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    Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Hallo und grüß Gott,

    leider werde ich aus den Informationen im Netz nicht schlau, deshalb poste ich hier meine Frage.

    Ich habe einen regulären, sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob und eine Nebenjob auf 400 Euro Basis, den ich immer Samstags ausübe.
    Nun bin ich auf ein Stellenangebot gestoßen (10 STd./woche), das ich unter der Woche sehr gut mit meinem Teilzeitjob auf die Reihe bekommen würde.
    Da ich ja bereits einen Minijob habe, kann ich auch keinen weiteren mehr ausüben. Im dem Stellenangebot kann die Mitarbeit sowohl auf 450 Euro Basis als auch als freier Mitarbeiter ausgeübt werden.

    Im Netz stoße ich immer wieder, was die Tätigkeit als freier Mitarbeiter betrifft, auf die Scheinselbständigkeit.
    Es ist mir klar, dass die freie Mitarbeit eine selbständige Tätigkeit ist und ich hätte ja auch nur einen Arbeitgeber, aber ich würde mich sehr gerne auf diese Position bewerben. Natürlich möchte ich auch keine Schwierigkeiten haben.

    Wer kennt sich mit einer Tätigkeit als freier Mitarbeiter aus?
    Bei meiner Krankenkasse habe ich heute schon angerufen, da ging es nur um den Verdienst, wenn die Tätigkeit als freier Mitarbeiter im Nebenerwerb erfolgt, brauche ich auch keine extra Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

    Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen.

    Schöne Grüße
    Diamondback

  2. Moderation

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    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Nach dem Gesetz ist es eigentlich ganz einfach.

    Es gibt Angestellte, das heißt der Chef bestimmt, wann, wo, wie und was gearbeitet wird und ich kann nicht einfach einen Ersatz schicken, sondern bin persönlich verpflichtet. Ich trage kein unternehmerisches Risiko. Der Angestellte ist voll weisungsgebunden. Hat dafür aber auch eine Menge Rechte.

    Es gibt Selbstständig, die entscheiden (im Rahmen der jeweiligen Tätigkeit) selbst, wo, wann und wie sie arbeiten und können selbst Angestellte haben und auch diese schicken statt selbst zu arbeiten, sie tragen ihr unternehmerisches Risiko.



    Deswegen kann eine Stelle nur in seltenen Stellen sowohl als auch besetzt werden.



    Und das Gesetz kennt "Scheinselbständige", das sind Angestellte, die "getarnt" als Selbständige beschäftigt werden, wenn es auffliegt trägt hauptsächlich der Auftraggeber das Risiko, weil er die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, der Arbeitnehmer trägt nur die die Sozialversicherungsbeiträge der letzten drei Monate - in wie weit daneben noch ein Strafverfahren gegen beide eröffnet werden kann, hängt vom Einzelfall ab.


    Das Gesetz kennt aber auch arbeitnehmerähnliche Selbständige, das sind richtige Selbständige, die aber mehr als 5/6 ihres selbständigen Einkommens von nur einem Auftraggeber beziehen udn keine eigenen Angestellten haben und deswegen voll rentenversicherungspflichtig sind mit ihrem Einkommen - also die 19 % komplett selbst zahlen.


    In eine der beiden letzten Kategorien wird du vermutlich mit diesem Job fallen. Also wenn du ihn als "Freie" machst, lege vorsichtshalber 20 % für die Nachzahlung zur Seite.




    Wenn du dich selbständig machst, musst du dich beim Finanzamt anmelden, beim Gewerbeamt anmelden und bist im Zweifel Zwangsmitglied der IHK, du musst dann eine regelmäßige Buchhaltung führen, einen Jahresabschluss machen und entsprechende Steuererklärungen abgeben. Mit Umsatzsteuer hast du vermutlich nichts zu tun, da du Kleinunternehmerin sein dürftest.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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  3. Moderation

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    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Im übrigen kannst du selbstverständlich noch einen weiteren Teilzeitjob annehmen - er ist eben normal sozialversicherungspflichtig.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

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    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Da ich auch nur (unselbstständig) teilzeit arbeite, habe ich mir ähnliche gedanken gemacht und mich bei diversen freiberuflerportalen angemeldet, unteranderem bei origondo. Zumindest in Österreich ist es legal und man kann bis zu einer gewissen Grenze auch als Privatperson Rechnungen ausstellen. Kann mir deshalb vorstellen, dass die Situation in Deutschland ähnlich ist. Wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg und Achtsamkeit, nicht dass du am Schluss noch draufzahlen musst!
    Geändert von Promethea71 (29.06.2013 um 16:39 Uhr) Grund: Direktlink entfertn

  5. Inaktiver User

    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Zitat Zitat von kathis12 Beitrag anzeigen
    Zumindest in Österreich ist es legal und man kann bis zu einer gewissen Grenze auch als Privatperson Rechnungen ausstellen.
    Das entspricht einem Minijob (Geringfügigkeitsgrenze) nur eben auf selbständiger Basis.

    Ich fand folgende Information, sie entspricht dem, was Promethea schrieb:

    Wird neben einem versicherungspflichtigen Hauptberuf nur eine (= 1) geringfügige Beschäftigung ausgeübt, erfolgt keine Zusammenrechnung mit dem Hauptberuf, d.h.: Bis zu 450,- € Hinzuverdienst erscheinen nicht auf der Lohnsteuerkarte. Der Arbeitgeber zahlt für den Minijob 30,84 % bzw. 14,44 % Pauschalabgaben.
    Bei weiteren geringfügigen Beschäftigungen erfolgt eine Zusammenrechnung dieser weiteren Beschäftigungen mit dem Hauptberuf. Sie sind somit sozialversicherungs- und steuerpflichtig.

    Quelle

  6. Inaktiver User

    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Guten Morgen,
    nur ein Beispiel für ein mögliches Konstrukt...
    1.) Vollzeitjob (Steuerkarte Kl.4 verheiratet)
    2.) plus 400/450€ Job als Minijob
    3.) plus Selbstständigkeit nach Kleinunternehmerregelung (umsatzsteuerfrei)

    Für 3.) brauchst Du eine Gewerbeanmeldung/Schein , bekommst Du völlig unproblematisch für wenige € beim Gewerbeamt, Anmeldung beim Finanzamt , dabei auf die Umsatzsteuerfreiheit hinweisen (Tante Google kennt es unter Kleinuntermehmerregelung), dort gibts zeitnah eine Steuernummer (die muß auf alle Rechnungen).

    Mach Dich schlau, wie eine richtige Rechnung aussehen sollte, rechne mit einer Steuernachzahlung (extra Geschäftskonto), das erwirtschaftete Geld nicht komplett ausgeben...und gönne Dir einen guten Steuerberater....

    VG NNMi

  7. User Info Menu

    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Guten Morgen,

    nichtnurmami bringt es auf den Punkt. Allerdings hätte ich ja, wenn ich für die 3. Tätigkeit ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung anmelde, nur einen Arbeitgeber und das, habe ich im Netz nachgelesen, gilt dann als Scheinselbständig.
    Also bin ich in einem Malheur.

    Es ist auch klar, wenn ich einen 2. Minijob annehme, der dann SV-pflichtig wird und welcher AG meldet dich dann bei der SV an, wenn der Job als Minijob angeboten wird?

    Wie schon eingangs erwähnt möchte ich keine Schwierigkeiten - einen Nachteil bei der Arbeit als freier Mitarbeiter hätte ich ja nicht, denn die Haupteinnahmequelle ist ja mein Teilzeitjob als Angestellte.
    Schon seltsam, da will man arbeiten und diese ganzen Regelungen schieben einen Riegel davor....

    Aber trotzdem vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Falls jemand doch noch was einfällt, bin ich über Rückmeldungen dankbar.

    LG
    Diamondback

  8. Moderation

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    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    [QUOTE=diamondback;22357306

    Es ist auch klar, wenn ich einen 2. Minijob annehme, der dann SV-pflichtig wird und welcher AG meldet dich dann bei der SV an, wenn der Job als Minijob angeboten wird?
    [/QUOTE]

    Jeder der bis drei rechnen kann.

    Die Abgaben für einen sozialversicherungspflichtigen Job sind nämlich geringer als die für einen Minijob.
    Für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zahlt man rd. 21 % Sozialabgaben für einen Minijob rd. 32 %.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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  9. User Info Menu

    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Meine Bedenken bestehen darin, dass ich keinen weiteren Job finde, wenn ich bei einem evt. Vorstellungsgespräch sage, dass ich bereits einen Minijob habe.
    Klar muss und werde ich das angeben, das fliegt ja sonst eh auf, da man ja bei der Minijobzentrale angemeldet ist.
    Also, bleibt mir nichts anderes übrig, als weiterzusuchen und zu hoffen, dass mich ein AG nimmt und mich dann anstelle eines Minijobbers als regulären AN einstellt mit Bruttoverdienst 450 Euro - für mich bedeutet dies dann 2. Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 oder?

  10. Moderation

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    AW: Nebenjob als freier Mitarbeiter

    Der dritte Job ist automatisch kein Minijob und somit nicht an einen Mindestlohn gebunden - du kannst da auch nur 200,- Euro verdienen, es wird normale Sozialversicherung berechnet und ja, der dritte Job wäre dann auf Lohnsteuerklasse 6 - aber das bekommst du über die Einkommensteuererklärung wieder zurück.

    Du solltest dir hier vielleicht ein paar Informationen von der Bundesknappschaft besorgen und deinen zukünftigen Arbeitgeber über die Vorteile, die er kostenmäßig mit deiner Einstellung hat aufklären.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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