Anniteb, Dir wurde schon in älteren Stränge dringend nahegelegt, wieder arbeiten zu gehen. Da hat sich also nichts getan? Ich habe so meine Zweifel, dass sich das dann allein durch eine neue Wohnung ändert.
Also, unbedingt Job zuerst.
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Thema: Trennung - was zuerst?
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04.10.2019, 08:04Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
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04.10.2019, 08:08
AW: Trennung - was zuerst?
Vielen Dank für eure Antworten
Eine räumliche Trennung ist schwierig, da wir kein Gästezimmer oder ähnliches haben.
Dass ich in dem Haus wohnen bleibe und mein Mann auszieht kann ich mir auch nicht richtig vorstellen, da er ja alles zahlt und er am liebsten das Haus behalten würde.
Er hatte überlegt ob er mich auszahlt, evtl wenn in ca 10 Jahren das Haus abbezahlt ist, aber dann muss er ja wieder einen neuen Kredit aufnehmen.
Ich bin bei einer Anwältin gewesen, wenn nur meine Tochter zu mir zieht, so wie es im Moment aussieht, hätte ich mit Kindergeld ca 1400€.
Die Wohnung würde mich 720€ warm kosten, was natürlich viel zu viel ist.
Vielleicht kann ich mit dem Vermieter nochmal reden, aber für 500€ wird er sie mir ja nicht geben...
Ich habe Bankkauffrau gelernt und auch bis zur Geburt meines ersten Kindes in dem Beruf gearbeitet.
In der Branche ist es aber sehr schwer was zu finden, ganz besonders nach 14 Jahren, da die Banken überall reduzieren.
Ich könnte mir vorstellen, mit dem Vermieter nochmal zu sprechen, mir für die erste Zeit evtl etwas Geld von Verwandten zu leihen und die Zeit bis zum Verkauf des Hauses zu überbrücken.
Eine genaue Aufstellung der Kosten was von dem Gehalt meines Mannes monatlich fließt habe ich nicht, nur die 1800€ Darlehensraten und ca 200€ Nebenkosten. Dann natürlich noch der tägliche Bedarf, mal ein oder meistens zwei Urlaube im Jahr...bisher haben wir immer ganz gut gelebt und deshalb glaube ich ja dass es klappen könnte, zumal ich wieder arbeiten will, muss nicht im Bankbereich sein.
Tja so sieht's ausGeändert von anitteb71 (04.10.2019 um 08:14 Uhr)
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04.10.2019, 08:11Inaktiver User
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04.10.2019, 08:18Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Kleiner Tipp:
Du musst nicht unbedingt Deinen erlernten Beruf wieder aufnehmen.... Geld verdienen kannst Du tatsächlich auch woanders.
Im Verkauf und Service wird immer gesucht.
Erstmal anfangen und nicht hinsetzen und auf den Idealfall warten.
Dito Wohnung.
Wenn diese zu teuer ist, such eine günstigere.
Auf das Wohlwollen des Vermieters zu spekulieren bringt Dir nichts.
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04.10.2019, 08:22
AW: Trennung - was zuerst?
Was du schreibst, klingt alles sehr schwammig und unsicher (und auch ein bisschen naiv). Ich verstehe, dass das deinem Mann zu riskant ist.
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04.10.2019, 08:34Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Wenn Dein Mann auch der Ansicht ist, dass eine Trennun sinnvoll wäre, könnte man ev. die Rate für das Haus verringern? Ich habe solche Optionen in meinem Kreditvertrag drin.
Dann hättet ihr mehr Luft, er könnte dir mehr dazu geben. Dann könnte ihr in Ruhe das Haus verkaufen und den Erlös teilen.
Dich auszahlen geht natürlich auch, dafür kann er auch jetzt schon einen zusätzlichen Kredit aufnehmen. Ist derzeit ja nicht schwer. Wenn er dann die 1. Rate reduziert, kann er das Haus auch allein halten.
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04.10.2019, 08:40Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Wieso sind 1400 Euro für die TE und ein Kind denn zu wenig?
Zum Verständnis, mein Mann und ich haben bevor ich Arbeit hatte von nicht viel mehr gelebt - gut, etwas mehr war es schon, aber dafür eben auch deutlich mehr Platz als die TE und ihre Tochter vermutlich brauchen. Wenn sie eine Wohnung für 720 Euro warm (!) haben kann, müsste es doch möglich sein, mit den verbleibenden 680 Euro den Lebensunterhalt von Mutter und Tochter zumindest für eine Übergangszeit zu bestreiten?
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04.10.2019, 08:49
AW: Trennung - was zuerst?
Wie setzen sich denn die 1400 Euro zusammen? Ist das der Trennungsunterhalt plus 1 x Kindergeld
plus 1 x Kindesunterhalt minus die Summe, die du selbst an Unterhalt für das andere Kind zahlen musst?
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04.10.2019, 09:07
AW: Trennung - was zuerst?
das wuerde mich auch mal interessieren, denn mir erscheint angesichts des nettoverdienstes des mannes der betrag zu gering
bei dem kindesunterhalt koennte man null auf null rechnen, geht aber nicht weil sie ja von ihrem unterhalt den kindesunterhalt zahlen muß, aber da sie dann unterhalb der einkommensgrenze liegt, muesste sie nach meinem verstaendnis gar keinen kindesunterhalt an den vater bezahlen
dann bekaeme sie trennungsunterhalt, kindesunterhalt fuer ein kind und das kindergeld
und der kindesunterhalt betraegt bei dieser altersstufe minimum 476 euro, in der geringsten einkommensstufe und da ist das kindergeld haelftig bereits abgezogen
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04.10.2019, 09:10


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