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  1. User Info Menu

    Frage Frage zum Versorgungsausgleich

    Hallo zusammen !
    Ich bin ziemlich in der Klemme. Kennt jemand vielleicht ein Urteil (oder mehrere) vom Bundesgerichtshof, das den Versorgungsausgleich wegen 1. unzumutbarer Härte bzw. 2. Nichtvereinbarkeit mit dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs ausschließt ?
    Vielleicht kann mir jemand mit einer Info helfen ? Für einen Hinweis wäre ich unendlich dankbar !

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    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    sunnylife, kannst Du Deine Frage mal näher erläutern?

    Vielleicht hilft Dir diese Information über Versorgungsausgleich erstmals weiter: xxx.scheidung-online.de/va.htm

    (Direktlink nicht möglich, da eine es eine gewerbliche Seite ist)
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    You'd have to be here
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    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    Danke Lukulla für den Hinweis. Der Fall: ich habe einen Rentner geheiratet als ich noch arbeitete. Wurde danach erst arbeitslos, dann krank. Hab also eh Wahnsinnsabzüge bei meiner Rente. Soll nun die Hälfte meiner Ansprüche ab Heiratsdatum an meinen Mann abgeben, obwohl dieser eine Rente von über 4000 € monatlich hat, bei mietfreiem Wohnen und mehreren 100 000 Vermögen. Er dies also absolut nicht nötig hätte. Deshalb suche ich dringend ein richtungweisendes Urteil des BGH, um dagegen anzugehen. Ist es jetzt besser verständlich ?
    Grüße von sunnylife

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    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    Ohja, das ist nun sehr gut verständlich. Das ist eine extreme Situation.
    Es gibt die Möglichkeit, dass ein Partner auf den VA verzichtet. Das wäre in dem Fall das Sinnvollste und würde bei Gericht angesichts der Vermögensverhältnisse Deines Noch-Mannes auch anerkannt.

    Ginge das?

    Auf der anderen Seite gibt es ja auch einen Zugewinnausgleich. Wieder angesichts der Vermögensverhältnisse könnte Dir auch ein grosser Betrag zustehen. Zumal Du während der Ehe arbeitslos wurdest und krank, dadurch sehr viel weniger Geld/Transfer erhalten hast als er.

    Wie lange wart Ihr verheiratet?

    Ein Urteil über VA ist mir bis dato nicht bekannt. Aber es lesen ja viele Menschen hier mit, da kann noch eine Information kommen.
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    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Es gibt die Möglichkeit, dass ein Partner auf den VA verzichtet. Das wäre in dem Fall das Sinnvollste und würde bei Gericht angesichts der Vermögensverhältnisse Deines Noch-Mannes auch anerkannt.

    Ginge das?
    Das geht vor allem nur dann, wenn das Familiengericht das genehmigt.

    Ich vermute auch, der Ehemann der TE will das nicht freiwillig, denn sonst würde sich die Frage nach den Urteilen eigentlich nicht stellen.

    Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen umzumtbarer Härte ist ein ziemlicher Spezialfall, wenn man ihn gerichtlich erzwingen will - das ist nicht so leicht und gehört mMn ganz klar in Spezialistenhände. Mit ergoogelten Urteilen oder dem was eine Com so meint und denkt, kommt da nicht wirklich weiter.


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

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    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    Zitat Zitat von ikara Beitrag anzeigen
    Ich vermute auch, der Ehemann der TE will das nicht freiwillig, denn sonst würde sich die Frage nach den Urteilen eigentlich nicht stellen.
    Das klang so an. Trotzdem weise ich darauf hin, weil ich aus Leseerfahrung weiss, dass nicht immer alle Möglichkeiten der zwischenmenschlichen Kommunikation ausgeschöpft werden und sich dann danach auch Lösungen auftun, die vorher nicht angedacht waren.
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  7. Inaktiver User

    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    Auch wenn jemand während der gesamten Ehe Rente bezogen hat, muss -entgegen anderslautender Meinung- gegenüber dem Ehepartner ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Die TE hat also auch gegenüber ihrem Mann Anspruch auf Versorgungsausgleich. Von demher stellt sich die Frage, ob sich die TE letztendlich wirklich besser stellt, wenn sie auf den Versorungsausgleich verzichtet......

    In jedem Fall gehört das Ganze in die Hände eines Fachanwalts. Grade wenn Rentenbezieher im Spiel sind, ist die Sache wohl nicht ganz so einfach.

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (12.10.2011 um 07:24 Uhr) Grund: Ergänzung

  8. User Info Menu

    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    Vielen Dank für die Hinweise. Es ist leider wirklich so, dass nur ich - dem Gesetz nach - ausgleichspflichtig bin, da nur ich während der Ehe (ca. 9 Jahre) Rentenansprüche erworben habe. Wenn auch geschmälert durch Arbeitslosigkeit und Krankheit. Mein Mann - trotz hohem Vermögen - als Rentner keine mehr.
    Daher habe ich keinerlei Anspruch auf seine Anwartschaften, da die genau zum Heiratszeitpunkt abgeschlossen waren. Er hat zwar keine Rentenansprüche mehr gesammelt, aber eine hohe Rente ausgezahlt bekommen. Das wird beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt.
    Ich finde dieses so ungerecht, weil ich auf meine Ansprüche dringend angewiesen bin und er bestens versorgt ist. Man stelle sich das vor: Rente über 4 000 € pro Monat! Keine Miete usw. Ich verstehe diese Gesetze nicht. Das widerspricht doch in jeder Hinsicht dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, der die Versorgung beider doch AUSGLEICHEN soll und nicht den anderen noch mehr schädigen als dieser ohnehin schon ist. Leider besteht mein Mann auf dem VA. Für mich wäre es daher besser, er würde ausgeklammert, aber ich finde noch kein entsprechendes Urteil! Einen Anwalt habe ich.

  9. Inaktiver User

    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    sunnylife,

    erkundige dich nochmal genauer. Meines Wissens muss auch ein Ehepartner, der bei der Eheschließung bereits Rentner war, einen Versorgungausgleich leisten. Das hat nichts damit zu tun, dass ein Rentner keine "Anwartschaften" mehr erwerben kann.

    Es findet eine gegenseitige "Verrechnung" statt, wie bei anderen Ehepaaren auch: nur eben beim einen die Anwartschaft (in dem Fall von dir) gegen seine Rente, die bereits gezahlt wird. Es stimmt also meiner Erkenntnis nach nicht, dass eine Rente beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wird. Allerdings ist die Berechnung des Ausgleichsbetrages wohl etwas komplizierter.

    Aber ich bin keine Juristin, vieles muss sicher im Einzelfall berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle noch einen zweiten Anwalt konsultieren.

    Gruß, Elli

  10. gesperrt

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    AW: Frage zum Versorgungsausgleich

    was nützt ein Anwalt, wenn man sich die Urteile dann doch selbst zusammensuchen muss?

    Schau mal hier:

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit


    Urteil zu: Versorgungsausgleich Ausschluss Unbilligkeit

    Nach § 1587c Nr. 1 kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Durchführung des anlässlich einer Ehescheidung grundsätzlich durchzuführenden Versorgungsausgleichs ausschließen, wenn dies für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde. Einen derartigen Fall nahm der Bundesgerichtshof an, wenn der in Höhe von monatlich circa 200 Euro ausgleichsberechtigte Ehemann über erhebliches Vermögen verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist und andererseits die ausgleichspflichtige Ehefrau auf die erworbenen Rentenansprüche zur Sicherung ihres Unterhalts dringend angewiesen ist.

    Beschluss des BGH vom 25.05.2005
    XII ZB 135/02
    NJW 2005, 2455


    Gefunden unter dem Link Finanztip

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