Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 20
  1. Inaktiver User

    Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    (@Moderation: meine Frage passt inhaltlich in 2 verschieden Rubriken, deshalb bitte einfach löschen, wenn es hier falsch ist)


    Ich bin seit 2 Jahren freiberuflich tätig, also selbständig und zudem getrennt lebend.
    Ich beziehe also eigenes Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit sowie Unterhalt.
    Die Steuererklärung für 2015 - und somit das erste Jahr, in dem ich Unterhalt angeben muss - an und da ich nicht wenig Unterhalt bekomme und mein Ex sich kategorisch weigert, dieses Thema mit mir zu besprechen, möchte ich hier fragen: wie wird denn Unterhalt besteuert? 1:1 wie eigenes Einkommen?

    Unser ehemals gemeinsamer Steuerberater sagte mir mal, dass ich sofern ich den Unterhalt angebe, vom Ex eigentlich mehr bekommen müsste, genau das ist der Punkt, den er nicht versteht (auch, dass er es absetzen kann nicht), weil er nur "mehr" hört.

    Ich habe aber berechtigte Sorge, dass vom Unterhalt ziemlich viel noch mal runter geht, wenn ich es regulär versteuern muss.

    Ach so - in welcher Steuerklasse bin ich denn als freiberufliche Alleinerziehende und geht das automatisch?


    Danke

  2. Moderation

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Soweit ich weiß, wird Dein Unterhalt bei Dir nur versteuert, wenn Dein Noch-Mann den bei sich steuerlich geltend macht, dafür braucht er aber dein Einverständnis, dass frau dann i.d.R. nur erteilt, wenn er dafür im Gegenzug die auf den Unterhalt entfallenden Steuern zahlt.
    A reader lives a thousand lives before he dies... The man who never reads lives only one.
    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
    Alle Jahre wieder... ---------- -Rezeptideen und Rezepte für Kinder----
    3 .. 2 .. 1 .. Ebay-Forum
    ------------------Hochzeit --------------------------Reisen

  3. Moderation

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Hast du eine Anlage U für die Steuererklärung deines Ex unterschrieben ?
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  4. Inaktiver User

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Nein, ich habeckeine Anlage U unterschrieben.
    Mir ist der Prozess klar, aber der Ex (auch selbstständig) hängt mit der Steuererklärung Jahre hinterher, den interessiert das nicht.

    Meine Sorge - ich gebe den Unterhalt NICHT an, weil ich eben davon ausgehe, dass er ihn auch nicht geltend machen will, und dann kommt das Finanzamt drauf und ich bekomme Stress.

    Gebe ich den Unterhalt an, habe ich netto weniger weil ich es mir eben nicht vom Ex zurück holen kann ...

  5. Moderation

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Das Finanzamt "kommt nur drauf", wenn du die Anlage U unterschreibst, ansonsten kann er den Unterhalt nämlich nicht als Sonderausgabe abziehen.

    Und nur wenn er ihn als Sonderausgabe abzieht, dann musst du ihn als sonstige Einnahme versteuern.

    Das lohnt nur, wenn er einen wesentlich höheren Steuersatz hat, also ein wesentlich höheres Einkommen.

    Ansonsten ist Ehegattenunterhalt nicht zu versteuern, weder direkt noch über den Progressionsvorbehalt, du könntest ihn also unbeschadet angeben (zb wenn dein Einkommen nicht für deinen Lebensunterhalt ausreicht und das Finanzamt deswegen nachfragt, wovon du lebst) - denn es ist nicht zu versteuern.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  6. Moderation

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Ergänzung: wenn er ein wesentlich höheres Einkommen hat, dann kann er dich erfolgreich auf die Abgabe der Anlage U verklagen - allerdings muss er deinen steuerlichen Nachteil dann ausgleichen.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  7. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    du gibts den unterhalt NICHT an
    du bist auch steuerlich wie schon geschrieben nicht verpflichtet dieses geld anzugeben
    unterhalt ist erst einmal grundsaetzlich kein einkommen, welches steuerpflichtig ist

    kommt dein geschiedener mann auf dich zu und will die anlage u unterschrieben haben, laesst du dir von seinem steuerberater ausrechnen, was du an steuern nachzuzahlen hast, wenn du ihm die anlage u unterschreibst
    die kohle soll er dir zug um zug gegen die unterschrift auf der anlage u geben
    und darauf achten das du auf der anlage widersprichst das diese auch fuer die folgejahre gilt ( da muß man irgendwo einen satz streichen / und oder ein kreuz machen
    und zusaetzlich das schriftlich dem finanzamt VOR beginn des naechsten kalenderjahres mitteilen

  8. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Zitat Zitat von Promethea71 Beitrag anzeigen
    Ergänzung: wenn er ein wesentlich höheres Einkommen hat, dann kann er dich erfolgreich auf die Abgabe der Anlage U verklagen - allerdings muss er deinen steuerlichen Nachteil dann ausgleichen.
    denn steuerlichen nachteil muss er immer ausgleichen, ob mit oder ohne klage

  9. Moderation

    User Info Menu

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Ja klar, ich wollte nur darauf hinweisen, dass die TE nicht unbedingt die Wahl hat, ob sie zustimmt oder nicht - aber eben nie ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  10. Inaktiver User

    AW: Steuerfrage: selbständig & alleinerziehend

    Super. Danke euch!

    Ich muss "Unterhalt" differenzieren - es gibt für die Kinder und mich je Unterhalt, aber evtl ist es egal?!

    Hört sich zumindest super für mich an.
    So wie ich den Ex kenne werden wir mit der Anlage U nie etwas zu tun bekommen ... :)

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •