Habt Ihr vielleicht eine Antwort für mich? Die Damen vom Arbeitsamt sind immer so wenig aussagebereit! -
Ich habe mein Studium abgeschlossen und bestreite meinen Lebensunterhalt derzeit mit Hartz IV. Nebenbei jobbe ich manchmal als Hostess, was mir monatlich die angeblich "erlaubten" 100 Euro zusätzlich einbringt. Jetzt habe ich von einer Freundin gehört, dass für Akademiker die Zuverdienstgrenze bei 175 Euro liegt, also wesentlich mehr. Stimmt das? Gilt das auch für Jobs, die nichts mit der eigentlichen akademischen Qualifikation zu tun haben?
Vielen Dank!
Kleine Eule
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30.10.2007, 12:34Inaktiver User
Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
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02.11.2007, 22:34
AW: Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
Hallo KleineEule,
mir ist keine unterschiedliche Zuverdienstgrenze bekannt. Sollte es so sein wäre ich über eine Quellenangabe dankbar.Grüßlis
mkr
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02.11.2007, 22:47Inaktiver User
AW: Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
Nee is alles gleich.
Nur weil du Akademikerin bist, hast du keine gesonderten Rechte.
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03.11.2007, 15:07Inaktiver User
AW: Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
Ich habe aber auch schon mal so etwas gehört. Das hängt mit den 1 Euro Jobs zusammen, die bei den Akademikern mit 1,75 vergütet werden. Aber nix genaues weiß ich auch nicht!
Ehrenpreis
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07.11.2007, 16:05
AW: Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
Für Akademiker gibts auch keine Extrawurst. Leider. Hartz IV war nach dem Studium auch erst mal mein Schicksal. Du darfst bis zu 160 EUR dazu verdienen. Warum können Dir die Damen auf dem Amt nichts genaues sagen? Denen würde ich aber mal Dampf machen. Mein Standart-Satz war immer: "Ich tue meine Pflicht und Sie Ihre. Wir haben alle unsere Pflichten und Aufgaben!" Komischerweise gings dann. Wenn Dir Deine Sachbearbeiterin nicht helfen kann, dann wende Dich an ihren Grupenleiter. Die Sachbearbeiter sind nach Buchstaben eingeteilt. Für jeweils eine Gruppe gibt es einen Gruppenleiter. Wer das ist, kann man gut im Internet nachschauen, oder auch vor Ort raus kriegen.
Wünsch Dir alles Gute!
Gruß, Aves
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08.11.2007, 00:00Inaktiver User
AW: Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
Vielen Dank, Aves! Manchmal habe ich den Eindruck bei den Mitarbeiterinnen, die wollen, das ich arbeite - also auch auf Nebenjobbasis, die mit meinem eigentlich Beruf, auf den ich mich ja auch bewerbe, nichts zu tun hat. Damit die nicht so viel Hartz IV ausschütten müssen. Und dann denke ich, dass die es selbst nicht so genau wissen. Viele sind doch vom Sozialamt übergewechselt und kennen die Einzelfallregelungen ja auch nicht. Mich würde interessieren, wann Du 160 Euro verdienen durftest? Die Zuverdiensthöhe wurde in den letzten Jahren nämlich mehrmals geändert.
Kleine Eule
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08.11.2007, 13:52
AW: Zuverdiensthöhe Hartz IV für Akademiker?
Du darfst soviel dazu verdienen wie du willst !
Nur (soviel ich weiß) ab 100 € wird mit Hartz IV verrechnet. Ohne Unterschied der Ausbildung.
Die "Entlohnung" von 1 € Jobs (man kann dabei auch schonmal 1,75 € verdienen, hat wohl auch nichts mit der Ausbildung zu tun) gilt als Aufwandsentschädigung und wird in diese Berechnungen also nicht mit einbezogen.Kreativität kommt von der Freiheit zu scheitern. Und die Freiheit zu scheitern kommt vom Experiment. (Peter Gabriel)


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