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  1. User Info Menu

    smirk Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Hallo in die Runde,

    sagt mal, wie ist das - ich arbeite selbständig und zahle freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse ein. Mein Partner ist selbständiger Künstler und in der KSK (also auch in der gesetzlichen Krankenkasse) versichert. Wir sind nicht verheiratet und haben einen 4jährigen Sohn. Bald möchten noch ein zweites Kind und dann kommen wir ja in den Genuss des neuen Elterngeldes - ich möchte auch gerne 12 Monate aussetzen - wie ist das dann mit meiner Krankenkasse??? - muss ich weiterhin die Beiträge selbst zahlen oder werden ich mich unseren Sohn + Baby bei meinem Partner mitversichern können, als Familienversicherung oder muss ich überhaupt Beiträge zahlen??

    Vielen Dank für Eure Antworten. Roxy

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    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Als Selbständiger musst Du auch weiterhin Beiträge zur KV zahlen.Wärest Du angestellt bräuchtest Du es nicht.
    Eine Riesensauerei, weil es total ungerecht ist.

    Die Kinder sind kostenfrei bei Dir mitversichert.
    Noch.

    Auskunft unter Vorbehalt. Sprech mal Deine KV an.


    CALIMERO

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    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Ja, frag bei der Krankenkasse.
    Ich habe vor 5 Jahren KEINE Beiträge zahlen müssen, musste allerdings versichern, dass ich NICHT arbeite. Wurde praktisch für diese Zeit (ca. 9 Monate) beitragsfrei gestellt. Allerdings im Nachhinein musste ich einen sogenannten Hausfrauentarif nachzahlen für diese Monate (hätte ich auch monatlich machen müssen, wusste es aber nicht). Das waren so 40 Euro?
    Ich bin auch freiwillig bei der gesetzlichen KK.
    Liebe Grüsse

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    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Einen "Hausfrauentarif gibt es nicht.
    Der Mindestbetrag für freiwillig Versicherte beläuft sich auf ca 130.-€ monatlich.



    CALIMERO

  5. Inaktiver User

    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    ich bin in der fast identischen lage und habe daher bei meiner kk (dak) explilzit nachgefragt. die antwort: ich muss trotzdem den mindestbetrag zahlen, der bei mir, aus welchen gründen auch immer, über 200 euro beträgt! ich finde auch, dass es eine enorme ungerechtigkeit ist, dass angestellte in der elternzeit freigestellt werden und freiberufler nicht.

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    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Zitat Zitat von Calimero
    Einen "Hausfrauentarif gibt es nicht.
    Der Mindestbetrag für freiwillig Versicherte beläuft sich auf ca 130.-€ monatlich.

    CALIMERO
    Ich habe definitiv NICHTS bezahlt.
    Erst später kam eine Nachzahlung von NICHT MEHR als 50 Euro!
    Das wurde dann über 9 Monate lang zusätzlich zu meinem normalen Kassenbeitrag abgebucht. Allerdings kann es durchaus sein, dass ich damals durch eine größere Rückerstattung so günstig lag. Das weiß ich nicht mehr so genau. Glaube aber es wurde damals irgendwie verrechnet. Außerdem bekam ich ein sattes Mutterschaftsgeld. Das war mehr als ich zuvor Einkünfte hatte, weil es ja nach dieser Tabelle geht, wo man eingestuft ist und ich war zum damaligen Zeitpunkt noch sehr hoch eingestuft (daher dann später auch noch eine Rückzahlung/Verrechnung).
    Liebe Grüsse

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    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ich bin in der fast identischen lage und habe daher bei meiner kk (dak) explilzit nachgefragt. die antwort: ich muss trotzdem den mindestbetrag zahlen, der bei mir, aus welchen gründen auch immer, über 200 euro beträgt! ich finde auch, dass es eine enorme ungerechtigkeit ist, dass angestellte in der elternzeit freigestellt werden und freiberufler nicht.
    Auch beim Mindestbeitrag muss unterschieden werden, ob es sich um den reinen KK-Beitrag zzgl. Pflegegeld handelt oder um Beiträge mit Krankengeldzahlung nach 3 bzw. 6 Wochen krank sein.
    Wer übrigens Kinder beitragsfrei mitversichert hat, erhält Krankenpflegegeld für die Kinder nur dann, wenn man selber diesen Krankengeldanspruch hat....

    Wer mit seinem KK-Mindestbeitrag nicht zufrieden ist, kann ja auch mal die KK untereinander vergleichen.....trotz oftmals schlechtem Ruf, hat meine KK (die mit der grünen Karte) immer noch die besten Konditionen für mich (s.o.) auch im selbständigen Status

    LG
    die Minniemaus

  8. Inaktiver User

    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    wie ich schon sagte, ich bin in einer ähnlichen situation. meiner kk habe ich bereits mitgeteilt, dass ich demnächst ein kind bekomme. theoretisch wäre ich bereits im mutterschutz.

    nun fordert micht die kk auf, ihnen meine steuerbescheinigung für 05 mitzuteilen, um die beiträge für das jahr 2007 zu berechnen.

    ich verstehe das nicht. sie können ja wohl kaum für die elternzeit die einnahmen zugrunde legen, die ich während meiner vollerwerbstätigkeit verdient habe? (ganz abgesehen davon, dass ich die steuererklärung noch gar nicht habe, sondern sie noch dank einer fristverlängerung noch beim fa liegt).

  9. User Info Menu

    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Doch, genauso ist das. Ich habe mich vor kurzem mal informiert, da auch selbständig bin, gesetzlich krankenversichert und mir Kinder wünsche. Zur Zeit zahle ich den Mindestsbeitrag zur KV, das sind über 300 Euro, da ich die Versicherung mit Krankengeldanspruch habe. Wenn ich nun schwanger würde, bekäme ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld entsprechend der Einkünfte im Jahr vor der Geburt. Die Krankenkassenbeiträge müsste ich weiterzahlen, solange ich mein Gewerbe angemeldet habe. Allerdings gibt es wohl eine Möglichkeit die Beiträge zu senken, wenn gar nicht oder nur wenige Stunden im Monat gearbeitet wird. Es kann sein, dass während des Mutterschutzes keine Beiträge anfallen, da bin ich nicht sicher.

    Wichtig ist, eine KV mit Krankengeldanspruch zu haben. Ansonsten wird keinerlei Mutterschaftsgeld gezahlt!

    Wenn es irgendwie möglich ist, empfiehlt es sich, vor der Geburt eine Festanstellung zu erreichen. Für kleine Betriebe ist das kein großes Problem, die bekommen das Mutterschaftsgeld ersetzt. Es bietet sich zum Beispiel an, die selbständige Mitarbeit im Betrieb des Mannes in eine Anstellung umzuwandeln. Aber die Möglichkeit haben wohl die wenigsten. Mein Hauptauftraggeber ist so nett, mich nun, wo ich Kinder plane, fest anzustellen.

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    AW: Selbständig / Elterngeld / Krankenversicherung

    Zitat Zitat von shaun2

    Wenn es irgendwie möglich ist, empfiehlt es sich, vor der Geburt eine Festanstellung zu erreichen. Für kleine Betriebe ist das kein großes Problem, die bekommen das Mutterschaftsgeld ersetzt. Es bietet sich zum Beispiel an, die selbständige Mitarbeit im Betrieb des Mannes in eine Anstellung umzuwandeln. Aber die Möglichkeit haben wohl die wenigsten. Mein Hauptauftraggeber ist so nett, mich nun, wo ich Kinder plane, fest anzustellen.
    Ich kenne NIEMANDEN, der dich nur anstellt, damit du dann in die SS wechseln kannst. Naja das bringt wirklich nicht so viele Vorteile, denn es wird das GANZE Jahr zuvor zugrunde gelegt. Und wenn du eine SS erst planst? Was, wenn du NIE schwanger wirst? Also sowas hab ich echt noch nie gehört. Das geht vielleicht innerhalb der Familie oder man ist SEHR gut mit dem AG befreundet.
    Allerdings richtet sich das auch nach dem Einkommen. Wenn du nämlich in dem Jahr VOR der SS sehr gut verdient hast (so wie ich) bekommst du auch ein hohes Mutterschaftsgeld. Bei Angestelltenverhältnis ist das nicht so dolle.
    Liebe Grüsse

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