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  1. User Info Menu

    Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Hallo, liebe Forengemeinde.

    Im Zuge meiner Scheidung will ich erreichen, dass der Anspruch auf Versorgungsausgleich der (Noch)- Ehefrau gestrichen wird.

    Grund: Ich empfinde es als unzumutbare Härte, dass ich im Alter auch noch jeden Monat einen "Gruss" an die Ex- Frau sende. Ich empfinde es als unzumutbare Härte, dass Teile meiner Lebensversicherung, die ja mein Alter absichern, an die (Noch)-Ehefrau übergehen.

    Hintergrund: Ehebetrug. Bei Eheschliessung hatte die Frau bereits eine (streng geheim gehaltene) Parallelbeziehung, seit zum Zeitpunkt des "Ja- Wortes" schon bereits 4 Jahren, und diese bestand weiter geheim bis zur Trennung (als es endlich "raus" kam).

    Damit sind für mich grundlegende Zusicherungen, die zur Eheschliessung "gehören", nicht gegeben. Vertrauensbruch, Untreue, Bigamie, also Heiratsschwindel.

    Hat jemand so etwas erfolgreich vor Gericht erstreiten können? Oder ist es eben so, dass der Gehörnte auch noch verhöhnt wird?

    Ich bitte um moralische Anmerkungen, sowie "das gibts doch gar nicht" u.ä. abzusehen. Danke schön!

    Lutz

  2. User Info Menu

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Diese Möglichkeit gibt es grundsätzlich.

    Das Ganze basiert auf Par. 1353 BGB, nach dem Eheleute zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet sind.

    Bei groben Verstößen können Unterhalts- und Versorgungs-Forderungen grob unbillig und damit verwirkt sein.

    Das ist aber ein schwieriges Feld.

    Für genauere Informationen wäre eine ausführliche Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht angeraten.

  3. User Info Menu

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Ihr habt aber gemeinsame Kinder. Da kann ich mir schwerlich vorstellen, dass nicht von einem ehebedingten Nachteil ausgegangen wird, wenn Deine Exfrau nach der Geburt der Kinder ihre Arbeitszeit reduziert hat.

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    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Kannst du das denn mit der Parallelbeziehung beweisen?

  5. Inaktiver User

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Das Schuldprinzip ist in Deutschland abgeschafft.
    Wie ehrlich oder untreu Deine Frau Dir gegenüber war, ist also rechtlich irrelevant.
    Geheiratet hat sie Dich, den anderen Mann nicht - Bigamie ist das nicht.
    Geändert von Inaktiver User (22.08.2019 um 17:07 Uhr)

  6. User Info Menu

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Schuldprinzip ist in Deutschland angeschafft.
    Wie ehrlich oder untreu Deine Frau Dir gegenüber war, ist also rechtlich irrelevant.
    Geheiratet hat sie Dich, den anderen Mann nicht - Bigamie ist das nicht.
    Es gibt nach wie vor die Möglichkeit, in besonderen Härtefällen vom hälftigen Versorgungsausgleich abzuweichen.

    Das hat mit der Abschaffung des Schuldprinzips nichts zu tun.

  7. Inaktiver User

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Von Härtefall lese ich hier nichts, auch nicht, dass der TE ans Existenzminimum rutscht nach dem Versorgungsausgleich.
    Er hat nur keine Lust, seiner Frau die Hälfte seiner Rentenpunkte zu geben.
    Wenn der Ausgleich bewirkt, dass er dann sehr spürbar weniger hat, bedeutet das, dass seine Frau in der Ehezeit gravierend weniger gearbeitet hat als er.
    DAS wird eine gemeinsame Entscheidung der beiden gewesen sein.
    Die Folgen kann man nicht einseitig aufkündigen, nur weil man dem anderen nichts mehr geben mag, weil er böse oder unehrlich oder was auch immer war.

  8. User Info Menu

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Hab gerade mal ein bisschen im Netz quergelesen.

    Danach soll der Versorgungsausgleich nicht als "Prämie" für eheliche Treue dienen.

    Eine ganz andere Hausnummer sind Straftaten wie Körperverletzungen.

    Ich sehe wenig Erfolgschancen für gehörnte Eheleute.

  9. Inaktiver User

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Schuldprinzip ist in Deutschland angeschafft.
    Wie ehrlich oder untreu Deine Frau Dir gegenüber war, ist also rechtlich irrelevant.
    Geheiratet hat sie Dich, den anderen Mann nicht - Bigamie ist das nicht.
    du meinst doch: abgeschafft???

    und ja, beim momentanen scheidungsrecht in deutschland ist es völlig unerheblich was dir an diesem punkt nicht passt.

    mir passt es auch nicht, dass ich von meiner rente abzüge für den kindsvater habe. es ist nicht so, dass ich dann etwas davon sehe- es wird gleich vor auszahlung meiner rente am monatsanfang/-ende abgezogen.

    derjenige der in der zeit, die als ehezeit gerechnet wird, mehr erwirtschaftet hat- hat abzugeben. punkt fertig aus.

    da müssen schon richtig derbe sachen vorgefallen sein um das zu verhindern.

    und wenn dein anwalt reell ist- wird er/sie dir das auch sagen.

  10. User Info Menu

    AW: Versorgungsausgleich vor Gericht anfechten

    Zitat Zitat von schubidu Beitrag anzeigen
    Hab gerade mal ein bisschen im Netz quergelesen.

    Danach soll der Versorgungsausgleich nicht als "Prämie" für eheliche Treue dienen.

    Eine ganz andere Hausnummer sind Straftaten wie Körperverletzungen.

    Ich sehe wenig Erfolgschancen für gehörnte Eheleute.
    Wenn nachweisbar ist, dass die Nebenbeziehung bereits bei Eheschluss bestand, könnte es durchaus funktionieren, da sich die Frau den Vorwurf, sie habe die eheliche Lebensgemeinschaft weder angestrebt, noch vollzogen, durchaus gefallen lassen.

    Aber wie gesagt. Um Genaueres zu erfahren, muss ein Fachanwalt her.

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