Antworten
Seite 1 von 7 123 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 61
  1. Inaktiver User

    Eheliche Wohnung

    Hallo, wir haben uns Anfang November getrennt. Da mein Mann in einer anderen Stadt arbeitet und dort seit Jahren auch eine Wohnung hat, war die Umstellung nicht so groß. Sprich: Er kam eben am Wochenende nicht mehr nach Hause.

    Mein Sohn und ich wollen bis zum Ende des Trennungsjahrs in der Wohnung bleiben und mein Mann wollte hin und wieder am Wochenende vorbeikommen bzw. hier übernachten, um Freunde zu besuchen.

    Nun ist heute Abend zum 1. Mal seit der Trennung heftiger Streit entstanden. Ich habe mir verbeten, dass er ohne Anmeldung und mit seinem Schlüssel die Wohnung betritt, in Unterhose in meinem Schlafzimmer herumläuft und Schmutzwäsche vor die Waschmaschine wirft.

    Er ist der Meinung, es sei immer noch die gemeinsame Wohnung, er zahle schließlich (er verdient erheblich mehr als ich) und habe jedes Recht, hier zu sein.

    Wer ist jetzt im Recht? Nach dem Abend ahne ich schon, was auf mich zukommen wird und gehe nächste Woche erstmal zu einer Anwältin.

    Ist es eigentlich wirklich so, dass ich nach 1 Jahr Trennung finanziell komplett auf mich allein gestellt bin, obwohl ich 3 Kinder fast allein großgezogen habe und erst seit 2 Jahren wieder arbeite?

    Danke für eure Hilfe.

  2. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Eheliche Wohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nun ist heute Abend zum 1. Mal seit der Trennung heftiger Streit entstanden. Ich habe mir verbeten, dass er ohne Anmeldung und mit seinem Schlüssel die Wohnung betritt, in Unterhose in meinem Schlafzimmer herumläuft und Schmutzwäsche vor die Waschmaschine wirft.

    Er ist der Meinung, es sei immer noch die gemeinsame Wohnung, er zahle schließlich (er verdient erheblich mehr als ich) und habe jedes Recht, hier zu sein.

    Wer ist jetzt im Recht? Nach dem Abend ahne ich schon, was auf mich zukommen wird und gehe nächste Woche erstmal zu einer Anwältin.

    Ist es eigentlich wirklich so, dass ich nach 1 Jahr Trennung finanziell komplett auf mich allein gestellt bin, obwohl ich 3 Kinder fast allein großgezogen habe und erst seit 2 Jahren wieder arbeite?

    Danke für eure Hilfe.
    Schau Dir einfach mal den Link an. Der Trennungsunterhalt ist auf jeden Fall bis zum Scheidungstag fällig.

    Dein Ex hat keinen Anspruch darauf die Wohnung wie seine zu nutzen, da er zwar die Wohnung bezahlt aber .. davon gehe ich jetzt mal der Einfachkeit halber aus .. das quasi Unterhaltsersatz ist. Lass Dir zukünftig das Geld direkt überweisen. Bezahlt er eigentlich Kindesunterhalt?

  3. Inaktiver User

    AW: Eheliche Wohnung

    Hallo Spezial Edition, danke für deine Antwort. Wir haben bisher finanziell gar nichts getrennt, es läuft alles noch genauso wie vorher.

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Eheliche Wohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo Spezial Edition, danke für deine Antwort. Wir haben bisher finanziell gar nichts getrennt, es läuft alles noch genauso wie vorher.
    Ja, dann wird das wohl Zeit. Denn so lange wird er Eure Wohnung auch als die Seine betrachten. Ich kann das sogar etwas nachvollziehen auch wenn ich es für moralisch fragwürdig halte. Immerhin hat er seine Privatsphäre, gönnt Dir Deine aber nicht. Kann er das denn nicht nachvollziehen?

    Für Euch Beide wäre es angenehmer, wenn ihr in Freundschaft auseinander gehen könntet. Das ist möglich, aber man muss sich bewusst machen, dass man sich dafür hier und da auch mal auf die Zunge beissen und Zugeständnisse machen muss... auf beiden Seiten. Geschenkt bekommt man eine freundschaftliche und faire Trennung nicht, denn da müssen zwei Menschen lernen loszulassen und es gehört wohl auch so etwas wie Zuneigung und Resepkt dazu um das zu schaffen.

    Lies Dir in Ruhe den Link durch. Da ist das Wesentliche enthalten. Und im Anschluss würde ich mir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt gönnen. So teuer ist das nicht. Betone einfach, dass Du erst einmal nur beraten werden möchtest!

    Ich fürchte die Antwort auf die Frage nach dem nachehelichen Unterhalt fällt nicht sehr positiv für Dich aus... und da scheint niemand Rücksicht darauf zu nehmen, dass man - wenn man jahrelang aus dem Berufsleben raus war - deutlich schlechter bezahlt wieder einsteigt. Einerseits finde ich persönlich das nicht fair, andererseits bin ich der Ansicht "wenn ich mich trennen würde, wollte ich auch finanziell unabhängig sein". Aber das ist jetzt eine rein philosophische Betrachtung .. lass' Dich beraten, dann weisst Du es genau.

    Genügt denn Dein Einkommen um Dich zu ernähren?

  5. Inaktiver User

    AW: Eheliche Wohnung

    Spezial Edition - mein Einkommen reicht für mich alleine aus und für meinen Sohn wird er hoffentlich Unterhalt zahlen (ich traue ihm alles zu). Hatte nur gedacht, aufgrund zu erwartender Steuernachzahlungen noch 1 Jahr (Trennungsjahr) nicht unnötig die Kosten hochzutreiben durch eine weitere Wohnung.

    Anwaltstermin habe ich heute Morgen vereinbart.

    Ich hätte nicht gedacht, dass mich dieser fehlende Respekt von seiner Seite noch so treffen würde. Eigentlich ist er mir seit Jahren egal.

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Eheliche Wohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Spezial Edition - mein Einkommen reicht für mich alleine aus und für meinen Sohn wird er hoffentlich Unterhalt zahlen (ich traue ihm alles zu). Hatte nur gedacht, aufgrund zu erwartender Steuernachzahlungen noch 1 Jahr (Trennungsjahr) nicht unnötig die Kosten hochzutreiben durch eine weitere Wohnung.

    Anwaltstermin habe ich heute Morgen vereinbart.

    Ich hätte nicht gedacht, dass mich dieser fehlende Respekt von seiner Seite noch so treffen würde. Eigentlich ist er mir seit Jahren egal.
    Da Du kein Vertrauen in sein Handeln hast, ist es tatsächlich an der Zeit Dich beraten zu lassen. Ausserdem ist es immer gut zu wissen womit man rechnen muss.

    Weshalb jagst Du die Kosten in die Höhe wenn Du die eheliche Wohnung übernimmst und er Dir direkt den Unterhalt für Dich und den Sohn überweist? So lange ihr nicht geschieden seid steht Dir ja der Trennungsunterhalt zu und den würde ich in dem Fall auch nutzen.

    Falls Dir aber die Wohnung zu gross bzw. zu teuer ist, dann würde ich Dir raten jetzt schon gemeinsam die Wohnung aufzulösen und Dir selbst etwas passendes zu suchen.

    Ach weisst Du .. ich denke er war sich der Resepktlosigkeit noch nicht einmal bewusst. Du gehörst irgendwie noch zu seinem Leben.. zu seinem Revier (klingt blöd.. mir fällt aber nichts passenderes ein) und er muss auch erst einmal begreifen, dass ihr getrennte Wege geht. Die Trennung auszusprechen ist eine Sache, es dann konsequent auch zu leben ist nach so vielen Jahren eine andere. Das soll keine Entschuldigung sein, aber eine mögliche Erklärung

  7. Inaktiver User

    AW: Eheliche Wohnung

    SpezialEdition, die Wohnung ist viel zu teuer für mich, er möchte sie aber behalten. Da er die Woche über in einer anderen Stadt arbeitet, stände sie die Woche über leer und ich befürchte einfach ein finanzielles Desaster für uns beide, wenn die Steuernachzahlung kommt.

  8. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Eheliche Wohnung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    SpezialEdition, die Wohnung ist viel zu teuer für mich, er möchte sie aber behalten. Da er die Woche über in einer anderen Stadt arbeitet, stände sie die Woche über leer und ich befürchte einfach ein finanzielles Desaster für uns beide, wenn die Steuernachzahlung kommt.
    Na ja .. wenn ich das mit dem Unterhalt richtig sehe, wäre das sein Problem.

    Schau Dir mal die Berechnung des Trennungsunterhaltes an. Genau genommen müsste er die zweite Wohnung - sofern er sie für sich alleine nutzen möchte (Dir ist sie ja zu teuer) - von seinem Anteil begleichen.

    Dein Mann hält sich gerade eine Wochenendwohnung inkl. Putzfrau und zahlt Dir Deinen Unterhalt nicht. Oder habe ich das missverstanden und Du erhältst zusätzlich Unterhalt?

  9. User Info Menu

    AW: Eheliche Wohnung

    Tausch die Schlösser aus!

  10. Inaktiver User

    AW: Eheliche Wohnung

    Zitat Zitat von SpezialEdition Beitrag anzeigen
    Na ja .. wenn ich das mit dem Unterhalt richtig sehe, wäre das sein Problem.

    Schau Dir mal die Berechnung des Trennungsunterhaltes an. Genau genommen müsste er die zweite Wohnung - sofern er sie für sich alleine nutzen möchte (Dir ist sie ja zu teuer) - von seinem Anteil begleichen.

    Dein Mann hält sich gerade eine Wochenendwohnung inkl. Putzfrau und zahlt Dir Deinen Unterhalt nicht. Oder habe ich das missverstanden und Du erhältst zusätzlich Unterhalt?
    Er zahlt keinen Unterhalt, weil wir nach wie vor ein gemeinsames Konto haben. Bisher hat er auch kein Theater gemacht, dass ich mich davon wie üblich bediene. Aber nach dem Streit gestern befürchte ich, dass sich das bald ändert.

Antworten
Seite 1 von 7 123 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •