Hallo zusammen !
Ich bin ziemlich in der Klemme. Kennt jemand vielleicht ein Urteil (oder mehrere) vom Bundesgerichtshof, das den Versorgungsausgleich wegen 1. unzumutbarer Härte bzw. 2. Nichtvereinbarkeit mit dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs ausschließt ?
Vielleicht kann mir jemand mit einer Info helfen ? Für einen Hinweis wäre ich unendlich dankbar !
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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06.10.2011, 20:14
Frage zum Versorgungsausgleich
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09.10.2011, 19:45
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
sunnylife, kannst Du Deine Frage mal näher erläutern?
Vielleicht hilft Dir diese Information über Versorgungsausgleich erstmals weiter: xxx.scheidung-online.de/va.htm
(Direktlink nicht möglich, da eine es eine gewerbliche Seite ist)Körperlich Distanz
Sozial zusammen
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Kari Bremnes
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11.10.2011, 19:26
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
Danke Lukulla für den Hinweis. Der Fall: ich habe einen Rentner geheiratet als ich noch arbeitete. Wurde danach erst arbeitslos, dann krank. Hab also eh Wahnsinnsabzüge bei meiner Rente. Soll nun die Hälfte meiner Ansprüche ab Heiratsdatum an meinen Mann abgeben, obwohl dieser eine Rente von über 4000 € monatlich hat, bei mietfreiem Wohnen und mehreren 100 000 Vermögen. Er dies also absolut nicht nötig hätte. Deshalb suche ich dringend ein richtungweisendes Urteil des BGH, um dagegen anzugehen. Ist es jetzt besser verständlich ?
Grüße von sunnylife
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11.10.2011, 20:54
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
Ohja, das ist nun sehr gut verständlich. Das ist eine extreme Situation.
Es gibt die Möglichkeit, dass ein Partner auf den VA verzichtet. Das wäre in dem Fall das Sinnvollste und würde bei Gericht angesichts der Vermögensverhältnisse Deines Noch-Mannes auch anerkannt.
Ginge das?
Auf der anderen Seite gibt es ja auch einen Zugewinnausgleich. Wieder angesichts der Vermögensverhältnisse könnte Dir auch ein grosser Betrag zustehen. Zumal Du während der Ehe arbeitslos wurdest und krank, dadurch sehr viel weniger Geld/Transfer erhalten hast als er.
Wie lange wart Ihr verheiratet?
Ein Urteil über VA ist mir bis dato nicht bekannt. Aber es lesen ja viele Menschen hier mit, da kann noch eine Information kommen.Körperlich Distanz
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11.10.2011, 21:07
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
Das geht vor allem nur dann, wenn das Familiengericht das genehmigt.
Ich vermute auch, der Ehemann der TE will das nicht freiwillig, denn sonst würde sich die Frage nach den Urteilen eigentlich nicht stellen.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen umzumtbarer Härte ist ein ziemlicher Spezialfall, wenn man ihn gerichtlich erzwingen will - das ist nicht so leicht und gehört mMn ganz klar in Spezialistenhände. Mit ergoogelten Urteilen oder dem was eine Com so meint und denkt, kommt da nicht wirklich weiter.
I am the master of my fate: I am the captain of my soul.
William E. Henley
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11.10.2011, 23:56
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
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12.10.2011, 07:09Inaktiver User
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
Auch wenn jemand während der gesamten Ehe Rente bezogen hat, muss -entgegen anderslautender Meinung- gegenüber dem Ehepartner ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Die TE hat also auch gegenüber ihrem Mann Anspruch auf Versorgungsausgleich. Von demher stellt sich die Frage, ob sich die TE letztendlich wirklich besser stellt, wenn sie auf den Versorungsausgleich verzichtet......

In jedem Fall gehört das Ganze in die Hände eines Fachanwalts. Grade wenn Rentenbezieher im Spiel sind, ist die Sache wohl nicht ganz so einfach.
Gruß, ElliGeändert von Inaktiver User (12.10.2011 um 07:24 Uhr) Grund: Ergänzung
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12.10.2011, 19:48
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
Vielen Dank für die Hinweise. Es ist leider wirklich so, dass nur ich - dem Gesetz nach - ausgleichspflichtig bin, da nur ich während der Ehe (ca. 9 Jahre) Rentenansprüche erworben habe. Wenn auch geschmälert durch Arbeitslosigkeit und Krankheit. Mein Mann - trotz hohem Vermögen - als Rentner keine mehr.
Daher habe ich keinerlei Anspruch auf seine Anwartschaften, da die genau zum Heiratszeitpunkt abgeschlossen waren. Er hat zwar keine Rentenansprüche mehr gesammelt, aber eine hohe Rente ausgezahlt bekommen. Das wird beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt.
Ich finde dieses so ungerecht, weil ich auf meine Ansprüche dringend angewiesen bin und er bestens versorgt ist. Man stelle sich das vor: Rente über 4 000 € pro Monat! Keine Miete usw. Ich verstehe diese Gesetze nicht. Das widerspricht doch in jeder Hinsicht dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs, der die Versorgung beider doch AUSGLEICHEN soll und nicht den anderen noch mehr schädigen als dieser ohnehin schon ist. Leider besteht mein Mann auf dem VA. Für mich wäre es daher besser, er würde ausgeklammert, aber ich finde noch kein entsprechendes Urteil! Einen Anwalt habe ich.
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12.10.2011, 22:30Inaktiver User
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
sunnylife,
erkundige dich nochmal genauer. Meines Wissens muss auch ein Ehepartner, der bei der Eheschließung bereits Rentner war, einen Versorgungausgleich leisten. Das hat nichts damit zu tun, dass ein Rentner keine "Anwartschaften" mehr erwerben kann.
Es findet eine gegenseitige "Verrechnung" statt, wie bei anderen Ehepaaren auch: nur eben beim einen die Anwartschaft (in dem Fall von dir) gegen seine Rente, die bereits gezahlt wird. Es stimmt also meiner Erkenntnis nach nicht, dass eine Rente beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wird. Allerdings ist die Berechnung des Ausgleichsbetrages wohl etwas komplizierter.
Aber ich bin keine Juristin, vieles muss sicher im Einzelfall berücksichtigt werden. Im Zweifelsfall würde ich an deiner Stelle noch einen zweiten Anwalt konsultieren.
Gruß, Elli
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13.10.2011, 00:01
AW: Frage zum Versorgungsausgleich
was nützt ein Anwalt, wenn man sich die Urteile dann doch selbst zusammensuchen muss?

Schau mal hier:
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei grober Unbilligkeit
Urteil zu: Versorgungsausgleich Ausschluss Unbilligkeit
Nach § 1587c Nr. 1 kann das Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten die Durchführung des anlässlich einer Ehescheidung grundsätzlich durchzuführenden Versorgungsausgleichs ausschließen, wenn dies für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde. Einen derartigen Fall nahm der Bundesgerichtshof an, wenn der in Höhe von monatlich circa 200 Euro ausgleichsberechtigte Ehemann über erhebliches Vermögen verfügt, durch das seine Altersversorgung uneingeschränkt abgesichert ist und andererseits die ausgleichspflichtige Ehefrau auf die erworbenen Rentenansprüche zur Sicherung ihres Unterhalts dringend angewiesen ist.
Beschluss des BGH vom 25.05.2005
XII ZB 135/02
NJW 2005, 2455
Gefunden unter dem Link Finanztip


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