Eigentlich sollte es alles kein Problem sein: meine noch nicht geschieden Ex hat ein Kind mit ihrem neuen Lebenspartner, er würde der Vaterschaft zustimmen, ich würde sie halt abstreiten- aber so einfach macht es einem der Gesetzgeber leider nicht.
Ich habe nun der Vaterschaft pro forma zugestimmt, damit es irgendwie vorwärts geht. Dieser Status muss wohl innerhalb von zwei Jahren geändert werden, sonst kommt der biologische Vater so ohne weiteres nicht mehr zu seinem Recht. Da die Scheidung noch nicht eingereicht ist, würde der Zustand inkl. Trennungsjahr noch eine ganz Weile fortdauern.
Gibt es eine andere Möglichkeit? Was geschieht genau nach einer Vaterschaftsanfechtung? Ist dann der Weg frei für den richtigen Vater, oder ist nur wieder alles offen?
Anmerkung: es geht hier nicht um Unterhaltungzahlungen, das ist alles einvernehmlich geklärt, Frage ist, wie man der antiquierten Gesetzgebung ein Schnippchen schlagen kann.
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05.02.2011, 19:13
Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
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06.02.2011, 11:08Inaktiver User
AW: Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
Hallo Melin,
wahrscheinlich ist dieser Sachverhalt etwas zu komplex für einen allgemeinen, guten Tipp.
Evtl. findest du deinen oder einen ähnlichen Sachverhalt im ISUV-Forum, kannst ja mal googeln.
LG
Sisa
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06.02.2011, 11:16
AW: Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
Das wurde bei mir (Entbindung zeitiges frühjahr 2001, Scheidung erst kurz vor Jahresende ausgesprochen) recht schnell geklärt- das Jugendamt hat uns damals geholfen, da absehbar war, dass die Scheidung sich hinzieht & somit der Ehemann als Vater in die Geb.urkunde eingetragen würde.
Wir haben eine Vaterschaftsanerkennung beim JA eingereicht; gleichzeitig hat mein damaliger Mann den Vaterschaftsverzicht erklärt.
Die schnelle Klärung war damals beiden Männern sehr wichtig, ging einvernehmlich vostatten.
Nun weiß ich nicht, ob es die Formalien heute noch gibt- mal das Jugendamt anrufen?
Alles Gute
kadewe
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06.02.2011, 11:31
AW: Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
Hallo,
der Name des Nochehemannes kommt automatisch auf die Geburtsurkunde, da das Kind in der Ehe entstanden ist.
Der tatsächliche Vater muß nun beim Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung machen, der Noch-ehemann eine Erklärung, daß er nicht der Vater ist.
Erst bei der rechtskräftigen Scheidung kommt der Name des tatsächlichen Vaters auf die Geburtsurkunde.
Würde der Noch-ehemann und Mutter des Kindes nun sagen, es wäre ihrer beide Kind, könnte der tatsächliche Vater gar nichts, wirklich gar nichts dagegen tun, was ich für falsch halte.
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06.02.2011, 14:01
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06.02.2011, 14:14Inaktiver User
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06.02.2011, 19:00
AW: Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
Es ist so, wie Marinee und kadewe geschrieben haben, ich stehe in der Geburtsurkunde als Vater und würde ich nicht unterschreiben, bliebe das arme Kind vor den Gesetz gewissermaßen nicht existent.
Meine Ex braucht aber die Geburtsurkunde für den Arbeitgeber usw. , darum musste es 'weitergehen'.
"Vaterschaftsverzicht" klingt gut, aber das haben Sie mir im Standesamt nicht angeboten. Statt dessen soll ich die Vaterschaft anfechten, das klingt nicht so gut.
Ich nehme den Tipp mit Jugendamt gerne an und werde mich dort mal erkundigen.
Gegoogelt hatte ich vorher schon, aber nichts gefunden, was auf unseren Fall passt.
Vielen Dank für die Antworten.
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06.02.2011, 19:11Inaktiver User
AW: Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
Nochmal eine Frage,
geburtsurkunden können doch nicht im nach hinein geändert werden.
Weiss ich aus eigener Erfahrung.
War damals mit dem Vater meines Kindes noch nicht verheiratet.
Das Kind wurde später verehelicht, der Geburtsname dann auf den Famiiennamen geändert, aber die Urkunde blieb und konnte aucch nicht mehr geändert werden.
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06.02.2011, 19:12Inaktiver User
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06.02.2011, 19:36
AW: Vaterschaft bei nicht geschiedener Ehe
Hallo Essig,
doch, Geburtsurkunden können geändert werden. War mir auch neu.
Am besten ist, man erkundigt sich auf dem Jugendamt. Die helfen einem gerne weiter.


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