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Thema: APP-Zwang

  1. Inaktiver User

    AW: APP-Zwang

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    es gibt ja diese tan geraete die fuer alle banken funktionieren, dann muß man sich nur eines anschaffen
    kostet um die 10 euro
    die ING moechte allerdings ( so der aktuelle stand ) ein geraet herausgeben, welches nur fuer sie gilt, und moechte keine fremdgeraete zulassen
    ich denke, das wird sie einige kunden kosten...
    Ich benutze so ein Gerät seit Anbeginn des Onlinebanking.
    TOP.
    Für mich lder ausschlaggebende Grund:
    Die Sicherheit.
    Die smsTAN halte ich schon immer für grob fahrlässig.

    Übrigrns heißt bei WIN 10 jedes Programm mittlerweile APP.

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    AW: APP-Zwang

    Zitat Zitat von joringel Beitrag anzeigen
    So, ab September kann man nur noch Online-Überweisungen mit einer App tätigen. Dank EU.Sicherheitsrichtlinie

    Ich hab aber gar kein App taugliches Handy, sprich smartphone.

    Welches billig smartphone kann ich denn dafür benutzen?
    Billig Smartphone bedeutet fast zwingend, dass es ein Gerät mit Android als Betriebssystem ist und davon meistens eine ältere Version. Das wäre mir nun gerade für diesen Zweck viel zu unsicher.

    Ich würde daher dem schon mehrfach erwähnten TAN-Generator den Vorzug geben. Normalerweise bekommt man von seiner Bank ein passendes Gerät für ein paar Euro.

    Um eine TAN zu generieren ist die Bank-Karte erforderlich, die dazu in das Gerät eingesteckt wird; was wohl die Sicherheit dieser Methode nochmal erhöht.
    schlechte Technik > schlechte Laune


  3. Inaktiver User

    AW: APP-Zwang

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Sicherheit.
    Die smsTAN halte ich schon immer für grob fahrlässig.
    aber warum?

  4. Moderation

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    AW: APP-Zwang

    Keinerlei Sicherheit bei SMS.
    Bitte diese Signatur nicht lesen!

  5. Inaktiver User

    AW: APP-Zwang

    Zitat Zitat von michaelX Beitrag anzeigen
    Keinerlei Sicherheit bei SMS.
    Die Wiederholung ist nicht die Erklärung. Ich verstehe einfach nicht, wer wie an meine Bankdaten kommen soll, so dass er was überweisen kann oder so.
    Geändert von Inaktiver User (12.04.2019 um 09:19 Uhr)

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: APP-Zwang


    Die SMS-TAN gilt nur für diese eine Überweisung in dieser Höhe auf dieses Konto, und außerdem nur eine realtiv kurze Zeit.

  7. Inaktiver User

    AW: APP-Zwang

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Wiederholung ist nicht die Erklärung. Ich verstehe einfach nicht, wer wie an meine Bankdaten kommen soll, so dass er was überweisen kann oder so.
    Ja. schade. Ich würds gern verstehen, was so "fahrlässig" ist.

  8. Moderation

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    Bitte diese Signatur nicht lesen!

  9. Inaktiver User

    AW: APP-Zwang

    Bevor ich ein zu altes Smartphone kaufe, das auch nicht mehr sicher ist. würde ich ebenfalls die Variante des TAN-Generators wählen!
    So sehen die Geräte übrigens fast alle aus ...

    Bekommt man entweder bei der Bank oder beim online-Händler eigener Wahl.

  10. Inaktiver User

    AW: APP-Zwang

    Ok, danke.
    Ich denke, das betrifft mich nicht wirklich. Ich nutze eine uralte SIM-Karte, die ich sonst nicht benutze, in einem Handy, das nicht online geht. Das Onlinebanking mache ich ausschließlich auf dem Laptop. Außerdem kontrolliere ich das Konto täglich. Funktioniert seit fast 20 Jahren gut so.

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