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  1. User Info Menu

    Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Hallo @ All,

    ich möchte mal was loswerden und mir Rat von euch holen.

    Ich bin 30 und in der Zeit zwischen meinem 9.ten und 12.ten Lebensjahr von meinem damaligem Stiefvater sexuell missbraucht worden.

    Ich denke, dass ich die Erlebnisse gut verarbeitet habe, bei allem anderen hilft mir jetzt eine Psychotherapie.

    Ich bin jetzt an einem Punkt, an dem ich ernsthaft erwäge, den Mann noch anzuzeigen. Dabei geht es mir weniger um "Rache", als darum, andere Menschen ein Stück weit zu schützen vor ihm. Außerdem habe ich das Gefühl, die Sache damit abschließen zu können.

    Mir ist bei einer Nachfrage bei Wildwasser vor Jahren von einer Anzeige abgeraten worden. Ich kann nichts, aber auch gar nichts von dem beweisen, was damals passiert ist.
    Meine Therapeutin hingegen ist der Meinung, dass eine Anzeige rein rechtlich gesehen auch ohne Beweise Sinn machen würde.

    Was mich interessiert, sind eher rechtliche Fragen. Wie läuft sowas ab? Brauche ich einen Anwalt, und wer zahlt den? Wenn es eine Verhandlung gibt, ist die öffentlich? Im Moment kann ich mir vorstellen, da aufzutauchen mit einer Armee an Menschen, die mich unterstützt....
    Sorry, meine Fragen sind sehr unwissend. Blöder Satz...

    Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen. Ich bin auch dankbar über jede Meinung hierzu.

    Dankeschön, seid lieb gegrüßt,

    Feuerzeichen
    Mache niemals einen Menschen zu deinem Mittelpunkt,
    für den du lediglich eine Option bist.


    Hat die Blume einen Knick,
    war der Schmetterling zu dick.

  2. Inaktiver User

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

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    Feuerzeichen,

    vielleicht solltest Du Dich von einem Anwalt, der mit solchen Verfahren Erfahrung hat, beraten lassen.

    Ich habe keine Erfahrungen in Hinblick auf solche rechtlichen Schritte, da "mein" Täter mir nicht die Gelegenheit gab, überhaupt diesbezüglich tätig werden zu können - er verstarb, als ich 13 war. Weder konnte ich mich also effektiv, so, dass es ihm auch hätte weh tun können, "wehren", noch ihn mit seinen Taten konfrontieren - das fand ich einigermassen frustrierend.

    Vielleicht war es aber auch gut, dass es so gekommen ist - möglicherweise wäre ich sonst selbst zu einer Gewalttäterin geworden?

    Ich wünsche Dir von Herzen Glück und Kraft auf Deinem Weg und würde mich freuen zu lesen, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht.

    Grüssle
    Seawasp

  3. Inaktiver User

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Hallo Feuerzeichen,

    es gilt, wie seaswap schon aufzeigt, eine Verjährung von 1ß Jahren. Damit bist du mit deinen dreißig Jahren schon zu alt...

    Inwieweit die Verjährungsfrist für Vergewaltigung greifen kann weiß ich nicht, bezweilfel es aber. Schon gar, wenn du, wie die meisten von uns, nichts beweisen kannst. Vielleicht hat Wildwasser oder der weisse Ring damit Erfahrungen?

    Ein Fortschritt zu der früheren 10jährigen Verjährung ab Tatende ist die jetztige Regelung schon, aber noch lange nicht ausreichend!

    Mit-fühlende Grüße
    Keela

  4. Inaktiver User

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Lass dich aber auch beraten, was die Folgen für dich sein könnten!

    Wie du oben sagst, hast du keinerlei Beweise oder Zeugen, und auch der Aufmarsch von einem Dutzend Freunden, von denen ja auch keiner dabei war, macht da keinen Unterschied für das Gericht. Und auch deine Therapeutin oder ein offizieller Gutachter kann bestenfalls bestätigen, dass du missbraucht worden bist, aber sicher nicht von wem!

    So wie ich es verstehe, kann bei solchen Verfahren die Öffentlichkeit auf Antrag beider Seiten ausgeschlossen werden, also auch auf Antrag der Gegenseite!

    Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dir ein Anwalt von einem Prozess abraten wird, denn im Extremfalle - falls das Gericht überhaupt ein Verfahren eröffnet - kannst du nach einem Freispruch für den Stiefvater sogar wegen Beleidigung verurteilt werden. An seiner Stelle würde ich das unbedingt versuchen, um meinen guten Ruf wieder herzustellen, egal was die Fakten wirklich sind!

    Erkundige dich also über solche Folgen bevor du etwas unternimmst, denn auch wenn dir eine solche Initiative sicher seelisch helfen könnte, könnte es sein, dass du danach schlechter dastehst als jetzt..

    Wenn es wirklich so wichtig für dich ist - und ich kann sehr gut verstehen, dass es so ist! - setz dich mit einem guten Anwalt zusammen und sprich mit ihm alles durch, die Beweislage, die Öffentlichkeit des Verfahrens, und die möglichen Folgen für dich, wenn es nicht erfolgreich ist!

    Alles Gute für deine Entscheidung!

  5. User Info Menu

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Dem würde ich mich anschließen und in jedem Fall (also auch, wenn bereits verjährt) überlegen, ob Du nicht quasi symbolisch eine Handlung setzen könntest, die der Anzeige gleichkommt.

    Weiß Deine Mutter eigentlich vom Missbrauch, d.h. besser gefragt: hast Du mit Deiner Mutter jemals darüber gesprochen?
    Hast Du noch Kontakt zum Stiefvater?


    Alles Gute für Dich!
    Eine Frau ohne Mann ist wie ein Fisch ohne Fahrrad*.

    *B., Tandemfahrerin


    Wer will, sucht Wege,
    wer nicht will, sucht Gründe.
    (danke an unbekannt in der BriCom)


  6. Inaktiver User

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Liebes Feuerzeichen,

    du wirst in dieser Form keine kompetente Beratung erhalten können. Wende dich an an Organisationen wie Wildwasser etc, den Weißen Ring oder auch an eine Frauenbeauftragte der Polizei.

    Nur grundsätzlich:

    Die Verjährung,die bis zum Ablauf des 18. Lebensjahres ruht, richtet sich nach dem Strafmaß, dh. nach der konkreten Straftat. Zu beurteilen, welche in deinem Fall vorgelegen hat ,steht hier niemandem zu.

    Die Einschätzung, "ich kann nichts beweisen" ist insofern falsch, als du Zeugin sein würdest, und damit Beweismittel.

  7. Inaktiver User

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Zu beurteilen, welche in deinem Fall vorgelegen hat ,steht hier niemandem zu.
    Aber Feuerzeichen darf schon sagen um welche Straftat es sich ihrer Meinung nach handelt, oder? Und darauf darf ich dann Bezug nehmen - sachisch gez einfach ma...

    Gruß Keela

  8. 24.01.2008, 11:42

    Grund
    doppelt

  9. Inaktiver User

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    *zuhülf* kann das bitte jemand so löschen, dass es nur einmal hier ist?
    Danke!!

  10. User Info Menu

    AW: Missbrauch - Anzeige nach 18 Jahren

    Ihr Lieben,

    Danke für eure Reaktionen!

    Ich war gestern nicht online.

    Ja, ich werde mich mal von den Leuten, die dafür zuständig sind, beraten lassen. Und wenn sich was tut, werd ich das hier posten, kann aber dauern... Nächste Woche in der Therapie fangen ich an, den Missbrauch aufzuarbeiten.

    Meine Mutter? Ja, sie weiß von dem Missbrauch. Aber sie kann mir weder eine Hilfe noch eine Unterstützung sein, damals nicht und heute auch nicht. Klingt heftig, ist aber so.
    Meinen Ex - Stiefvater habe ich seitdem nicht mehr gesehen. Der Missbrauch hat aufgehört, weil sich meine Mutter von ihm getrennt hat.

    Ja, mal sehen. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende,

    Feuerzeichen
    Mache niemals einen Menschen zu deinem Mittelpunkt,
    für den du lediglich eine Option bist.


    Hat die Blume einen Knick,
    war der Schmetterling zu dick.

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