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Thema: Scheidung
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08.02.2021, 11:20
AW: Scheidung
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08.02.2021, 13:10
AW: Scheidung
Seltsam, jetzt wird das mein erstes Posting hier...
Aus Erfahrung im Familienkreise: Man ist Anwälten nicht schutzlos ausgeliefert. Wenn die ihre Arbeit nicht richtig machen, kann man sich an die Anwaltskammer wenden. Das ist natürlich unschön, also vielleicht kannst Du Dich mit Deiner Anwältin da gütlich einigen.
Dein neuer Anwalt sollte wissen, wie man ein Mandat entzieht.
Und wenn Du jemanden speziell für böse Scheidungsfälle suchst: Pro Familia, Frauenhäuser & Co sollten weiterhelfen können mit entsprechenden Kontakten.
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08.02.2021, 13:24
AW: Scheidung
Wenn Du weder im Grundbuch noch an der Finanzierung je beteiligt warst, hast Du keine Chancen. Du stehst ja nicht mit drin.
Euer gemeinsames Kind ist dann mal erbberechtigt.
Ich kenne so einen Fall, verheiratet, aber nicht im Grundbuch eingetragen, wobei er das Grundstück vor der Ehe erworben hatte.
Aber das ist bei Euch ja auch so. In der Verlobungszeit.
Du kannst höchstens für Einrichtungsgegenstände, wo nachweisbar ist, dass Du sie gekauft hast, etwas bekommen.
Insgesamt glaub ich sieht es schwierig aus.
Es sei denn, Du kannst ihm das Haus abkaufen und es alleine halten/finanzieren, falls er da mitmacht.
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10.02.2021, 18:20
AW: Scheidung
alles ok bei dir, liebe Nise ?
„Glück ist keine Station,
bei der man ankommt,
sondern eine Art zu reisen.“
Margaret Lee Runbeck
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15.02.2021, 15:31
AW: Scheidung
Anscheinend hat die TE keine Lust mehr hier zu schreiben ..
Ich wünsche ihr alles Gute„Glück ist keine Station,
bei der man ankommt,
sondern eine Art zu reisen.“
Margaret Lee Runbeck
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15.02.2021, 16:50
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15.02.2021, 17:08
AW: Scheidung
Gilt denn gar kein Zugewinn für Wertzuwachs des Hauses, z.B. durch die Renovierungen?
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15.02.2021, 17:42
AW: Scheidung
Nein. Es ist ja sein Haus, er steht ja im Grundbuch.
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15.02.2021, 17:44
AW: Scheidung
Sie lebt aber doch nicht in Gütertrennung sondern vermutlich in Zugewinngemeinschaft?
Mir ist schon klar, dass sie nicht die Hälfte vom Haus bekommen wird, aber ich hätte gedacht, die Hälfte der Wertsteigerung (falls es eine gab)?
Edit:
Anscheinend habe ich Recht:
[editiert]
Quelle:
[editiert]
Das Beispiel ist dabei ausdrücklich ein schon vor der Eheschließung erworbenes Haus.Geändert von skirbifax (15.02.2021 um 18:21 Uhr) Grund: kommerziellen Link gelöscht
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15.02.2021, 17:46
AW: Scheidung
Er hat das Haus vor der Ehe angeschafft.
Das hat mit dem Zugewinn meines Wissens nichts zu tun.