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    Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Frisch geschieden, stehe ich nun vor einem neuen Leben. Eine üble Scheidung mit vielen bösen Worten. Die gerade volljährig gewordene Tochter lebt bei mir, die 11-jährige Tochter bei meinem Mann. Ich arbeite Vollzeit, mein Mann jedoch nur 20 Stunden pro Woche. Nun geht es um den Unterhalt der großen Tochter. Der Unterhalt berechnet sich ja ja dem Einkommen. Mein Mann weigert sich jedoch, mehr zu arbeiten. Für die große Tochter will er daher nichts zahlen. Das heißt, ich zahle für die kleine, bei ihm lebende Tochter und finanziere die große, die bei mir lebt.

    Kann man nicht verlangen, dass er seine Arbeitszeit erhöht? Es kann doch nicht sein, dass er sich einen Lenz macht (er lebt mit einer neuen Partnerin mit Vollzeitjob zusammen) und ich zahle voll? Zudem hat er gerade von mir eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro bekommen als Ausgleich für unsere Eigentumswohnung, für die ich eine Hypothek aufnehmen musste. Von bedürftig kann also keine Rede sein.

    Hat jemand Erfahrung und kann mir einen Tipp geben?

  2. Inaktiver User

    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Soviel ich weiss, ist es genau geregelt, wieviel Arbeit einem Elternteil zuzumuten ist in Abhängigkeit vom Alter des Kindes.

    Die Ex-Frau meines Partners meinte auch, nicht Vollzeit arbeiten zu müssen (angeblich keine volle Stelle verfügbar), das sah der Richter bei der Scheidung allerdings anders: auch wenn sie nicht voll arbeitet, würde ihr ein volles Einkommen angerechnet bei der Berechnung des Unterhalts für die Kinder. Plötzlich gab es dann auch eine Vollzeit-Stelle, aber das nur am Rande.

    Hast du keinen Fachanwalt, der dich beraten kann ? Wurde die Unterhaltsfrage bei der Scheidung nicht geklärt ?

    Was ohne Belang ist, das wäre allerdings das Einkommen der neuen Partnerin. Deinem Ex wird lediglich angerechnet, dass er mit einer anderen Person zusammenwohnt. Ob und wie sein Vermögen einbezogen wird kann ich nicht sagen.

    Tipp: Beratung bei einem Fachmann.

    Gruß Elli

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    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Such dir schleunigst eine Beratung, und die große, volljährige Tochter muss ihren Unterhalt vom Vater selbst einfordern / einklagen. Oder arbeitet sie?
    Moderatorin im Forum

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  4. gesperrt

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    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Also wenn DAS alles mit anwaltl. Präsenz so geregelt wurde dann haste dich aber arg übern Tisch ziehen lassen. Du solltest nicht hier fragen sondern dir einen guten Anwalt suchen der da mal ordentlich aufräumt...sorry

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    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Es ist erschreckend, dass genau dieser Punkt nicht auch bei der Scheidung geklärt wurde. Selbst eine gegenseitige Regelung - jeder sorgt für das Kind, welches bei ihm wohnt wäre ja möglich.

    Wie kommt es, dass das Thema im gesamten Trennungsjahr nicht aufgetaucht ist?

    Rein punktuell, ist es wohl so, dass er einen Mindestbehalt hat. Wenn er mit seinem Teilzeitjob drunter liegt, muss er dann nicht zahlen.

    Den Unterhalt einfordern muss perfiderweise deine große Tochter selbst. Manchmal unterstützt aber das Jugendamt der Stadt. Da würde ich zuerst mit der Tochter hin. Danach wenn nötig - wird es ohne Anwalt kaum gehen.
    lg Lakotia

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    Never be afraid to act ridiculous

  6. Inaktiver User

    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Zitat Zitat von Wahrlich Beitrag anzeigen
    mein Mann jedoch nur 20 Stunden pro Woche. Nun geht es um den Unterhalt der großen Tochter. Der Unterhalt berechnet sich ja ja dem Einkommen. Mein Mann weigert sich jedoch, mehr zu arbeiten.
    Gibt es einen Grund, warum er nur 20 Stunden arbeitet?

  7. Inaktiver User

    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Wenn es keinen gesundheitlichen Grund für die reduzierte Arbeitszeit deines Mannes gibt, kann man ihn zwingen auf Vollzeit zu gehen.

  8. gesperrt

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    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Deiner großen Tochter steht nur bis zum Ende der Ausbildung Unterhalt zu. Wenn sie studiert, kann sie die Hälfte ihres Bedarfs vom Vater einklagen. Berechnet wird anhand des Bafög-Satzes. Bei einer Ausbildung muss sie unter einem bestimmten Betrag bleiben. Näheres weiß ein Anwalt.

    Allerdings muss deine Tochter wie gesagt selbst gegen den Vater klagen. Da braucht sie moralische Unterstützung von dir.

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    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Hallo Wahrlich, entweder nochmal eine Beratung bei einem auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder googel mal nach ISUV. Das ist ein Forum, bei dem man genau solche Fragen stellen kann und meistens auch ziemlich qualifizierte Antworten erhält.

    Es gibt da eine Unterhaltsleitlinie die besagt: sobald einer der beiden Unterhaltspflichtigen in der Lage ist, den Großteil des Unterhalts zu zahlen, dann ist die volle Erwerbsobligenheit des anderen Unterhaltspflichtigen nachgelagert (also sinngemäß)

    Bei meinem Partner ist es so, dass seine große Tochter (18) bei der Mutter lebt, diese hat noch ein 10 jähriges Kind aus einer anderen Beziehung. Sie argumentiert, dass sie wegen des jüngeren Kindes nicht verpflichtet werden kann Vollzeit zu arbeiten, um ihren Anteil am Unterhalt der 18 jährigen zu erhöhen. Mein Partner hingegen ist verpflichtet Vollzeit zu arbeiten, obwohl auch wir ein 10 jähriges Kind haben. Man muss das nicht nachvollziehen, ist aber noch gängige Rechtsprechung derzeit....
    Alles Gute
    Dascha

  10. User Info Menu

    AW: Mehrarbeit zumutbar für Unterhalt?

    Wenn deine Tochter einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater hat und auf seiner Seite keine zwingenden Gründe dafür vorliegen, dass er nur Teilzeit arbeiten kann, wird ihm bei der Unterhaltsberechnung durch das Gericht in der Regel ein fiktives Einkommen zugerechnet, dass einer Vollzeittätigkeit entspricht. Ob er dann tatsächlich einer Vollzeittätigkeit nachgeht, um den Unterhalt zu erwirtschaften oder sein Vermögen einsetzt, bleibt ihm überlassen. Wenn er aus anerkannten, z.b. gesundheitlichen Gründen, nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen kann, muss er in der Regel nur aus seinem Erwerbseinkommen zahlen, soweit der Selbstbehalt das zulässt.

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