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    Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Hallo zusammen,

    Ich habe da mal eine Frage, bzw ein Problem. Ich bin mir nicht ganz sicher wie ich es schreiben soll, denn es geht um das Ende meiner Ehe. Und zwar weiss ich, dass mein Mann in jedem Fall eine Scheidung möchte. Das zu verhindern ist jetzt also nicht mehr möglich. Vielmehr geht es jetzt um die Regelung der Scheidung.

    Ich habe in den letzten Jahren immer wenig gearbeitet, dafür mehr auf die Kinder aufgepasst. Eigenes Geld habe ich also keins. Doch was mach ich nun, wenn ich zum Beispiel einen Scheidungsanwalt[editiert ] benötige? Wie bezahle ich den? Und was kostet sowas? Es scheint mir schwer, sowas zu planen.



    Hat jemand da einen Tipp, wie man sowas angeht? Wäre wirklich hilfreich. Gerne auch mit Quellen, damit ich selbst nachlesen kann und ihr keine Romane schreiben müsst. :/

    Danke!
    Geändert von R-osa (29.07.2019 um 15:19 Uhr) Grund: Werbung entfernt

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Du bekommst dafür beim Gericht Prozesskostenhilfe.

    Wichtig: Du darfst nicht vorher zu einem Anwalt. Du musst, bevor du einen ANtrag stellst, zum Amtsgericht zum Rechtspfleger.
    Und dann rufst du an.

    Machst du es anders herum, übernehmen die nicht.

  3. Inaktiver User

    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Wenn du den Link schon einstellst...warum fragst du nicht in deren Kanzlei nach? DIE sollten es doch ganz sicher wissen. Sogar rechtlich abgesichert.

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Als ich Anno Tobak noch beim Anwalt gearbeitet habe, haben wir den Mandanten beim Ausfüllen der Vordrucke und der Beantragung von Prozesskostenhilfe geholfen. Ruf halt bei der Anwaltskanzlei Deiner Wahl an und erkundige Dich dort. Sag, dass Du geschieden werden willst und Prozesskostenhilfe brauchst. Dann wird Dir schon geholfen oder gesagt, wie der Hase zu laufen hat.

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Bundesrechtsanwaltskammer ~ Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    ALso hier steht es erklärt:

    Erst einen Beratungsschein bei Amtsgericht holen, dann zum Anwalt.

  6. gesperrt

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    '
    Zitat Zitat von Cara123 Beitrag anzeigen
    Bundesrechtsanwaltskammer ~ Beratungs- und Prozesskostenhilfe

    ALso hier steht es erklärt:

    Erst einen Beratungsschein bei Amtsgericht holen, dann zum Anwalt.
    Nein, das steht da nicht...
    Da steht, daß frau einen Beratungsschein VOR DER BERATUNG braucht.
    Das verbietet ihr nicht, vorher eine Kanzlei zu kontaktieren, und zu fragen, was frau da tun muß, damit die Beratung über Prozesskostenhilfe läuft.
    Ich würde aber drauf hinweisen, daß ich diese Hilfe nur in Anspruch nehme, wenn sie nichts “extra“ kostet.

    Je nach Antwort weißt Du aber, wie diese Kanzlei tickt!

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    @ Nemesis: .

    Meist kann frau/man sich den Gang zum Amtsgericht zwecks Beratungshilfeschein sparen und auch ohne (selbstverständlich nach vorheriger telefonischer Abklärung und Terminvereinbarung) zum Anwalt gehen.

    Ich empfehle Fachanwälte für Familienrecht, ob Weiblein oder Männlein.

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Ich weiß es, weil ich es schon miterlebt habe und explizit und nachdrücklich gefragt worden bin und glücklicherweise nicht vorher beim Anwalt war.

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Meines Wissens nach gibt es Beratungshilfe, die lediglich eine anwaltliche Beratung umfasst - da ist der Schein im Vorfeld zu beantragen - und Prozesskostenhilfe, die die Kosten des Gerichtsverfahren abdeckt. Dieser Antrag wird erst später gestellt, muss also nicht vor der Erstberatung.

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    AW: Anwalt bezahlen in der Scheidung ohne eigenes Einkommen?

    Denn:

    Der erste link bezog sich auf die Herangehensweise

    ABer hier:

    Neuregelung der Prozesskosten- und Beratungshilfe

    "Man kann auch gleich zum Rechtsanwalt gehen und durch diesen den Antrag nachträglich stellen lassen. Aber Vorsicht: Wird der Antrag vom Amtsgericht dann abgelehnt, müssen die Rechtsanwaltskosten zumeist selbst getragen werden. Daher sollte man den Beratungshilfeschein immer vor dem Anwaltsbesuch beantragen. Wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt, rechnet der Rechtsanwalt seine Gebühren über den Schein direkt mit dem Gericht ab. Der Ratsuchende zahlt dem Rechtsanwalt nur eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15 Euro. Diese kann vom Rechtsanwalt auch erlassen werden."

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