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  1. User Info Menu

    Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Hallo zusammen,
    ich stecke momentan mitten in der Scheidung... mein Ex und ich haben uns vor fast 2 Jahren getrennt und leider ist es uns zusammen nicht gelungen, uns auf den nachehelichen Unterhalt zu einigen. Alle anderen Punkte konnten wir zum Glück einvernehmlich klären...
    Jetzt ist es so dass ich seit einem Jahr einen neuen Partner habe. Mein Ex verweigert deshalb aus genau diesem Grund den Unterhalt. Meine Anwältin hat mir nun empfohlen beim Scheidungstermin meinen Freund als Zeuge vorladen zu lassen, damit dieser meine Ausage (wie lange wir zusammen sind, wie oft wir uns sehen.... ) untermauert. Mein Freund würde das auch tatsächlich tun. Ich jedoch finde alleine die Vorstellung, dass wir alle drei zusammen vor Gericht sitzen, und mein Freund als Zeuge gegen den Ex aussagt (die beiden verstehen sich ganz gut, was mir auch wegen unseren gemeinsamen Kindern wichtig ist) eine ansolute Zumutung. Ich möchte das nicht...

    Meine Frage jetzt an euch, hat irgendjemand schon eine ähnliche Erfahrungen gemacht? Neuer Partner als Zeuge im Scheidungsprozess? Alleine wenn ich das hier so schreibe stellen sich mir die Nackenhaare auf ☹😢

    Danke euch!
    Margarite

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    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Nachehelicher Unterhalt ist eher der Ausnahme- als der Regelfall.

    Von daher ist hier schon einmal die Anspruchsgrundlage fraglich.

    Weiter stellt sich wirklich die Frage, inwieweit diese Beziehung schon als verfestigt anzusehen ist.

    Vielleicht kannst du uns ja zu diesen Punkten etwas mehr sagen.

  3. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Welche Vorstellungen hat denn Dein Ex bzgl nachehelichem Unterhalt?
    „Unterhält“ Dich Dein neuer Partner?
    Das ist tatsächlich relevant bei der Festlegung, ob und inwiefern DU (nicht die Kinder) unterhalrsberechtigt bist.
    Und daher muß er vermutlich so oder so aussagen!

  4. User Info Menu

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Wir sind seit etwa einem Jahr zusammen, haben aber getrennte Wohnungen. "Finanziell unterhalten " tut mich mein Freund nicht. Mir geht es eher um das grundsätzliche Vorgehen. Denn alle Aussagen zu meiner Beziehung habe ich ja schon gemacht und über die Anwältin ans Gericht gegeben. Kann ich dieser Situation mit der Zeugenvorladung irgendwie aus dem Weg gehen, oder geht das gar nicht?

  5. Inaktiver User

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Zitat Zitat von Margarite111 Beitrag anzeigen
    Kann ich dieser Situation mit der Zeugenvorladung irgendwie aus dem Weg gehen, oder geht das gar nicht?
    du kannst das m.e. gar nicht, du bist ja auch nicht zeuge

  6. Inaktiver User

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    nun, es ist eine empfehlung deiner anwältin um deine aussagen zu untermauern.

    lasse es sein und wundere dich nicht wenn dein ex die besseren karten bekommt.

    es ist und bleibt deine entscheidung. zumal dein neuer lag durchaus dazu bereit ist.

  7. Inaktiver User

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Wovon lebst Du aktuell?

  8. User Info Menu

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Das Argument deines Ex ist die verfestigte Lebenspartnerschaft.

    Wenn du seit einem Jahr einen neuen Partner hast, darf diese Frage durchaus gestellt werden, denn sie ist unterhaltsrelevant.

    Deine Anwältin hat da schon recht.

  9. Moderation

    User Info Menu

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Solange ihr nicht zusammen wohnt und wirtschaftet, wird das aber schwierig,den nachehelichen Unterhalt - so ein Anspruch besteht - wegen des Freundes zu kürzen bzw. gar nicht zu zahlen.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
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  10. Inaktiver User

    AW: Scheidung wird zum Rosenkrieg?

    Zitat Zitat von izzie Beitrag anzeigen
    Solange ihr nicht zusammen wohnt und wirtschaftet, wird das aber schwierig,den nachehelichen Unterhalt - so ein Anspruch besteht - wegen des Freundes zu kürzen bzw. gar nicht zu zahlen.
    Für eine verfestigte Lebensgemeinschaft muss nicht zwingend ein gemeinsamer Haushalt unterhalten werden.

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