ich habe auch überlegt und überlegt .... Ich bin mir sicher, dass es dieses Papier nicht gab. Vielleicht deshalb nicht, weil wir gegenseitig keinen Unterhalt beansprucht haben? Jedenfalls musste das weder für den Versorgungsausgleich, noch für die Rechnung des Antwalts unterschrieben werden.
Ich würde nichts unterschreiben von dem ich nicht sicher weiss, wofür das ist. Und falsche Angaben zu solchen Themen schon mal gar nicht.
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Ergebnis 11 bis 20 von 25
Thema: Scheidungsantrag
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19.01.2011, 18:04
AW: Scheidungsantrag
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19.01.2011, 20:13
AW: Scheidungsantrag
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
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19.01.2011, 22:52
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19.01.2011, 23:02
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19.01.2011, 23:25
AW: Scheidungsantrag
Ich habe das so in Erinnerung, daß die Differenz der Unterhaltsforderungen dafür als Basis genommen wurde.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
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20.01.2011, 00:01Inaktiver User
AW: Scheidungsantrag
Das sagt doch mal gar nicht viel - das Betriebsergebnis und somit der Gewinn vor Steuer wird um die Abschreibungen, die jährlich erfolgen, minimiert.
Von diesem Gewinn werden alle abzugsfähigen Sonderausgaben (KV, RV, Arztkosten, sonstige Versicherungen) entsprechend der kürzbaren Beträge abgerechnet ... und erst das ergibt das tatsächliche, zu versteuernde Einkommen.
Mit einer EÜR kommst du doch nicht auf das tatsächliche Einkommen.
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20.01.2011, 09:35
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20.01.2011, 09:44
AW: Scheidungsantrag
..dann kannst Du fast sicher sein, dass dieses Unternehmen in nächster Zeit ganz schwere Zeiten erlebt, oder größere Anschaffungen zu tätigen hat, für die dann schon mal die Ansparrücklage gebildet wird--habe noch keinen Familienrichter erlebt der das kapiert hat.
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20.01.2011, 09:53
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20.01.2011, 11:55Inaktiver User
AW: Scheidungsantrag
Junimond, was hast Du denn nun erhalten?
Ist es der bereits bei Gericht eingereichte und von dort Dir zugestellte Scheidungsantrag, dürfte nichts von Deiner Seite zu unterschreiben sein.
Und für die vom Antragsteller zu zahlenden Gerichtskosten reicht im Normalfall eine ca.Angabe des Antragstellers aus.
Den endgültigen Streitwert setzt das Gericht spätestens mit Beendigung des Verfahrens fest.



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