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    Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    Bin gerade in Trennung nach 12 Jahren Ehe ohne speziellen Vertrag. Habe immer gearbeitet, auch als zunächst das 1. Kind chronisch erkrankte. Dann kam das 2.Kind und erkrankte ebenfalls vor 3 Jahren, sodass ich nicht wieder in den Beruf zurück ging, denn ich kann die Kinder nicht über Mittag betreuen lassen. Habe mich selbständig gemacht, aber es kommt nicht viel dabei rum, denn der zeitliche Aufwand für die Kinder ist höher als für gesunde Kinder. Auch kann man sie nicht einfach mal irgendwo unterbringen - Großeltern sind keine da. Muß ich unseren höheren Lebensunterhalt verdienen oder gibt es die Möglichkeit einer höheren Unterhaltszahlung durch den Mann? Pflegestufe haben wir keine.

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    AW: Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    Alles ist im Moment bei den Unterhaltszahlungen offen. Es kann sein dass du trotzdem arbeiten musst, es kann sein dass du guten Unterhalt bekommst. Die Entscheidung trifft aber weder die BriCom, noch dein Anwalt sondern der Richter am Tag X.
    Alles was ich dir sagen kann ist dass diese harten und ungerechten Unterhaltszahlungen doch nun langsam von den Gerichten etwas abgemildert werden.

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    AW: Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    ziegenschaf, grundsätzlich gilt:

    "Grundsätzlich ist jeder Ehegatte verpflichtet, seinen Unterhaltsbedarf möglichst selbst zu bestreiten. Verfügt er nicht über ausreichende anderweitige Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen), so muss er sich eine Arbeitsstelle suchen. Diese Arbeitspflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten ist durch das neue Unterhaltsrecht zum 1.1.2008 wesentlich verschärft worden.

    Ab dem dritten Trennungsjahr muss der unterhaltsbegehrende Ehegatte regelmäßig eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, auch wenn die Ehe lange Zeit dauerte und er keiner Erwerbstätigkeit nachging.

    Betreut der unterhaltsberechtigte Ehegatte ein oder mehrere Kinder, so muss er solange nicht erwerbstätig sein, solange das (jüngste) Kind nicht mindestens drei Jahre alt ist."

    Aber es gibt Ausnahmetatbestände:

    "Ist das Kind aus besonderen Gründen besonders betreuungsbedürftig, z.B. wegen Krankheit, dann besteht ausnahmsweise keine Pflicht, das Kind in einen (Ganztags-)Kindergarten zu geben. Damit entfällt dann natürlich auch ganz oder teilweise die Pflicht zu einer Berufstätigkeit."

    Du hast bei 2 Kinder, die dauerhaft von Dir betreut werden müssen, eine grosse Chance, dass Du einer (Vollzeit)arbeitspflicht nicht nachkommen muss.

    Das heisst, Du hast in dem Fall Ansprüche für ausreichenden Ehegattenunterhalt, der ehebedingten finanziellen Nachteil ausgleicht.

    Wie sieht es mit dem Einkommen Deines Mannes aus?

    alle Zitate aus: xxx.scheidung-online.de/wannarbeit.htm (kein Direktlink, da gewerblich)
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

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    AW: Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    Hallo Lukulla,
    vielen Dank für eure Infos. Mein Mann verdient ganz gut. Allerdings hat er z.B. von unserem gemeinsamen Konto das gesamte gesparte Geld (also auch eine hohe Abfindung, die ich von meinem letzten Arbeitgeber erhielt) auf ein Konto gepackt, an das ich nicht rankomme. Mit dem Argument, dass wir das Geld momentan nicht bräuchten und es dort höher verzinst würde.
    Keine Ahnung, wie ich da reagieren soll. Was würdet ihr tun?

  5. Inaktiver User

    AW: Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    sofort zum anwalt gehen

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    AW: Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    Es wird hier immer geraten, alle Belege über Konten, Versicherungen, Depots, Eigentumsverhältnisse bei Immobilien zu kopieren.

    Hast Du Kontoauszüge zu dem Sparkonto?
    Falls nicht kannst Du zur Bank gehen und einen Kontoauszug zum Zeitpunkt der Trennung nachträglich erstellen lassen. Die Daten sind bei denen im Computer, kostet evtl. eine Bearbeitungsgebühr.

    Des weiteren kann Dir die Bank mitteilen, wohin das Geld transferiert wurde. Ich nehme an, Ihr hattet beide eine Vollmacht? Dann ist die Bank verpflichtet zu dieser Auskunft. Wenn möglich, mach das persönlich.

    Dein Mann kann natürlich NICHT einfach über Eurer gemeinsames Geld verfügen, und schon gar nicht über Deinen Anteil.

    Habt Ihr irgendeine schriftliche Regelung, dass Ihr beide Geld auf das Sparkonto tut und es Euch hälftig gehört? Wahrscheinlich nicht.

    Wie Du da am besten vorgehst, bin ich momentan überfragt. Hast Du schon einen Anwalt? Falls ja, kann der sich darum kümmern. Dein Mann ist auskunftspflichtig und muss das Geld für Euch beide verfügbar anlegen. Du kannst ihn fragen, wo das Geld liegt und dass Du eine Vollmacht willst. Weigert er sich, erfüllt das meiner Ansicht nach den Tatbestand der Unterschlagung. Das kann dann nur ein Anwalt regeln, der sich bei Gericht einen sogenannten Titel gegen Deinen Mann holt, der ihn zur Herausgabe des Geldes verpflichtet.

    Aber vielleicht hat hier jemand zu diesem heiklem Punkt noch eine Idee.

    Habt Ihr Eigentum oder Wohnung?
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    Kari Bremnes

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    AW: Unterhalt mit chronisch kranken Kindern

    Danke für eure Hinweise. Ich habe die Auszüge, auf denen vermerkt ist, dass das Geld transferiert wurde. Wir haben eine eigene Wohnung, die noch lange nicht abbezahlt ist. Ich werde mal Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen. Ein Beratungsgespräch kann ja nicht so teuer sein, oder? Sicher lohnt sich das zu dem Zeitpunkt, damit ich sensibel dafür werde, wo er mmich noch reinlegen kann.

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