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  1. Inaktiver User

    AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung

    "Auch" das stimmt nicht ... Interessant. Interessante Formulierung vor allem.
    Was genau stimmt denn außerdem nicht?

    Alles, was ich schrieb? Das bezweifle ich stark.
    Geändert von Inaktiver User (18.09.2015 um 21:46 Uhr)

  2. User Info Menu

    AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung

    Vor ein paar Jahren war es so, dass das Finanzamt schriftlich (kostet und ist verbindlich) und mündlich (kostenlos und unverbindlich) Auskunft geben muss, wie was wer wo im konkreten Fall steuerlich zu behandeln und anzugeben ist. Kommst also mit der Frage, über wie viele Jahre Du Deinen Rechner abschreiben musst und wo man ihn einträgt, dann solltest Du Antwort bekommen.

  3. User Info Menu

    AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung

    Der Vorteil der Beratung beim Steuerberater: Ist seine Auskunft falsch, haftet er für den entstandenen Schaden.

  4. Inaktiver User

    AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung

    Zitat Zitat von Quirin Beitrag anzeigen
    Vor ein paar Jahren war es so, dass das Finanzamt schriftlich (kostet und ist verbindlich) und mündlich (kostenlos und unverbindlich) Auskunft geben muss, wie was wer wo im konkreten Fall steuerlich zu behandeln und anzugeben ist.
    Das ist heute noch so. Meine Große befindet sich in ähnlicher beruflicher Situation wie FoA. Sie ist zur Sprechstunde ins FA, hat ihren Fall vorgetragen, Fragen geäußert und Fragen beantwortet und ist nun als Kleinunternehmerin eingestuft. Bei den monatlichen Umsätzen die sie bisher tätigt, reicht das völlig aus. Das mit der Kleinunternehmerregelung und der darausfolgenden Umsatzsteuerbefreiung kommt bei ihr unter jede Rechnung, auch die mit 45 €.

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