Hallo, mein Mann und ich wollen ein paar Orte weiter einen alteingesessenen Lebensmittel Markt als Pächter vom bisherigen Inhaber übernehmen. Da der bisherige Inhaber davon ausgegangen ist keinen Nachfolger zu finden, hat er schon seinen Mitarbeiter zum Sommer hin gekündigt. Nun werden wir aber den Laden als Pächter übernehmen. Meine Frage ist nun:Müssen wir die Mitarbeiter zu den gleichen Konditionen übernehmen oder sind durch die Kündigung alle Verträge hinfällig,und wir können neue Verträge mit den Mitarbeitern aushandeln.
Vielleicht weiß ja da jemand Rat von euch.
LG
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 15
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10.04.2019, 18:17
Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
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10.04.2019, 18:26
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
Nein, die Verträge der Mitarbeiter bleiben davon unberührt. Ihr könnt ihnen neue Verträge anbieten - sie müssen sie aber nicht annehmen.
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10.04.2019, 18:31
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
Google mal "Betriebsübergang" und/oder lass dich anwaltlich beraten. Wichtig ist, übernimmst du das Pachtobjekt oder den Betrieb.
Der Humor ist die Maske der Weisheit. Maskenlos ist die Weisheit unerbittlich. - Dürrenmatt -
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10.04.2019, 22:22
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
Be yourself no matter what they say (Sting).
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10.04.2019, 22:25
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
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10.04.2019, 22:26
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
Auf welchem Recht sollen KüSchutzKlagen hier erfolgreich sein? Und wenn ja, was hat das mit den Folgepächtern zu tun? Wäre im Pachtvertrag geregelt, dass vorhandenes Personal mit zu übernehmen ist, wäre das noch "nachvollziehbar" - wenn auch nicht realisierbar, da Vertragspartner der Verpächter und vorheriger Pächter. Den Verpächter gehen ja vorherige Arbeitsverträge zw. Pächter und AN nix an.
Geändert von Vienna__ (10.04.2019 um 22:34 Uhr)
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10.04.2019, 22:32
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
Es kommt drauf an, was in der Kündigung steht. Erfolgte diese "wegen Betriebsaufgabe" und wird der Betrieb dann in einem ähnlichen Umfang weitergeführt (vom Pächter) ), dann hätte die Kündigungsschutzklage durchaus Aussicht auf Erfolg.
Pacht bricht nicht automatisch Verpflichtung aus Verträgen.
Sie sind dann auch nicht Eigentümer, sondern Pächter. Vergleichbar mit Miete bei Immobilien, zzgl. Niessbrauch.
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10.04.2019, 22:35
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10.04.2019, 22:37
AW: Muss ich als Pächter Mitarbeiter übernehmen?
Das BGB schon :
§ 613a BGB - Einzelnorm
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10.04.2019, 22:40


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