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    Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Hallo,
    ich arbeite seit einigen Monaten als Englischlehrerin für Kindergartenkinder, zurzeit vier Stunden die Woche und werde im Rahmen der Übungsleiterpauschale bezahlt. Im Moment liege ich bei durchschnittlich 200 Euro/Monat, wobei während der Schulferien kein Unterricht stattfindet (3 Monate im Jahr).
    Ich hätte die Möglichkeit weitere 2 Stunden/Woche zu arbeiten, wäre dann aber über der Übungsleiterpauschale von 2400 Euro/Jahr und würde monatlich um die 300 Euro verdienen. Steuern muss ich wohl nicht zahlen, aber wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? Habe so gar keine Ahnung und finde auch schwer Informationen.

    Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und wir sind in der Familienversicherung meines Mannes versichert. Vor der Lehrtätigkeit war ich 4 Jahre zuhause. Kann ich mit diesem Einkommen weiterhin in der Familienversicherung bleiben? Ansonsten lohnt sich die Tätigkeit ja gar nicht...

    Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen?!
    Viele Grüße, Inselfreundin

  2. gesperrt

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    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Wenn du so gering beschäftigt bist, dann kannst du normalerweise ohne Probleme in der Familienversicherung bleiben. Guck doch mal nach, ob die KV selbst auf ihrer Homepage die Höchstgrenzen für das Zuverdienen anzeigt. Ansonsten ist ein Anruf hilfreich.

    Wieso arbeitest du nicht Teilzeit in der Schule?

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    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Mit dem Anrufen wäre ich vorsichtig, da sitzen oft ungenügend geschulte Kräfte und geben falsche Infos:
    Sobald die das Wort "selbständig" hören, bekommt man die Antwort, man müsste sich dann freiwillig versichern und die Familienversicherung würde entfallen.

    Unbedingt einen schriftlichen Antrag stellen und die Familienversicherung prüfen lassen!

    Solange das Einkommen (Bei Selbständigen zählt hier der Gewinn geteilt durch 12) 415 Euro nicht übersteigt, ist eine Mitversicherung möglich. Weitere Einkommensarten zählen natürlich mit, zB Mieteinnahmen oä

    Weitere Kriterien:

    - Selbständigkeit muss "nebenberuflich" sein
    - Zeitaufwand max. 18 Stunden pro Woche
    - keine Angestellten vorhanden

    Die Krankenkasse überprüft das einmal im Jahr mit einem Bogen zur Selbstauskunft und dem Steuerbescheid aus dem Vorjahr.

  4. gesperrt

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    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Ich bin auch so ein Opfer des bezahlten Ehrenamtes. ES IST eine Unterwanderung des Mindestlohns. Rechne mal nach!

  5. Inaktiver User

    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Hallo Inselfreundin,

    bis 2400,00 € darfst du dich in Form der Übungsleiterpauschale steuerfrei engagieren.

    Freiberuflich würde ich deine ehrenamtliche Tätigkeit eher nicht nennen, das würde vermutlich das Finanzamt auf den Plan rufen.

    Jobben darfst du bis 450,00 € ohne negative Auswirkung auf deine Familienversicherung.

    Frag doch mal in deinem Verein nach, wie andere Übungsleiter das machen.

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    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    – Beitrag zurückgezogen, da falsch –

    (Falsche Information meinerseite, die nicht stimmt: „Englischlehrer ist kein Freiberuf, Freiberufe sind nur ganz bestimmte und weitgehend fest definierte Berufe.“ Richtig ist: Es ist ein Freiberuf.)
    Geändert von Quirin (23.01.2016 um 11:16 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Ich wollte es eben nicht dazu schreiben, aber ich fürchte, dass Übungsleiter grundsätzlich keinen Englischunterricht erteilen im Rahmen ihrer Übungsleitertätigkeit, natürlich kann man Übungen in englicher Sprache geben, der Fokus beruht mE aber auf einer wie auch immer gearteten körperlichen Ertüchtigung und setzt eine Trainerlizenz z.B. 'C' voraus.

    Eine Rücksprache mit dem entsprechenden Verein könnte auch deshalb hilfreich sein.

  8. Moderation

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    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Auch wenn wir hier kein Fachforum sind, wäre es schön, wenn nur User antworten würden, die einen Hauch von Ahnung habe.

    Ich empfehle die Lektüre von § 3 Nr. 26 EStG und § 18 EStG.

    Lehrer sind Freiberufler per gesetzlicher Definition und die Übungsleiterpauschale scheitert vorliegend bestenfalls an der Rechtsform des Arbeitgebers, aber sicher nicht an der Art der Tätigkeit.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  9. Inaktiver User

    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Promethea, ich lerne gerne hinzu. Ich bin selbst seit vielen Jahre Übungsleiterin und erstaunt darüber, dass Fremdsprachenvermittlung über Übungsleiterpauschalen abgerechnet werden können. Das eröffnet ganz neue Möglichkeiten.

    Wie toll, dass es dieses Forum gibt! - Und entschuldige bitte vielmals, dass ich hier meinen Kommentar hinterließ. Ich hoffe, du vergibst einer vollkommen uninformierten Userin.

    Herzlichen Dank im voraus!

    MfG Wildkrauthexe

  10. Inaktiver User

    AW: Freiberufliche Lehrerin mit sehr geringem Einkommen / Krankenversicherung

    Hallo Inselfreundin, sorry, wenn es für mich Neuland ist, dass dein Englischunterricht unter Übungsleiterpauschale läuft.
    Es war nicht meine Absicht, hier absichtlich falsche Informationen zu geben, deshalb mein Rat dich an deinenn"Verein" zu wenden.

    LG. WKH

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