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  1. User Info Menu

    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Nein das gibt es bei Beamtinnen nicht.
    Ich würde das alles meinen Anwalt fragen, da gibt es so viel zu beachten.

  2. Moderation

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    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Er möchte etwas, erklärt es aber nicht. Ich würde dann nicht wirklich weiter darüber nachdenken. Immer wenn eine andere Lösung als die "übliche" angestrebt wird, würde ich wissen wollen warum.
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    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Muthase Beitrag anzeigen
    Lieben Dank schonmal!!

    Werden die Auskünfte in jedem Fall eingeholt und ich erfahre, um welche Beträge / Anwartschaften es sich handelt? Oder entfällt das komplett, wenn wir verzichten, das hieße ja, ich würde quasi "blind" verzichten?

    M. W. muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar dann auch ALLE Scheidungsfolgen regeln, das wird bei uns 1. sehr teuer und 2. nicht gelingen, da wir ein gemeinsames Haus besitzen und uns über die Auszahlung (von ihm an mich) ganz und gar nicht einig sind...

    Brutto war der Unterschied zwischen seinen 75 % und meinen 50% nicht soo hoch, aber immerhin hoch genug, dass sich Steuerklasse 3/5 für uns damals gelohnt hat...
    Muthase, erstmal wünsche ich dirviel Kraft.
    meine Erfahrung. du/ihr könnt das Scheidungsverfahren vom den Folgevereinbarungen abtrennen lassen. Euch dann aussergerichtlich einigen.
    Heisst ihr würdet vom Gericht geschieden frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres, vorausgesetzt wenn ihr es beide wollt. ( Sonst erst nach 3 Jahren. )
    Die Folgevereinbarung könnt ihr später vom Notar aufsetzen lassen, wobei sich jeder anwaltlich beraten lassen sollte.
    Ich würde KEINEN gemeinsamen Anwalt nehmen.

    Rentenkonto: Die Auskünfte werden detaliiert vom Rententröger erteilt, auf Basis eurer beider Rentenkonten. Dazu muss vorher jede Seite einen detaillierten Fragebogen mit Beschöftigungszeiten, Arbeitgeber etc einreichen. .
    Dies wird mit dem Rententröger abgeglichen und evtl. Fehlzeiten etc. Werden bereinigt, nachgetragen.
    Am Ende steht die genaue Erreichung von Rentenpunkten drin und es wird 50/50 geteilt am Stichtag des Eheendes. Soweit der Standard.

    Der Notar setzt auf was ihr wollt. Vorausgesetzt es ist nicht sittenwidrig.

    Das Haus gehört euch beiden? Ihr seid euch da jetzt schon uneinig. Puh dass ist nicht gut.
    Was will er ?
    was möchtest Du?
    Geändert von Beachnoodle (25.11.2019 um 16:52 Uhr)
    Auf dem Boden der Tatsachen liegt eindeutig zuwenig Glitzer

  4. Inaktiver User

    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Muthase Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    vor gut einem Jahr habe ich mich von meinem Mann getrennt und nun steht die Scheidung an, ich habe den Antrag bereits eingereicht.
    Nun schlägt mein Mann vor, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Warum er das möchte, verrät er mir nicht, ich vermute, er möchte Aufwand und Kosten sparen. Ich bin aber unsicher, ob mir das nicht zum Nachteil gerät.
    Wir haben nach ziemlich genau der gleichen Ehedauer auch auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Doch wir haben das gemeinsam überlegt und besprochen und gemeinsam entschieden. Sein "verrät er mir nicht" würde mich sehr stören.

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    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wir haben nach ziemlich genau der gleichen Ehedauer auch auf den Versorgungsausgleich verzichtet. Doch wir haben das gemeinsam überlegt und besprochen und gemeinsam entschieden. Sein "verrät er mir nicht" würde mich sehr stören.
    Ja da wäre ich auch sehr misstrauisch.
    Auf dem Boden der Tatsachen liegt eindeutig zuwenig Glitzer

  6. User Info Menu

    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Sehe gerade Riestervertrag.. ist mit deine Alterssicherung/Rentenanspruch. Dass muss dann bei der Renten Auskunft mit von dir angegeben werden. Es gilt die Ansprüche während der Ehezeit auszugleichen.
    Auf dem Boden der Tatsachen liegt eindeutig zuwenig Glitzer

  7. Inaktiver User

    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    geht es überhaupt noch, nach der reform von 2007/2008 - auf den versorgungsausgleich zu verzichten?
    Ja, ich wurde 2010 geschieden und habe verzichtet. Du darfst nur nicht zu Ungunsten Dritter (sprich: Staat) verzichten, im Notfall hängt man da als Geschiedene/r am Fliegenfänger. Ich bin allerdings inzwischen raus, da mein Ex wieder verheiratet ist.

    Zitat Zitat von Muthase Beitrag anzeigen
    M. W. muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar dann auch ALLE Scheidungsfolgen regeln, das wird bei uns 1. sehr teuer und 2. nicht gelingen, da wir ein gemeinsames Haus besitzen und uns über die Auszahlung (von ihm an mich) ganz und gar nicht einig sind...
    Ich kann Dir für die Einigung eine Mediation empfehlen. Dann erst zum Notar. Wir haben das damals gemacht (bis Ex das abbrach...). Aber an sich finde ich das super, dann kann man Sorgen und Bedenken äußern und offen diskutieren und am Ende einen Text schnitzen, der dann fertig dem Notar vorgelegt wird. Der Notar hat uns damals rund 500 Euro pro Nase gekostet, weil wir auch das Haus geregelt haben (Grundbuchänderung). Das Schnitzen waren ungefähr 300 Euro bei der Mediation und dann halt alleine...

    Das Haus habe ich damals übernommen. Das habe ich so gemacht:
    Bin zur Schuldnerberatung meiner Stadt und hab denen alle sortierten Unterlagen gezeigt, wir haben ermittelt: wie viel Kohle brauche ich, um das zu stemmen, was verdiene ich gerade, wie hoch müsste die Rate sein. Auszahlen musste ich meinen Ex nicht, er bekam die Absicherungs-Lebensversicherung, die damals 6000 Euro mehr wert war als sein Hausanteil, dafür blieb er bis zum Kreditablauf (8 von 10 Jahren waren erst rum) mit drinstehen, obwohl er im Grundbuch gelöscht wurde. Ich habe mit Hilfe eines Kreditvermittlers eine Bank gefunden, die mich auch als AE genommen hat und meine Stunden erhöht beim Arbeitgeber. Das war alles jahrelang ziemlich Spitz auf Knopf, ist aber gut gegangen.

    Das Haus solltet Ihr bei der Scheidung unbedingt ausklammern, sonst wird die teuer.

    Verzicht auf Rente, das habe ich gemacht, weil ich eine Betriebsrente erwarte und mein Ex nicht. Er hat zudem eine Weile lang selbstständig gearbeitet. Pi mal Daumen wären wir gleich herausgekommen, er hat evtl. etwas mehr Rente. Weil er sich mit mir aber über jeden Cent stritt, war ich damals schon sehr davon angetan, im Ernstfall nicht Jahrzehnte nach der Scheidung jedesmal einen Hals zu haben, weil ich teilen muss. Möglicherweise verzichte ich auf jede Menge Euronen, aber mein Seelenfrieden ist mir das echt wert.

  8. Inaktiver User

    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Haus solltet Ihr bei der Scheidung unbedingt ausklammern, sonst wird die teuer.
    Wie kann man denn Wohneigentum ausklammern, das fällt doch so oder so in den Streitwert?

  9. Inaktiver User

    AW: Verzicht auf Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie kann man denn Wohneigentum ausklammern, das fällt doch so oder so in den Streitwert?
    Wenn man das beim Notar vorab regelt, interessiert sich das Gericht nicht mehr dafür.
    Es fällt dann als Streitwert bei beiden Anwälten und bei Gericht weg. Spart viel Geld.

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