Hallo an alle,
ich habe das Problem, mich von einem Selbstständigen scheiden zu lassen.
Und ich gehöre zu den alten Ehen, für die wohl eine Übergangsregelung gilt.
Da es ja höchst unterschiedlich ist, wie in diesen Fällen entschieden wird, ist auch eine außergerichtliche Einigung schwierig, zumal wenn der Noch-Ehemann der Meinung ist, mir stünde NICHTS an Aufstockungsunterhalt zu. (Ich bin teilzeitbeschäftigt im öffentlichen Dienst und habe keinerlei Aussicht auf eine feste Stelle).
In dieser Situation ist ein guter Anwalt wichtig.
Nun war ich der Ansicht, eine gute Anwältin zu haben.
Bislang hat sie mich nur beraten und ist nicht tätig geworden.
Auf ihr Anraten hin habe ich eine Einzelstundenvergütung über einen Stundensatz von 200 Euro unterschrieben. Sie meint, das sei am günstigsten für mich, da viele verschiedene "Baustellen" zu besprechen seien, die alle extra kosten würden.
Jetzt hat sie für mich die Scheidung eingereicht und plötzlich kommt eine Rechnung für eine Vorauszahlung von 900 Euro, diesmal plötzlich nach Streitwert berechnet.
Auf meinen Anruf hin, wie denn das sein könne, bekam ich die Antwort, das sei etwas anderes, das eigentliche Verfahren würde nach Streitwert berechnet (???)
Leider überzeugt mich diese Antwort nicht und ich fange an, meiner Anwältin zu misstrauen und ein zu großes Eigeninteresse zu unterstellen.
Kann mir jemand da weiterhelfen? Wie wird die Scheidung abgerechnet? Was soll ich jetzt tun?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Raratonga
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Thema: Vergütung Rechtsanwalt
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26.02.2009, 20:50
Vergütung Rechtsanwalt
Geändert von Raratonga (26.02.2009 um 20:55 Uhr)
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27.02.2009, 00:06Inaktiver User
AW: Vergütung Rechtsanwalt
Soweit ich weiß, hat die Anwältin recht.
Denn die Honorarberechnung für die Beratung vor Bezifferung des Streitwertes kann auf Stundenbasis erfolgen, da ja noch gar nicht gewiß ist, dass es überhaupt zu einer Scheidung kommt.
Ist diese nun eingereicht, die erwähnten "Baustellen" aufgearbeitet und es sind Forderungen beziffert, ist eine Honorarberechnung nach Streitwert üblich.
Ich bin kein Jurist, musste selbst aber jahrelang klagen, um zu meinem Recht zu kommen. Auch hier war zunächst ein Stundenhonorar (550 DM) vereinbart worden, später wurde anhand des Streitwertes abgerechnet.
Genauere Infos gibt es aber wahrscheinlich hier
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27.02.2009, 02:07
AW: Vergütung Rechtsanwalt
Hallo,
das hat grundsätzlich seine Richtigkeit.
Es klingt zwar absurd, aber Rechtsanwälte dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht weniger nehmen als die gesetzlichen Gebühren. Sie dürfen allerdings mehr nehmen, wenn es vorher vereinbart wird.
Schaumal in die Vergütungsvereinbarung, die wurde vermutlich ausschließlich für das außergerichtliche Verfahren / die Beratung geschlossen.
Es gibt keinen Grund deiner Anwältin zu misstrauen, wenn du ansonsten bisher gut beraten worden bist.
Liebe Grüße
promethea
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27.02.2009, 13:33
AW: Vergütung Rechtsanwalt
Vielen Dank für Eure Einschätzung! Das hilft mir schon mal eine ganze Ecke weiter, denn bislang habe ich meiner Anwältin vertraut.
Raratonga
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28.02.2009, 17:34Inaktiver User
AW: Vergütung Rechtsanwalt
Hallo,
steht Dir denn keine Prozesskostenhilfe zu?
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28.02.2009, 18:45
AW: Vergütung Rechtsanwalt
Wenn du keine Prozesskostenhilfe hast und du den Scheidungsantrag gestellt hast, dann musst du auch die Gerichtskosten dafür bezahlen. Hast du die denn bezahlt? Normaler weise müsstest du, als du das erste mal bei der Anwältin warst, ein Formular bekommen haben, in dem du über die Kosten aufgeklärt wirst. Das könntest du dir ja noch mal durchlesen.
Die reinste Form des Wahnsinns ist
es, alles beim Alten zu lassen und
gleichzeitig zu hoffen, dass sich
etwas ändert. (Einstein)
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28.02.2009, 19:18
AW: Vergütung Rechtsanwalt
Ich weiß nicht, ob mir Prozesskostenhilfe zusteht - allerdings darf man da doch nur seehr wenig verdienen, oder?
Ich werde mich aber mal erkundigen. Danke für den Hinweis.
Mein Noch-Ehemann hat den Scheidungsantrag zuerst gestellt und ich habe dann auch einen gestellt. Ich dachte, die Gerichtskosten werden immer geteilt?
Auf jeden Fall habe ich von meiner Anwältin beim Erstkontakt kein Merkblatt über die Kosten bekommen.
Raratonga


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