation beruflich zurückgesteckt haben, damit der Ehepartner sich dem Erzielen des Familieneinkommens widmen konnte". Im Allgemeinen besteht bzw. bestand zwischen den Partnern eine Übereinkunft bezüglich dieser Form der Arbeitsteilung.
Wie "lustig" es beim Arbeiten beider Partner zugeht, sei die Arbeit nun erwerbsgerichtet oder nicht, ist ein Thema, das mit Fragen des Unterhalts nicht das Geringste zu tun hat. Beim nachehelichen Unterhalt geht es um die wirtschaftliche Verflechtung und nicht um den Spaßfaktor bei der Arbeit.
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01.04.2015, 08:20Inaktiver User
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Dieses "zurückgesteckt, damit der Ehepartner dieses und jenes kann" ist ein Spruch, der mich zum Brechen bringt, sorry. Ich dachte immer, man macht das, weil man gern Kinder haben möchte.
Ich gehe selbstverständlich mit, dass ein Ehepartner, der lange nicht gearbeitet hat, nach der Scheidung nicht in die Armut fallen darf. Über die Angemessenheit lässt sich wiederum streiten. Ich lese hier so oft, dass er ja mehr verdient - ja, das liegt vermutlich auch an seinem Beruf.
Ich bin generell nicht der Meinung, dass man einen lebenslangen Anspruch auf einen bestimmten Lebensstandard hat. Sowas ändert sich, egal, ob man verheiratet ist oder nicht.
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01.04.2015, 08:32
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Dass nicht mehr gilt "Einmal Zahnarztgattin, immer Zahnarztgattin" - das ist ja kaum umstritten.
Aber wenn beide Kinder haben und sich die Arbeit so aufteilen, dass einer erwerbstätig ist und der andere den Großteil der häuslichen Arbeit übernimmt, dann machen das doch beide für die Kinder und für sich. Davon hat insbesondere auch der allein Erwerbstätige etwas, und was die gemeinsamen Kinder davon haben, ist doch auch beiden zuzurechnen,
Wenn dann nach einer Scheidung dauerhafte Nachteile für das Berufsleben da sind, werden die ausgeglichen. Das gilt nach neuem Recht.
Und das ist auch richtig so. Ehen werden auf Lebenszeit geschlossen - steht im BGB.
Sie können scheitern, dafür gibt es die Scheidung.
Davon hat man aber weiterhin Verantwortung für in der Ehe getroffene Entscheidungen. Z.B. finanzielle Verantwortung für materielle Folgen. Ganz einfach, und weiterhin gültig.
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01.04.2015, 08:37Inaktiver User
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Das ist schon wieder eine unzulässige Verkürzung. Es müsste lauten "dieses oder jenes im gemeinsamen Interesse... kann". Außer Kindern lassen sich zudem andere Gründe denken, aus denen ein Ehepartner beruflich zurücksteckt. Den Gesetzgeber interessieren die Gründe bei Altehen im Übrigen gar nicht. Es heißt "ehebedingte Nachteile" und nicht "kinderbedingte Nachteile".
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01.04.2015, 09:34
AW: Infos zu Unterhalt und Ansprüchen von Getrennten und Geschiedenen
Es tut mir ehrlich leid, dass dich die Diskussion abwürgen muss. Es geht hier um konkrete Ansprüche, die bestehen, bzw. bestehen könnten. Die Diskussion, ob eine Aufteilung, Ansprüche usw. gerechtfertigt sind oder nicht, gehört hier nicht her. Gerne könnt ihr einen Strang dazu eröffnen und diskutieren. Die Diskussion hier möchte ich bitte an dieser Stelle beenden. Danke.
skirbifax
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