Hallo zusammen,
ich bin hier vielleicht nicht ganz richtig, aber vielleicht kennt jemand aus der Praxis so einen Fall. Wir stellen uns (unter Wirtschaftsstudenten) zur Übung immer ein paar ausgedachte Fälle . Nur dieses mal konnten wir uns nicht richtig einigen. Folgender Fall:
Kauffrau ist bei einem Kleinunternehmer auf 400€-Basis für das Büro angestellt. Aufgrund, dass es immer komplexer und arbeitsintensiver wird, möchte sie nun als selbständige Buchhalterin mit wirtschaftlicher Beratung, Rechnungen an Ihren Chef schreiben. Den 400€ Job möchte sie aber behalten. Folgende Begründung: Der 400€ Job hat nichts mit der Selbständigkeit zu tun, da sie als Bürokraft angestellt ist und den alltäglichen Papier- (Angebote einholen, Rechnungspüfung, Rechnungen schreiben) und Telefonaufwand bearbeitet. Wobei sie als selbständige Buchhalterin Belege einsortiert und die Buchungen in Lexware vornimmt. Als Büroangestellte kann sie dann die Ust-Voranmeldungen an das Finanzamt senden, da sie dies als selbst. Buchhalterin nicht darf. Als selbst. Buchhalterin wird sie das neuste Steuerrecht etc. recherchieren und das Controlling übernehmen.
So, ich sage, dass es zwar ein schmaler Grad ist, aber die zwei Tätigkeitsfelder eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Streitpunkt ist die Tätigkeit als Angestellte, dass sie die Ust-Voranmeldung an das Finanzamt tätigt und somit ja eigentlich buchhalterisch tätig sei.
Vielleicht könnt Ihr als praxisnahe Forumsteilnehmer Licht in die Diskussion bringen.
Vorab schon mal vielen Dank!
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Thema: MiniJob und Rechnungstellen?
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14.10.2008, 13:31
MiniJob und Rechnungstellen?
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14.10.2008, 14:42
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Anderes Beispiel:
Eine angestellte Arzthelferin möchte sich gerne etwas dazuverdienen und bietet ihrem Chef an, nach Feierabend noch die Praxis zu putzen. Dieser sucht gerade eine zuverlässige Putzfrau auf Minijob-Basis. Auch diese beiden Tätigkeiten haben nichts miteinander zu tun. Es geht nicht und darf nicht.Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit. (Søren Kierkegaard)
Ein wahrer Freund ist der, der dein Lächeln sieht, aber weiß, dass deine Seele weint.
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14.10.2008, 19:11Inaktiver User
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Geht nicht, auch wenn es nichts miteinander "zu tun" hat.
Selbst wenn sie den Minijob aufgeben würde und Rechnungen stellt, darf ihr Auftraggeber nicht der alleinige Kunde sein, da es sich in dem Falle in Richtung Scheinselbständigkeit bewegt.
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22.10.2008, 18:12Inaktiver User
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Unabhängig von der Gefahr der Scheinselbständigkeit: Auch wenn die Tätigkeitsfelder nichts miteinander zu tun haben, darf ein angestellter Mitarbeiter (egal, ob Vollzeit, Azubi oder 400 Euro) nicht gleichzeitig für das gleiche Unternehmen freiberuflich tätig sein (sagt mein Steuerberater).
Gruß,
Nellifer
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16.01.2009, 11:09
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Auf welches Gesetz bezieht sich denn der Steuerberater? Ich bin für mehrere Kunden als Mediendesigner tätig und arbeite auf 400 € Basis als Geschäftsstellenleiter für einen Verein. Für diesen soll ich jetzt ein Layout für eine Broschüre erstellen, die der Verein herausgibt. Was spricht dagegen, daß der Verein mir meine Rechnung bezahlt und mich weiterhin für meine 400 € - Bürotätigkeit bezahlt?
Joachim
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16.01.2009, 11:29
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Das ist der Punkt, Joachim. Ein Auftraggeber kann nicht gleichzeitig für die gleiche Person Arbeitgeber sein. DU hast verschiedene Auftraggeber und kannst bei einem anderen Verein Arbdeitnehmer auf 400 EUro Basis sein. Aber nicht gleichzeitig bei jemandem, dem du auch noch freiberuflich unter die Arme greifst.
Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
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17.01.2009, 13:55
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Hallo,
grundsätzlich ist es möglich für einen Arbeitgeber selbständig tätig zu werden. Die Art der Tätigkeiten ist maßgeblich. Das Gesetz soll Scheinselbständigkeit vermeiden und der Sicherung von Sozialabgaben dienen.
Beispiel: Maskenbildnerin (nichtselbständig) verleiht an Arbeitgeber Requisiten und stellt diese in Rechnung.
In Leeas Fall sind die Tätigkeiten zu wenig von einander abgrenzbar.
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17.01.2009, 21:03Inaktiver User
AW: MiniJob und Rechnungstellen?
Es geht nicht!
Die beiden Sachen sind schwer abzugrenzen und außerdem würde man Deine Einnahmen da sie nur von einem Unternehmen sind und Du keine weiteren Kunden hast zusammenzählen.
Da könnte Dich der Betrieb einfach entweder in der Gleitzone einstellen oder Dir ne ganze Stelle geben.
wenn Du nur einen Kunden hast und Dich vor Scheinselbständigkeit schützen willst, dann müßtest Du einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung stellen und begründen, dass das Verhältnis zu dem nur einen Kunden nicht auf Dauer angelegt ist. Dadurch kannst Du 3 Jahre befreit werden und wärst so abgesichert.
Finja


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