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  1. gesperrt

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    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sei vorsichtig. ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir bei meiner Scheidung ein gemeinsames Papier über unser Einkommen vorgelegt haben.
    Allerdings habe nur ich alles offen gelegt. Es ist aber auch nie Thema gewesen oder es ist sonstwie gefordert worden.

    VG Mark
    ich habe auch überlegt und überlegt .... Ich bin mir sicher, dass es dieses Papier nicht gab. Vielleicht deshalb nicht, weil wir gegenseitig keinen Unterhalt beansprucht haben? Jedenfalls musste das weder für den Versorgungsausgleich, noch für die Rechnung des Antwalts unterschrieben werden.

    Ich würde nichts unterschreiben von dem ich nicht sicher weiss, wofür das ist. Und falsche Angaben zu solchen Themen schon mal gar nicht.

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    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von Junimond.HB Beitrag anzeigen
    ...Angeblich habe das nur Einfluss auf die Höhe der Gerichtskosten...
    Wenn ich mich recht erinnere...Scheidung liegt schon ein paar Jährchen zurück...bemessen sich die Gerichtskosten nach der Höhe des Streitwerts...und dazu kann ja nun bisher niemand was sagen.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  3. gesperrt

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    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von axel_k70 Beitrag anzeigen
    Hallo Junimond,

    ich denke, Du unterschreibst für die Richtigkeit Deiner Angaben.
    Zum Scheidungstermin sind dann Nachweise zu erbringen.

    Weißt Du überhaupt, wie sein jetziges Einkommen ist?

    Axel
    Ja, da ich bis vor kurzem die vorbereitende Buchhaltung für seine Firma gemacht habe.

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    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von Meatloaf Beitrag anzeigen
    Wenn ich mich recht erinnere...Scheidung liegt schon ein paar Jährchen zurück...bemessen sich die Gerichtskosten nach der Höhe des Streitwerts...und dazu kann ja nun bisher niemand was sagen.
    Wieso kann man dazu nichts sagen? Der bemisst sich an dem Einkommen der Beteiligten.


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

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    AW: Scheidungsantrag

    Ich habe das so in Erinnerung, daß die Differenz der Unterhaltsforderungen dafür als Basis genommen wurde.
    Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein

  6. Inaktiver User

    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von Junimond.HB Beitrag anzeigen
    Ja, da ich bis vor kurzem die vorbereitende Buchhaltung für seine Firma gemacht habe.
    Das sagt doch mal gar nicht viel - das Betriebsergebnis und somit der Gewinn vor Steuer wird um die Abschreibungen, die jährlich erfolgen, minimiert.
    Von diesem Gewinn werden alle abzugsfähigen Sonderausgaben (KV, RV, Arztkosten, sonstige Versicherungen) entsprechend der kürzbaren Beträge abgerechnet ... und erst das ergibt das tatsächliche, zu versteuernde Einkommen.

    Mit einer EÜR kommst du doch nicht auf das tatsächliche Einkommen.

  7. gesperrt

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    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das sagt doch mal gar nicht viel - das Betriebsergebnis und somit der Gewinn vor Steuer wird um die Abschreibungen, die jährlich erfolgen, minimiert.
    Von diesem Gewinn werden alle abzugsfähigen Sonderausgaben (KV, RV, Arztkosten, sonstige Versicherungen) entsprechend der kürzbaren Beträge abgerechnet ... und erst das ergibt das tatsächliche, zu versteuernde Einkommen.

    Mit einer EÜR kommst du doch nicht auf das tatsächliche Einkommen.
    Musste ich dazu schreiben, dass mir alle Unterlagen vorliegen?

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    AW: Scheidungsantrag

    ..dann kannst Du fast sicher sein, dass dieses Unternehmen in nächster Zeit ganz schwere Zeiten erlebt, oder größere Anschaffungen zu tätigen hat, für die dann schon mal die Ansparrücklage gebildet wird--habe noch keinen Familienrichter erlebt der das kapiert hat.

  9. gesperrt

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    AW: Scheidungsantrag

    Zitat Zitat von jackpot Beitrag anzeigen
    ..dann kannst Du fast sicher sein, dass dieses Unternehmen in nächster Zeit ganz schwere Zeiten erlebt, oder größere Anschaffungen zu tätigen hat, für die dann schon mal die Ansparrücklage gebildet wird--habe noch keinen Familienrichter erlebt der das kapiert hat.
    Die Ansparrücklagen (jetzt Investitionsabzugsbetrag) müssen neuerdings meines Wissens nach im selben Jahr aufgelöst werden.

  10. Inaktiver User

    AW: Scheidungsantrag

    Junimond, was hast Du denn nun erhalten?

    Ist es der bereits bei Gericht eingereichte und von dort Dir zugestellte Scheidungsantrag, dürfte nichts von Deiner Seite zu unterschreiben sein.

    Und für die vom Antragsteller zu zahlenden Gerichtskosten reicht im Normalfall eine ca.Angabe des Antragstellers aus.
    Den endgültigen Streitwert setzt das Gericht spätestens mit Beendigung des Verfahrens fest.

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