Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 11
  1. User Info Menu

    Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Guten Tag,

    ich würde mal gerne Eure Erfahrungen hören zum Thema Umwidmung von Wohnräume in Geschäftsräume.
    Bei mir steht hoffentlich zum Herbst an, dass ich freiberuflich tätig sein werde mit Kundenkontakt in den Geschäftsräumen. Dazu brauche ich Räumlichkeiten. Die als Gewerbe ausgeschriebenen Räumlichkeiten im Internet sagen mir nicht zu, oftmals sind es auch "sterile" Büroräume, die nicht zu meinem Metier passen.

    Deshalb habe ich mir überlegt, ob ich nicht eine gewöhnliche 1-2-Zimmer-Wohnung anmieten kann.
    Ist eine Erlaubnis zur Umwidmung schwierig zu bekommen? Wie geht das überhaupt?

    Danke und liebe Grüße Jukah
    * * * Das Glück eines Kindes beginnt, lange bevor es geboren wird, im Herzen von zwei Menschen, die einander sehr gern haben * * *

    © Phil Bosmans, (*1922), belgischer Ordenspriester

  2. User Info Menu

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Das hängt vom Geschäft ab - bei Freiberuflern -Ärzten, Rechtsanwälten , Krankengymnasten, Steuerberatern oder so ähnlich, dürfte es weniger ein Problem sein.
    In manchen Gemeinden muss man auch Parkraumbewirtschaftung ausweisen oder bei der Gemeinde ablösen .

  3. User Info Menu

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Ob die Erlaubnis einfach oder schwierig zu bekommen ist, hängt davon ab, wo du wohnst.

    Die "Zweckentfremdung" ist nur dort verboten (oder teuer), wo Wohnungen fehlen. Und es müsste dann eine lokale "Satzung" dazu geben.

  4. User Info Menu

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Hallo,
    da gibt es keine allgemein gültige Aussage. Eine Nutzungsänderung ist möglich in Abhängigkeit von der Art des Gewerbes und von der Lage (reines Wohngebiet, allgem. Wohngebiet, Mischgebiet, Vorhandensein von Satzungen oder sonst. städtebaul. Auflagen...). Ferner relevant: evtl. nachzuweisende Stellplätze, Schallschutz- oder Brandschutzauflagen (Brandabschnitt zu Wohnräumen etc. - auch da je nach Größe und abhängig von Bundesland, Stadt etc.) Auskunft bekommst Du zunächst über Deine zuständige Baubehörde (Bauaufsichtsamt) - Baupläne nehmen und dort in die Beratung gehen, die sagen Dir alles weitere. Eine Umnutzung machst Du dann ggf. als förml. Eingabe bei der zuständigen Baubehörde - Je nach Größe und den sonst. Gegebenheiten benötigst Du einen Architekten / Ingenieur als Nachweisberechtigten.

    Gruß
    Ribisel
    Geändert von ribisel (11.03.2014 um 02:31 Uhr) Grund: Tippfehler

  5. Inaktiver User

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Leute, haut der TE doch nicht die gesamte Rechtslage um die Ohren.

    Sie will freiberuflich tätig sein und es werden Kunden/Klienten/Mandanten zu ihr kommen.
    Da ihr normale Geschäftsräume "zu steril" sind, vermute ich mal, dass es ihr um eine
    Wohlfühlatmosphäre geht und sie im "schöngeistigen" / beratenden oder sosntigem Dienstleistungs- Bereich arbeiten will.

    @Jukah

    Wenn Du eine Wohnung mietest, ist in Deinem Fall Dein Vermieter Dein Ansprechpartner und sonst niemand.

    Er wird sich allerdings schwer tun mit der Zustimmung, wenn im Haus noch andere Wohnungs-Mieter sind. Diese müssen sich nicht unbedingt über Deinen Einzug mit Deiner geplanten Nutzung freuen und möglicherweise Ärger machen, was auch zu verstehen ist.

    Anders, wenn es schon einen Gewerbebetrieb/Freiberufler im Hause gibt, dann können andere Mieter i.d.R. keinen Einspruch mehr erheben.
    Anders auch, wenn Du die alleinige Mieterin des Hauses bist.
    Geändert von Inaktiver User (11.03.2014 um 14:28 Uhr)

  6. User Info Menu

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Hallo?
    hier haut niemand der TE etwas um die Ohren. Sie wollte wissen, wie das mit der Umnutzung geht und weiß jetzt, dass man da bei der Baubehörde Auskunft erhält. DIe sind dafür da und beißen nicht. Habe fast täglich mit Leuten zu tun, die einfach mal machen und sich dann wundern wenn es hinterher Geld kostet oder sie dann in Hauruck-Aktion Umbauten tätigen müssen.

    nichts für Ungut
    Ribisel

  7. Inaktiver User

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Es wurde hier anscheinend übersehen, dass es sich um eine angemietete Wohnung handeln soll. Nicht um Eigentum.
    Und da ist der Vermieter und Eigentümer ihr Ansprechpartner und derjenige, der die Weichen stellen muss - falls überhaupt.

    Klar, sie ihm gegebenenfalls die Arbeit dafür abnehmen.
    Die Frage ist dabei jedoch: Warum sollte sie das tun, da er für die dann "Gewerberäume"
    eine entsprechend höhere Miete als für den bisherigen Wohnraum verlangen wird.

    nichts für Ungut
    dito !

  8. Moderation

    User Info Menu

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Natürlich ist der Vermieter ihr Ansprechpartner - trotzdem macht es Sinn sich zu erkundigen, ob es in der Stadt (dem Bezirk) eine Verordnung gegen die Zweckentfremdung gibt.

    Dann weiß man nämlich schon, wie die Chancen stehen. Und bei den zum Teil empfindlich hohen Ausgleichsabgaben wird das ganz schnell teuer - oder wenn der Wohnmietvertrag die gewerbliche Nutzung ausschließt ist schnell die Kündigung da.


    Daher wäre mein Vorgehen

    1) checken gibt es regionale Bestimmung und wie sehen die aus
    2) gibt es Vermieter die Wohnraum als gewerblich oder teilgewerblich vermieten
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  9. User Info Menu

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Vielen Dank soweit!

    Ich habe schon mit dem Bauamt telefoniert. Zur Umwidmung für meine Zwecke gibt es wohl einige Auflagen (u.a. Barrierefrei). Es muss wohl ein Bauantrag von einem Architekten oder Ingenieur eingereicht werden zur Umwidmung. Ist also alles sehr aufwändig. Dafür dürfte ich aber auch in einem reinem Wohngebiet sein mit meiner Tätigkeit.
    Was mir gerade noch zu Denken gibt: Bisher hatte ich mich in der Pflicht gesehen diesen Bauantrag zu stellen. Aber wenn ich eine Wohnung miete, dann wäre ja der Vermieter dafür zuständig. Gegebenenfalls könnte man die Kosten teilen.

    Fest steht: Es ist nicht so einfach, wie ich es mir vorgestellt (blauäugig) vorgestellt habe. Wäre ja auch zu schön gewesen :/.


    Liebe Grüße Jukah

  10. Inaktiver User

    AW: Umwidmung von Wohn- in Geschäftsräume

    Zitat Zitat von Jukah Beitrag anzeigen
    Was mir gerade noch zu Denken gibt: Bisher hatte ich mich in der Pflicht gesehen diesen Bauantrag zu stellen. Aber wenn ich eine Wohnung miete, dann wäre ja der Vermieter dafür zuständig
    Ach ne !

    Und was sag ich seit meinem Beitrag (#5) ??

Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •