hallo ,
meine frau hat von unseren Pfarrer die Anfrage bekommen, ob sie eine spielgruppe von kindern im alter von 2-3 Jahren übernehmen würde. der Pfarrer stellt ihr die Räumlichkeiten und Unfallversicherung für die Kinder. betreut werden die Kinder 3 tage in der Woche für je 3 stunden. die betreuungskosten darf meine frau behalten.
meine fragen wären : muss meine frau sich selbständig machen und dem finanzamt es melden? zur zeit ist meine frau bei mir familienkrankenversichert. ändert das was?
meine frau hat ungefähr monatliche einnahmen von 400 euro.
danke für eure hilfe
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05.10.2015, 10:45
Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
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05.10.2015, 11:05Inaktiver User
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
Wie hat sich der Pfarrer das denn gedacht, wenn er ihr das anbietet?
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05.10.2015, 11:49
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
wichtig ist, dass die Kinder versichert sind bzw. sie selbst!
auf Minijob basis ist die freigestellt, darf aber zweimal im Jahr auch darüber verdienen.
Sie muss keine Gewerbe anmelden..
lediglich Einkommen in der ESt.(Einkommensteuererklärung) angeben.Falls ich dich nie kennenlernen sollte,
lass mich wenigstens spüren, wie sehr ich dich vermisse..
Die Macht der Nacht ist groß - Mazar e Sharif
...Cartofen
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05.10.2015, 12:16Inaktiver User
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05.10.2015, 12:48
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
der Pfarrer stellt nur den raum und die Unfallversicherung.es ist kein Minijob,deswegen die frage,ob sie sich als geringfügige selbständige anmelden muss?
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05.10.2015, 13:03
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
kann sie machen, jedoch ist das angebot des pfarrers bei einem stundenlohn ( 9 std/ wo = 36 std im monat ) mit 400 euro voellig unterbezahlt
rechne mal aus was bei 11,11 euro brutto da unterm strich fuer deine frau uebrig bleibt
es geht ja schon damit los, das voellig unklar ist wer die haftung fuer die kinder hat, wenn diese etwas anstellen usw...
schlagt dem pfarrer vor er soll sie auf minijobbasis anmelden und um den rest soll sich die kirche selbst kuemmern
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05.10.2015, 13:46Inaktiver User
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
Was passiert, wenn Deine Frau mal krank ist?
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05.10.2015, 14:05Inaktiver User
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
Grundsätzlich ja.
Ich würde mich darauf aber auf keinen Fall einlassen.
Räumlichkeiten und Betreuuer müssen u.U. gesetzliche Auflagen erfüllen. Hinzu kommt das Haftungsrisiko für deine Frau, das sie als Selbständige völlig alleine trägt.
Pfarreien werden steuerlich und rechtlich beraten. Wenn die Pfarre eine Kinderbetreuung will, soll sie die rechtlichen Rahmenbedingungen klären, für die Risikoübernahme sorgen und deine Frau einstellen.
Lässt sie sich auf die reichlich undurchdachte Regelung ein, ist sie selbst nicht abgesichert, wenn sie einen Unfall hat, wenn die Kinder einen Unfall haben, wenn sie krank wird, wenn es um die Erfüllung von Auflagen und Einholung notwendiger Genehmigungen geht (rechtlicher Aspekt und Kosten), wenn die Stelle wieder aufgelöst wird (Kündigungsfrist), wenn es Streitigkeiten mit den Eltern gibt etc.. Sie ist damit deutlich schlechter gestellt als jeder einzelne Angestellte, der für die Pfarre arbeitet.
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05.10.2015, 14:07Inaktiver User
AW: Spielgruppe von 2-3 Jahren - selbständig machen, Finanzamt melden?
Wieso musst du das für deine Frau klären? Kann sie das nicht selbst?? Ich finde es immer ein bisschen merkwürdig, wenn erwachsene Frauen ihre eigenen finanziellen Angelegenheiten nicht regeln können - schließlich ist es ja ihre Verantwortung wenn was schiefgeht.


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