Nein, anstelle;-) und alles weitere mit Anwalt oder Anwältin abstimmen! Ich empfehle den Artikel "Die Korrektur einer Reform" auf Tagesspiegel.de, bei Interesse gern mal googeln!
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Thema: Trennung - was zuerst?
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08.10.2019, 10:52Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
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08.10.2019, 11:02Inaktiver User
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08.10.2019, 11:06Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
All dies weiß ein erfahrener Fachanwalt besser als das Brigitte-Forum und wird seine Mandantin in deren Sinne entsprechend beraten:-)
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08.10.2019, 11:34Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, wenn du als Mandat mit PKH kommst...so hieß das bei meiner Scheidung noch...wird sich kaum ein Anwalt mächtig ins Zeug legen.
Es kommt nämlich nicht viel bei rum.
Ich habe mich nach 17 Jahren getrennt, zwar mit Halbtagsjob, er völlig ohne finanzielle Mittel im Hintergrund.
Ich mußte Aufstockung beantragen, Wohngeld für die neue Wohnung. Bekam keinen Unterhalt fürs Kind...ich selbst habe für mich eh verzichtet. Angefangen komplett bei Null.
Aber alles war besser als in einer lieblosen Ehe für mich.
Es wird nicht einfach werden, aber es geht. Es kann nur besser werden.
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08.10.2019, 12:36Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Bemerke den Unterschied:
- du hattest Arbeit
- du hast (vermutlich eine große Menge!) Abstriche gemacht
- du hast gehandelt!
Die TE:
- die Ideen, was zu tun ist, möge bitte jemand liefern (BriCom)
- Arbeit, wenn möglich eher nicht, am besten gar nicht
- Abstriche vom Standard ebenfalls nicht.
So wird es nicht funktionieren.
Den Postings entnehme ich, dass das Problem offensichtlich schon länger besteht und der Knackpunkt- wohl auch in der Ehe - der ist, dass die Motivation, sich eine Arbeit zu suchen nicht vorhanden ist. In der heutigen Zeit wird man mit dieser Denkweise nicht weiter kommen, da braucht gar nicht drumherum geredet zu werden.
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08.10.2019, 13:08Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Schon klar. Aber manchmal braucht es einen Schubs von außen.

Wenn man natürlich nichts ändern, kann weil man nichts ändern will, ja, dann wird es schwierig.
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08.10.2019, 14:25
AW: Trennung - was zuerst?
ja, das siehst Du falsch.
Kindesunterhalt, evtl. auch Sonderbedarf, ist ein Anspruch des Kindes.
Dieser richtet sich primär nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
Eine Aufrechnung ergibt nur in seltenen Fällen eine Parität.
Auch aus "Beweisgründen" sollte jeder Unterhalspflichtige den festgelegten (idealerweise einklagbarer Titel) Unterhalt vereinbarungsgemäß überweisen.
w.Das Glück besteht nicht darin, das Du tun kannst, was Du willst, sondern darin, dass Du auch immer willst, was Du tust.
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08.10.2019, 15:17Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Bei der TE ist kein Unterhalt zu holen, wenn sie kein Einkommen hat.
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08.10.2019, 15:54Inaktiver User
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08.10.2019, 16:45Inaktiver User
AW: Trennung - was zuerst?
Ja, deshalb hat es mich verwundert, dass die Anwältin der TE der Ansicht ist, dass die TE an ihren Nochmann Kindesunterhalt in derselben Höhe zahlt (zahlen kann), ohne dass das bei ihrer Rechnung zu einem Abzug auf TE-Seite kommt.
Ich hätte erwartet:
Mann zahlt Trennungsunterhalt von 800 an die TE und Kindesunterhalt von 450 (pauschal jetzt, hab keine Lust zu scrollen)
TE zahlt Mann Kindesunterhalt von "Mindeststufe" (300?).
Beide bekommen je ein Kindergeld (zwei halbe), je 200.
Die TE rechnet gerade mit einem Einkommen von 800+200+450 minus 600 Miete ~ 850
Ich meine, sie müsste sich noch den KU an den Mann abziehen, damit hätte sie "netto" 550 ca. Und müsste davon alles andere bestreiten.


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