Hallo,
ich möchte das kostenpflichtige Gemeinschaftskonto, das mein Mann und ich als Haushaltskonto nutzen, kündigen und auf ein kostenloses Onlinekonto umstellen. Wir haben beide jeder noch ein eigenes Konto, auf das auch das Gehalt eingeht, einen Gehaltseingang wird es also auf diesem Konto nicht geben. Bin jetzt bei Unicredit, die haben sowas nicht, glaube ich. Comdirect ist unserer Meinung nach eine ganz gute Onlinebank, jedenfalls haben wir ganz gute Erfahrungen gemacht und ich werde dort ein gemeinsames Konto beantragen, denke ich mal.
Nun muss ich ja noch unseren Lieferanten und Dienstleistern (Gläubiger hört sich immer so nach Schulden an, die haben wir nicht), die auf dem alten Konto abbuchen, unser neues Konto mitteilen. Wie stelle ich sicher, dass ich niemanden vergessen habe? Gibt es irgendwelche Hilfsmittel dafür? Ich weiss, dass man früher von der Bank Hilfestellung in Form einer Auflistung bekam, wer alles auf dem Konto abgebucht hat, das werde ich nun sicher alleine machen dürfen.
Reicht dann ein formloses Schreiben mit der Information über die Kontoänderung oder muss ich die Abbuchungsgenehmigung neu erteilen?
Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6
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08.08.2018, 10:30Inaktiver User
Wie Girokonto auf Onlinebanking "umziehen"?
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08.08.2018, 10:40Inaktiver User
AW: Wie Girokonto auf Onlinebanking "umziehen"?
Bei SEPA brauche ich für neue Konten auch neue Mandate.
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08.08.2018, 10:44Inaktiver User
AW: Wie Girokonto auf Onlinebanking "umziehen"?
Umzugsservice
Hoffe, der Link ist erlaubt?
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08.08.2018, 10:59Inaktiver User
AW: Wie Girokonto auf Onlinebanking "umziehen"?
Danke. Na, wenn er nicht erlaubt sein sollte, kopiere ich hier mal ein, was da steht:
Also muss ich mich dann an die Comdirekt wenden, nicht an meine alte Bank. Danke für die HilfeUmzugsservice: der Kontowechsel
Die Banken in Deutschland bieten ihren Kunden mit dem sogenannten Umzugsservice seit vielen Jahren umfangreiche Serviceleistungen für den einfachen, reibungslosen und bequemen Kontowechsel im Rahmen der Kontoeröffnung an. Die wichtigsten Hilfestellungen auf einen Blick:
Der Kunde kann die neue (kontoführende) Bank als seinen Hauptansprechpartner während des Kontowechsels bestimmen.
Die neue Bank unterstützt den Kunden bei der Kündigung des alten Kontos.
Das neue Kreditinstitut hält für die Kunden Musterschreiben bereit, mit denen jene benachrichtigt werden können, die regelmäßig Zahlungen erhalten, z.B. Vermieter, Strom- und Telefonanbieter.
Die neue Bank richtet die vom Kunden gewünschten Daueraufträge auf dem neuen Girokonto innerhalb weniger Bankarbeitstage nach Erhalt der erforderlichen Informationen ein.
Gesetzliche Kontowechselhilfe
Neben den in der Praxis bereits vielfältigen Angeboten für einen „Kontoumzugsservice“ sind die Institute auch gesetzlich verpflichtet, einen Verbraucher beim Kontenwechsel zu unterstützen. Hierzu stellt der Verbraucher einen Antrag auf Kontenwechselhilfe bei dem „empfangenden“ Institut, zu dem er sein Konto wechseln möchte. Allgemeine Informationen zur Kontenwechselhilfe nach dem Zahlungskontengesetz sind auf der Internetseiten der Institute bzw. in deren Geschäftsstellen zu erhalten.
Sofern Meinungsverschiedenheiten mit dem alten oder dem neuen kontoführenden Kreditinstitut zum Kontowechsel auftreten, können Verbraucher die Angelegenheit durch die zuständige Kundenbeschwerdestelle – kostenfrei – überprüfen lassen.
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08.08.2018, 11:02Inaktiver User
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09.08.2018, 18:00
AW: Wie Girokonto auf Onlinebanking "umziehen"?
Ich habe es beim Wechsel ganz einfach gemacht. Einige Zeit hatte ich zwei Konten und habe alle angeschrieben, die mir einfielen. Nachdem das alte Konto weg war, haben mir z.B. ein paar Versicherungen einfach geschrieben und das Problem angemerkt.
Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin


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