Hallo,
bin seit 2/2011 nach 13 Jahren Ehe getrennt und lebe mit zwei Kindern (4 und 10) in der gemeinsamen Eigentumswohnung, die noch zehn Jahre abzuzahlen ist. Ex zahlt die Raten dafür und 800 EUR monatlich für mich und die Kinder. Damit kommen wir nicht aus, da ich derzeit nur minimal dazuverdienen kann. Ex verdient gut, hat aber jetzt eine Wohnung zu 900 EUR angemietet und ihm verbleiben angeblich somit nur 600 EUR für sich selbst. Wir wohnen in einer sehr teuren Gegend. Bevor ich jetzt noch eine teure Anwaltsrechnung provoziere: Liege ich falsch, wenn ich das unfair finde und mehr Unterhalt fordere? Gibt es ein Amt o.ä. das mir den Trennungsunterhalt ohne zu hohe Kosten berechnen kann? Habe leider keinerlei Rücklagen für Anwalt o.ä.
Dankbar für eure Meinung,
ziegenschaf
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Thema: Zu wenig Trennungsunterhalt?
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06.04.2011, 21:15
Zu wenig Trennungsunterhalt?
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06.04.2011, 21:31
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
Spontan würd ich mal denken,
...800 Euro plus die Raten für die Eigentumswohnung...damit liegst du ja ganz gut und dein Ex dürfte ausreichend zahlen,wie hoch/niedrig auch immer die Raten sein mögen...
Plus Kindergeld plus Nebenverdienst kommt da ja dann auch doch ein Betrag zusammen,mit dem man zu dritt wirklich gut rechnen kann...zumal du ja wohl auch keine Mietkosten hast (was andere davon durchaus noch leisten müssen)...
Womöglich musste dich etwas einschränken im Gegensatz "zum Leben vorher"...das weiss ich nicht.
Aber machbar ists allemal.
Und auch teure Wohngegenden haben in der nähe Supermärkte und Wochenmärkte,wo man gut und günstig einkaufen kann und trotzdem entsprechende Auswahl hat
Ich würd lieber weiter denken...wie du mehr dazu verdienen kannst als "nur gering"...eben für deine Rente später mal.
Die Kiddies sind ja in einem Alter,wo sie mit Kindergarten,Schule und ggf Hort feste Zeiten der Betreuung haben ...Nette Grüße,
SVEA
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Die wahre Jugend ist eine Eigenschaft, die sich nur mit den Jahren erwerben lässt.
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Jean Cocteau
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06.04.2011, 21:34Inaktiver User
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
ziegenschaf,
ich würde in jedem Fall in eine anwaltliche Beratung investieren. Auf dem Wege der Prozesskostenhilfe kann es vielleicht Unterstützung geben, das weiss der Anwalt.
Wenn ihr in einer teuren Gegend wohnt, kann sich der Selbstbehalt deines Mannes erhöhen. Im Rahmen des "offiziellen" Selbstbehaltes ist eine pauschale Miete einkalkuliert. Wenn es zu diesem Preis keine angemessene Wohnung für ihn gibt, dann erhöht sich sein Selbstbehalt. Er muss nämlich nicht in einem miesen Loch oder einer miesen Wohngegend wohnen, nur um mehr Unterhalt zahlen zu können.
Wenn dein Mann die Raten für die Wohnung zahlt und 800 Euro dazu, dann denke ich, dass er genügend zahlt. Ich kenne natürlich nicht sein Einkommen. Bist du Mit-Eigentümerin der Wohnung ? Zumindest müsstest du ihm für seinen Anteil Miete zahlen bzw. würde das mit dem zu zahlenden Unterhalt verrechnet.
Warum kannst du nur "minimal" dazuverdienen ? Zumindest um eine Halbtagsstelle würde ich mich in deiner Lage intensiv bemühen. Auch im Interesse deiner eigenen Rente.
Es gibt halt nur das zu verteilen, was da ist. Fordern kannst du viel. Ist halt die Frage, ob es angemessen ist. Der, der fordert, ist in der Regel dieser Meinung, der Zahler sieht das häufig nunmal anders.....
Gruß, Elli
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06.04.2011, 21:35Inaktiver User
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
Du hast kein eigenes Einkommen, also kannst du beim Amtsgericht einen Beratungssschein beantragen und damit kostenlos oder mit geringer Eigenbeteiligung einen Anwalt nehmen. Oder du wendest dich an den Verband der Alleinerziehenden Mütter und Väter, auch da kannst du eine kostenlose Erstberatung beim Anwalt bekommen.
Selber googeln kannst du nach der Düsseldorfer Tabelle, da kannst du den Eigenbehalt deines Mannes sowie den Kindsunterhalt nach seinem Nettoeinkommen feststellen.
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06.04.2011, 21:51
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
Das war auch mein erster Gedanke. Natürlich hab ich keine Ahnung, wieviel dein Mann verdient und wieviel du dazu verdienst oder was es für Berufsmöglichkeiten für dich gibt, aber wie Svea schon sagt, mit Kindergarten und Schule/Hort kann man in jedem Fall mindestens halbtags arbeiten, mal von der Rente abgesehen lernt man so auch andere Leute kennen. Und teure Wohngegend heisst ja nicht unbedingt teure Supermärkte. Liebe Grüsse Calvin
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06.04.2011, 21:52
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
... war etwas zu langsam! Das "mein erster Gedanke" bezog sich auf Svea's Beitrag!...
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06.04.2011, 21:56
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Ich weiss schon, ich lebe finanziell auf hohem Niveau und darf mich nicht beklagen. Es ist nur so, dass meine beiden Kiddies chronisch krank (eins davon schwerbehindert) sind und ich diese ständigen Abwesenheiten keinem Arbeitgeber zumuten kann, bzw. ich würde in der Probezeit rausfliegen. Sie sind deshalb auch nicht einfach so in Kiga zu stecken. Hort für die Große gibts eh nicht. Omas auch nicht. Deshalb habe ich mich letztes Jahr selbständig gemacht und stopfe meine Arbeit in die Minilücken, die mir die häuslichen Erfordernisse lassen. Kommt natürlich nicht viel bei rum - Auswärtstermine sind derzeit kaum möglich. Allerdings ist die Krankenversicherung so teuer, dass vom Gewinn nichts mehr übrig bleibt. Rentenversichert bin ich überhaupt nicht mehr. Erst Ende des Jahres gibts die Möglichkeit die Kleine mit erheblichem Aufwand über Mittag unterzubringen.
Prozeßkostenbeihilfe gibts doch wohl nicht für mich, wenn er einigermaßen gut verdient, oder?
Schönen Abend noch,
ziegenschaf
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06.04.2011, 22:04
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
ach, was ich vergass: ích habe durch die Erkrankungen der Kiddies schon einen gehörigen Mehraufwand für medizinische Geräte und spezielle Nahrungsmittel. Die kriege ich nicht von der Krankenkasse. Privat billiger versichern, geht mit chron. indern auch nicht.
Ich arbeite übrigens gerne; darum gehts leider nicht. Nur die Zeit ist sehr knapp und ich muss leider immer auf Abruf sein...
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06.04.2011, 22:18
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
Und noch ne Frage: bin Miteigentümerin der Eigentumswohnung. Wenn ich drin wohne, muss ich dann alle Investitionen und Ausgaben, die per Eigentümerversammlung festgelegt werden, alleine bezahlen? z.B. 2.000 EUR für Dachrenovierung, 150 EUR für Reparatur Klingelanlage...Ich weiß echt nicht, wie ich das jemals abknapsen soll.
Vergesslich und orientierungslos - euer Ziegenschaf
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06.04.2011, 22:55Inaktiver User
AW: Zu wenig Trennungsunterhalt?
Solange du nix davon hast, schon. Er ist ja die Gegenpartei. Und evtl wird das dann beim Kostenentscheid nach dem Scheidungsverfahren berücksichtigt, dass er mehr zahlen muss.
Fragen kostet jedenfalls nix, auch nicht beim Amtsgericht.
Bei 800 Euro für 3 Personen bist du auf jeden Fall unter den Einkommensgrenzen, die Wohnung ist ja momentan noch Ehewohnung und nicht deine allein.
Aber auch für eine ETW kannst du u.U. Wohngeld bekommen, nennt sich dann Lastenzuschuss.


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