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  1. Administrator

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    Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Liebe Userinnen und User,

    die Reform des Unterhaltsrechts ist für viele Frauen, die nach langer Ehe geschieden wurden, problematisch. In der aktuellen BRIGITTE (Heft 20, ab 8. September am Kiosk), schildert eine betroffene Mutter, wie sie plötzlich um finanzielle Unterstützung ihres Ex-Mannes kämpfen musste - obwohl sie die Kinder jahrelang im Alleingang versorgt hatte.

    Haben auch Sie negative Erfahrungen mit dem neuen Unterhaltsrecht gemacht? Oder stehen Sie seit der Reform vielleicht besser da als vorher?

    Eine angeregte Diskussion wünscht

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Hallo zusammen,

    ich stehe nach 23 Jahre Ehe kurz vor der Scheidung. Wir leben seid 1.4.2008 getrennt. Unser Sohn ist erwachsen und verheiratet.

    Mein Mann ist im Haus geblieben was er 2001 von seiner Mutter geerbt hat. Nun geht es unter anderem um den Zugewinn. Angeblich sind sämtliche Renovierungsarbeiten die vor der Vererbung gemacht wurden, hinfällig. Das heißt ein beträchtlicher Teil geht mir verloren. Außerdem habe dich bis August diesen Jahres aus Unwissenheit und Gutmütigkeit (Blödheit) auf einen großen Teil Unterhaltszahlungen verzichtet.

    Nun hat mein Mann mir ein Angebot gemacht das lächerlich ist. Bis zur Scheidung will er mir noch einen Teil Unterhalt nachzahlen (aber nicht den geforderten von meinem Anwalt). Und 5000, 00 EUR als einmalige Zahlunge, damit wäre dann alles abgegolten.

    Leider habe ich zum Zeitpunkt der Trennung noch einiges an Sparguthaben gehabt, da ich immer gut haushalten konnte. Bin aber immer mit arbeiten gegangen, anfangs bis mein Sohn in die Schule kam ganztags und jetzt auch wieder, sofort bei der Trennung.
    Nun weiß ich nicht was ich machen soll, auf sein Angebot eingehen, was mir aber widerstrebt oder doch einen eigenen Anwalt nehmen und halt die Kosten dafür in Kauf nehmen.
    Habe schon 600,00 für den Anwalte ausgegeben für einen Brief.

    Von den Sparguthaben ist aber nur noch ein Teil vorhanden, da ich auch Geld brauchte und meinem Bruder Geld geschenkt habe.
    Bis jetzt hat mein Mann noch nichts von diesen Sparsachen was gesagt, aber ich vermute, wenn ich nich auf sein Angebot eingehe wird sein Anwalt Einsicht nehmen wollen.
    Ich finde das alles sehr ungerecht, da ich ja Steuerklasse 5 nehmen mußte während der Ehe und Haushalt und Kind mehr oder weniger im Alleingang gemacht habe.

    Irgendwie habe ich Angst das ich bei beiden Möglichkeiten auf der Strecke bleibe. Aber meine Familie und Freunde und Kollegen meinen ich soll zu meinem Anwalt gehen.

    Was soll ich tun ?

    Bin für Tips dankbar.

    LG minkanena
    :schild nein

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Zitat Zitat von minkanena Beitrag anzeigen
    Irgendwie habe ich Angst das ich bei beiden Möglichkeiten auf der Strecke bleibe. Aber meine Familie und Freunde und Kollegen meinen ich soll zu meinem Anwalt gehen.
    Da haben deine Verwandten und Bekannten recht. Ab zum Anwalt. Es geht nicht darum deinen Mann finanziell auszunehmen, aber nach so einer klaren Rollenverteilung, der langen Ehezeit und dem Zeitpunkt der Eheschließung gelten auch noch andere Regeln und nicht (nur) das neue Unterhaltsrecht.

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Danke ! Ja das denke ich auch. Ich will ihn wirklich nicht ausnehmen, aber das ich ihm so wenig wert war, das tut schon weh.
    Ich hoffe Du hast Recht, aber ich denke schon. Weniger kann auf jeden Fall nicht bei rummkommen. Das höre ich immer wieder.
    Vor allem tut er jetzt so als würde er am Hungertuch nagen.

    Naja bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

    Schönes WE.

    LG minkanena
    :schild nein

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Ich bin von dem Thema sehr stark betroffen und finde es gut, dass das endlich mal irgendwo zur Sprache kommt.
    Es ist ein riesiger Skandal, was mit den Frauen, sowohl mit den Ehefrauen, die kleinere Kinder haben, als auch besonders mit den Ehefrauen gemacht wird, die vor ca. 1/4 Jahrhundert unter völlig anderen Bedingungen eine Ehe eingegangen sind und ihr Eheleben unter völlig anderen Bedingungen gelebt haben als heute. Je nach Richter/in werden sie heute nach neuem Unterhaltsrecht abserviert und müssen sehen, wie sie zu Recht kommen.

    Ich wurde August 2008 nach 24 Jahren Ehe geschieden. Ich hatte 2 Kinder groß gezogen und war 12 Jahre aus meinem Beruf ausgeschieden, weil mein Mann und ich uns darin einig waren, dass wir unsere Kinder nicht von fremdem Personal erziehen lassen wollten und er in seinem Beruf nicht so gut zu Hause bleiben konnte. Außerdem bin ich eine versierte Handwerkerin und habe in diesen Jahren unser Haus maßgeblich geplant und viele Gewerke selber ausgeführt, habe den Garten angelegt, Möbel gebaut und überhaupt alles getan, was im Allgemeinen die Männer so machen. Dies alles hat das Gericht bei der Entscheidung über den Zugewinn und vor allem beim nachehelichen Unterhalt überhaupt nicht interessiert.

    Nach einem lange währenden Rosenkrieg wurde im April 2010 beim Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass ich keinerlei Unterhalt zu bekommen hätte, aber trotzdem aufgrund der langjährigen Ehe rückwirkend ab 8/2008 bis einschl. 7/2011 für 3 Jahre (in Worten DREI!!!) Unterhalt zu bekommen hätte.

    Das Amtsgericht hatte zwar zuvor aufgrund div. chronischer Erkrankungen entschieden, dass ich, weil ich -wie in einem medizinischen Gutachten festgestellt wurde- nicht voll arbeitsfähig bin, einen lebenslangen Unterhalt zu bekommen hätte. (Ich bin Lehrerin und kan nur 16 von 28 Stunden arbeiten. Die Erkrankungen bestehen seit 2003).
    Dieses Urteil hat der Richter am OLG Düsseldorf (der im Ürigen selber weder Ehefrau noch Kinder hat) aufgrund der Berufung meines ehem. Mannes abgeändert mit der Begründung, ich könne ja nicht beweisen, dass meine Erkrankungen ehebedingt seien. Also seien mir durch die Ehe auch keine Nachteile entstanden.
    Auch den Hinweis, dass ich -wie man aus meiner Personalakte und meinen Examensnoten entnehmen kann- potentiell durchaus die Möglichkeit gehabt hätte, eine höhere Position im Beruf zu erreichen, wenn ich nicht wegen meines Mannes, der trotz der Kinder in Ruhe sein Studium beenden, promovieren und Karriere machen konnte, weil ich 12 Jahre zu Hause blieb und ansonsten teilzeitbeschäftigt war, ließ der Richter nicht gelten, denn auch meine nicht gemachte Karriere könne ich ja nicht beweisen.

    Mein Rechtsanwalt teilte mir zum Schluss mit, dass es über dem OLG "nur noch den blauen Himmel gebe" und damit war die Sache erledigt. Ich habe inzwischen notgedrungen meine Arbeitszeit trotz chron. Erkrankungen erhöhen müssen, weil ich sonst nicht über die Runden käme, aber mir sitzt immmer das Gespenst im Nacken, wie lange ich das gesundheitlich durchhalten werde.

    Wenn ich eine Möglichkeit sehen würde, vielleicht auch gemeinsam mit anderen betroffenen Frauen, gegen diese skandalöse neue Rechtssprechung vorzugehen, würde ich mich sofort dafür einsetzen und auf die Barrikaden gehen. Vielleicht melden sich ja einige Frauen oder die Zeitschrift BRIGITTE (liest die Redaktion das hier?) hat einen Rat, was man tun könnte.
    Alles Liebe, mit kämpferischen Grüßen
    Hilde
    Geändert von Mokimok (13.09.2010 um 17:17 Uhr)

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Zitat Zitat von minkanena Beitrag anzeigen
    Ich finde das alles sehr ungerecht, da ich ja Steuerklasse 5 nehmen mußte während der Ehe und Haushalt und Kind mehr oder weniger im Alleingang gemacht habe.
    So bitter eine Trennung (nach einer langen Ehe) auch ist: niemand ist gezwungen Steuerklasse 5 zu nehmen, man entscheidet sich dafür oder dagegen. Viel schlimmer sind die Leute dran, die jahrelang nur auf 400 Euro Basis arbeiten.
    Und die Quintessenz aus dem neuen Unterhaltsrecht ist: jede/r, der/die länger als drei Jahre zu Hause bleibt, um Kinder zu betreuen, sollte das nur mit einem anständigen Ehevertrag tun.

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Hallo,
    es hat mich gefreut, endlich mal einen Artikel zu lesen, der mich und sicher noch eine Vielzahl anderer Frauen betrifft.
    Zu mir:
    nach 16 Ehejahren stehe ich kurz vor der Scheidung. Wir hatten bei Geburt des ersten Kindes die klassische Rollenverteilung, leider ohne Ehevertrag, gelebt. Er baute seinen Berufsweg aus, ich blieb bei den Kindern zu Hause, wobei ich zeitweise Teilzeit bzw. einen Minijob ausüben konnte, als die Kinder im Kindergarten waren.
    Durch seine berufliche Karriere sind wir dreimal umgezogen.
    Heute ist mein Noch-Mann selbstständig, vorher war er angestellt, davor auch selbstständig, davor angestellt. Er hat ein Ingenieur-Einkommen, ist jedoch nach Berechnung der Anwälte zahlungsunfähig, was meinen Unterhalt angeht.
    Sein Anwalt fordert mich auf, mich pro Woche fünfmal auf eine Vollzeitstelle zu bewerben. Mein bei mir lebender Sohn ist 12, ich gehe zur Zeit einer Halbtagsstelle nach, wobei ich noch einen Teil Hartz IV beziehen muß (würde ich Unterhalt bekommen, fiele Hartz IV wohl weg!)
    Ich gehe gern arbeiten, aber wie kann es sein, daß ich nach so vielen Jahren von heute auf morgen für mich in Eigenverantwortung leben muß? Wo bleibt der Aspekt, daß meinem Noch-Mann ständig der Rücken frei gehalten wurde?
    Für Antworten bzw. Meinungen wäre ich sehr dankbar.

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Hallo,

    auch ich bin betroffen, bei mir wurde ein Urteil von 2004 zu Gunsten meines Ex-Mannes geändert, obwohl er keine weiteren Kinder zu versorgen hat und sich überhaupt nicht um die Erziehung unseres Sohnes kümmert. Als Lehrer hat er am Nachmittag keine Zeit. Das spielte bei Gericht aber keine Rolle, dafür waren es viele Merkwürdigkeiten. Zum Beispiel muss ich mir bei der Neuberechnugn des Unterhalts für zwei Jahre, dann fällt er völlig weg, den Zugewinn durch das selbst genutzte Eigenheim anrechnen lassen, während seine Lebensversicherungen überhaupt nicht zählen. Und zum Schluss blieben auch die Gerichtskosten an mir hängen.
    Wie auch immer, klagen hilft nicht! Ich denke, dass das Problem riesig ist, da viele Frauen in HartzIV abrutschen, die auf diesen Rechtsstaat vertraut haben. Es ist wohl fast einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik, dass mit einem Gesetz die Möglichkeit geschaffen wurde, Tausende alte Urteile anzufechten. Urteile, auf denen Frauen ihr Leben eingerichtet haben.
    Ich halte das Gesetz für die letzte Rache der konservativen Männer in von der Leyens Ministerium, ein Gesetz das nebenbei aber auch verhindert, dass gerade gut ausgebildete Frauen Kinder bekommen. Wer will schon Job, Kinder, Haushalt im Zweifelsfalle alleine meistern. Leider hat die Ministerin aber nicht gemerkt, welche Mogelpackung ihr da von der Männer-Lobby unter geschoben wurde.
    Frauen haben es aber wieder einmal nicht geschafft, sich eine Lobby aufzubauen. All die bestehenden Verbände tun da gar nichts.
    Daher die Frage, die auch schon anklang, wie schließen wir uns zusammen, um auch mal kräftig bei unserer Justizministerin vorstellig zu werden?

  9. gesperrt

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Zitat Zitat von PollyEsther Beitrag anzeigen
    So bitter eine Trennung (nach einer langen Ehe) auch ist: niemand ist gezwungen Steuerklasse 5 zu nehmen, man entscheidet sich dafür oder dagegen. Viel schlimmer sind die Leute dran, die jahrelang nur auf 400 Euro Basis arbeiten.
    Und die Quintessenz aus dem neuen Unterhaltsrecht ist: jede/r, der/die länger als drei Jahre zu Hause bleibt, um Kinder zu betreuen, sollte das nur mit einem anständigen Ehevertrag tun.
    Als ich vor 25 Jahren heiratete, geschah das unter anderen Bedingungen. Ich finde es eine bodenlose Frechheit, Altehen nach dem neuen Scheidungsrecht zu beurteilen. Gewinner sind ausschließlich die Männer, die auf dem Rücken der Frauen Karriere gemacht haben.

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    AW: Neues Unterhaltsrecht: Sind Sie betroffen?

    Zitat Zitat von minkanena Beitrag anzeigen
    Ich finde das alles sehr ungerecht, da ich ja Steuerklasse 5 nehmen mußte während der Ehe und Haushalt und Kind mehr oder weniger im Alleingang gemacht habe.
    Hallo,

    zum einen musstest Du ja nicht LStK 5 nehmen.

    Zum anderen sehe ich darin jetzt nicht unbedingt einen Nachteil für Dich: wenn Du wegen des niedrigeren Nettos jetzt weniger Ersparnisse als Dein Mann hast, dann wird das doch über den Zugewinnausgleich (wenn Ihr gesetzlichen Güterstand hattet) wieder ausgeglichen.

    Mandelblüte

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