Wieder mal sauer auf die Mittelspurschleicher und Dauerlinksfahree?
Seit der neuen Dränglervorschrift heisst es ruhig bleiben!
Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Da sollte man lieber gleich rechts überholen:
Rechts überholen : 50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!).
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens : 50 EUR und 2 Punkte
Fazit: Niemanden > bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.
ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver!
Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.
Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO!
Steht so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!
Gute Fahrt wünscht
der Waldschrat
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Thema: Sparen im Strassenverkehr
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25.10.2006, 10:06
Sparen im Strassenverkehr
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25.10.2006, 13:12
AW: Sparen im Strassenverkehr
Saugut!!! Ich geh mir jetzt ein Lichtlein kaufen
Eigentlich bin ich ganz nett. Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen
Jeder Mensch von Kultur hat zwei Vaterländer: das seine - und Frankreich
Chaque homme de culture a deux patries: la sienne - et la France
Thomas Jefferson
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26.10.2006, 20:51
AW: Sparen im Strassenverkehr
Was kostet so ein Teil?
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26.10.2006, 22:39
AW: Sparen im Strassenverkehr
Und in welchem §§ stehen dann die Strafen für Amtsanmassung und Fahren wie eine Wildsau?
*g*
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27.10.2006, 12:56
AW: Sparen im Strassenverkehr
Für "Fahren wie eine Wildsau" tut's §1 garantiert.
Zitat von akademikerin
Die Lampen und Sirene allein sind keine Amtsanmassung. Sonst hätte das THW ein Problem ;-)
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27.10.2006, 13:39
AW: Sparen im Strassenverkehr
Ein riskantes Missverständnis, denn dies bezieht sich nur auf Dienstfahrzeuge (Notarzt möchte schneller zur Freundin etc.)
Zitat von WaldSchrat
Realistischer ist wohl, was ich in einem anderen Forum gefunden habe:
Der Tatbestand der Amtsanmaßung wird mit bis zu 2 Jahren Haft bestraft. Wahrscheinlich wäre auch ein längerer Führerscheinentzug. Das betreffende Kfz kann vorerst stillgelegt werden (da nicht genehmigtes Fahrzeugteil) und der Versicherungsschutz fällt deshalb ebenfalls weg.
Gruß,
googol


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