Jein. Sie muss das ein bisschen anders rechnen, weil sie ja – hauptberuflich – im Angestelltenverhältnis arbeitet. Plus/minus KSK ... je nachdem, was (und wieviel, monetär) sie nebenberuflich macht, kann die eine oder die andere Variante günstiger sein. Da hilft der Steuerberater! U.a. dafür kriegen die ihre Kohle.
Überhaupt: Freiberufler haben eigentlich nur "Privatkunden". Oder wie meintest Du das?
Und ganz so einfach ist das nicht bei Freiberuflern mit der Wahl der MwSt/Ust. Dazu schickte ich den Link (der ist zwar für Journalisten, ist aber auch für freiberufliche Texter nicht zu verachten.). Kommt also drauf an, was sie inhaltlich wirklich macht.
Ich würde das gründlich prüfen lassen bei Steuerberater bezüglich der Kleinunternehmerregelung. Kostet echt nicht die Welt.
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14.09.2015, 23:45Inaktiver User
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
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14.09.2015, 23:52Inaktiver User
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
@Quirin: Was ist denn das Problem mit der MwSt?
Die rechnet man mit der Vorauszahlung ein – oder eben auch nicht. Defintiiv ist es KEIN Geld, dass man eingenommen hat. Das ist ein"rein-raus"-Posten, der nur für MsST-Ausgaben (beiderseits) interessant ist. Ansonsten guckt man den als Alleinunternehmer im laufenden Jahr einfach nicht an, weder beim rein noch beim raus. (Existiert also auf meinem Konto quasi nicht, das wird im Kopf sofort abgezogen.
) Abgerechnet wird komplett eh erst am Schluss, also bei der Einkommenssteuererklärung. Da kriege ich dann eher was wieder.
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15.09.2015, 00:50
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
Wenn Du viele Privatkunden hast, ist es von Vorteil, von der Mehrwertsteuer befreit zu sein. Grund: Der Privatkunde sieht den Bruttopreis, und mehrwertsteuerbefreit ist für Dich netto wie brutto, Du hast also dann einen höheren Erlös. Da Deine Kosten – vor allem bei Freiberuflern vieler Berufe – sehr niedrig sind, ist der Nachteil dadurch, dass Du selber die Mehrwertsteuer nicht absetzen darfst, deutlich kleiner als der Vorteil des höheren Erlöses, Du hast also einen höheren Gewinn.
Hast Du viele Geschäftskunden, dann ist es besser, mehrwertsteuerpflichtig zu sein, weil Deine Kunden nur den Nettopreis sehen, Du kannst also, wenn Du mehrwertsteuerpflichtig bist, zusätzlich die bezahlte Mehrwersteuer absetzen.
Bei einer beginnenden Selbständigkeit kann es aber von Vorteil sein, sich den Stress und den Aufwand der Mehrwertsteuer zu sparen. Beratung durch den Steuerberater ist schön und gut, kostet Dich aber schnell mal mehr, als seine Beratung finanziell wert ist. Wir sprechen hier immerhin von begonnener nebenberuflicher, freiberuflicher Selbständigkeit, da musst Du erstmal soviel Geld verdienen, dass da auch ausreichend finanzielle Vorteile durch die Beratung rausspringen, die die Kosten wieder decken. Man darf dabei nicht vergessen, dass Freiberufler in der Regel Akademiker sind, die sich die Grundlagen anlesen können. (Ich denke, wir sind uns in diesem Strang alle darüber im Klaren, aber für Mitleser sei angemerkt, dass Freiberufe eine durch das Gesetz bestimmte Klasse von Berufen sind, in denen meistens hauptsächlich geistige und schöpferische Leistungen erbracht werden, für die zumeist eine akademische Ausbildung Voraussetzung ist.)Geändert von Quirin (15.09.2015 um 10:31 Uhr)
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15.09.2015, 00:57
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
Ne, nen Grafiker wird eher nur Selbständige und Unternehmen als Kunden haben, während ein Hochzeitsmusiker, ein Arzt und eine Hebamme eher Privatkunden haben werden. Man muss noch beachten, dass ein Teil davon gar keine Mehrwertsteuer erheben darf, da die Leistung prinzipiell mehrwertsteuerbefreit ist.
Geändert von Quirin (15.09.2015 um 01:08 Uhr)
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15.09.2015, 01:03
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
Zur KSK bei bestehender abhängiger Beschäftigung: http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...enjob_2015.pdf
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15.09.2015, 01:45Inaktiver User
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
Meeenno, nun machst Du das aber kompliziert. Die meisten wissen auch nicht den Unterschied zwischen "journalistisch" und "publizistisch". Erklärungen sind rar, sehr rar.
Nun gut, hoffentlich auch für alle Lesenden gut: Ich verweise noch mal auf meinen Link für freiberufliche Texter.
Quirin, wenn wir das verallgemeinern wollen, müssen wir hier wohl raus aus dem Strang.
Selbst der Bundesgerichtshof ist mit den "Katalogberufen" noch nicht glasklar.
Generell muss angemerkt werden, dass auch Mehrwertsteuerbefreite Berufe durchaus eine solche erheben dürfen. Das ist, insbesondere in Bezug auf die Rechnungsstellung, relevant. Rücksprache mit dem Steuerberater ist erforderlich (dieses Thema ist, nebenbei, auch eine gute Prüfung für dessen Tauglichkeit
)
Geändert von Inaktiver User (15.09.2015 um 01:53 Uhr) Grund: Kommata kosten nix. "U" überflüssig ...
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15.09.2015, 02:31Inaktiver User
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
Gelöscht, war unsinnig.
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15.09.2015, 08:00Inaktiver User
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
ob man mehrwertsteuerpflichtig ist, richtet sich nach dem jahresumsatz. wer wenig einnimmt (grenze hab ich grad nicht parat), kann sich von dieser pflicht befreien lassen.
wenn man aber selbst mehrwertsteuerpflichtig ist, richtet sich der satz (0, 7 oder 19 prozent) nach der besteuerten leistung.
manche waren und dienstleistungen werden mit 7 prozent umsatzsteuer versteuert, andere mit 19, noch andere mit 0.
das interessante an der mehrwertsteuer ist, dass ich ein bisschen mitverdienen darf: ich muss zwar die komplette eingenommene mehrwertsteuer ans finanzamt abführen, so wie ich sie eingenommen habe. aber ich darf davon die sogenannte vorsteuer abziehen. das ist die mehrwertsteuer, die in den ausgaben steckt, die ich für meine tätigkeit habe. also z.b. die mehrwertsteuer, die auf der rechnung meines druckerpapiers steckt. ich führe also doch nicht alles ab...
ist aber eine ziemliche rechnerei, die ich mir am anfang einer selbstständigen tätigkeit bei geringen umsätzen schenken würde.
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15.09.2015, 10:26
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung

Oh weia klingt das kompliziert.
Diese Unterscheidungen, die ihr hier aufgeführt habt, sind vor allem dafür relevant, was mir von meinen Einnahmen am Ende bleibt oder?
Und inwieweit ich weitere Abgaben außer der Einkommenssteuer abführen muss?
Mein Auftraggeber sind in der Regel Unternehmen.
Ich schreibe klassische PR-Texte (wie PMs oder Newsletter), bin aber auch auf den Social Media Kanälen involviert.
Ich habe im Juli damit angefangen und bisher keine Rechnung gestellt (es geht auch noch um Mini-Beträge unter 100 €), weil ich Angst habe, irgendwas falsch zu machen
Und wie es aussieht ... zu Recht
Steuerberater ist sicher ein guter Tipp.
Aber im Augenblick habe ich dafür eigentlich wirklich keinen einzigen Euro übrig.
Kann mir jemand einen Tipp für Beratungsstellen in Berlin geben?
Vielen Dank schon einmal für alle Antworten!
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15.09.2015, 10:49Inaktiver User
AW: Freiberufliche Tätigkeit als Texterin/PR: Rechnungsstellung
KSK muss man beantragen. Aufgenommen wirst du nur, wenn du Umsätze zu verzeichnen hast. In dem vorliegenden Fall mit Angestelltenverhältnis kann sie es sich sparen.
So viel ich weiß, kannst du dich von der Mwst. befreien lassen, wenn im Voraus klar ist, dass die Jahreseinnahmen den untersten Selbständigkeitssatz (glaube um die 17.000,-) nicht überschreitet. Dann enthält die Rechnung auch keine Mwst.Und: Es fallen dann Umsatzsteuervorauszahlungen an – das erfährst Du idR nach der ersten Steuerklärung nach Beginn Deiner Freiberuflichkeit. Also besser die UST schon mal vorsorglich zurücklegen.



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