Hallo,
ich bin seit 3 Jahren für einen Verlag im Korrektorat freiberuflich tätig. Das heißt, ich arbeite von zu Hause aus zu den Zeiten zu denen ich will. Einen zweiten Auftraggeber habe ich auch, aber in nur sehr geringem Umfang. Bin aber ständig auf der Suche nach neuen Kunden.
Nun hat mich die BfA im Visier, um auf Scheinselbständigkeit hin zu prüfen (Hatte Antrag bei der KSK gestellt und diese haben meine Daten an die BfA weitergegeben, ohne mir das vorher mitzuteilen!!).
Habt Ihr Erfahrungen, wie man auf deren Briefe antwortet, wie gründlich nachgeforscht wird und welche "Willkür" dort herrscht bei der Einsortierung. In die gesetzliche Rentenversicherung möchte ich nämlich auf keinen Fall. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie versicherungspflichtig beschäftigt war, sondern direkt nach zwei Studiengängen in die Freiberuflichkeit wechselte und auch schon seit Geburt in der PKV bin.
Wenn Behördenmühlen anfangen zu mahlen....
Viele Grüße
Lotti
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Ergebnis 1 bis 10 von 24
Thema: Scheinselbständigkeit
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20.06.2006, 19:33
Scheinselbständigkeit
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20.06.2006, 21:39
Re: Scheinselbständigkeit
...von alleine fangen Behördenmühlen eher selten an zu mahlen. Erst wenn man sie wachrüttelt...
Warum willst du in die KSK, wenn du mit diesem Sozialsystem nix am Hut hast?
Wenn man etwas daraus haben will, holen sie es sich wieder. Geschenkt bekommt
keiner was. Meine Erfahrung!
Ich habe selbst jahrelang (fast) nur einen Auftraggeber gehabt. Es hat nie ein Hahn gekräht wegen Scheinselbstständigkeit. Ich kann dir daher auch nicht sagen was jetzt wie und wann bei dir geschehen wird, aber vielleicht weiß jemand anders da mehr?
LG Bine
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23.06.2006, 14:57
Re: Scheinselbständigkeit
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Geändert von BRIGITTE Community-Team (21.03.2007 um 16:31 Uhr) Grund: Beitrag auf Wunsch gelöscht
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23.06.2006, 15:07
Re: Scheinselbständigkeit
Künstlersozialkasse
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23.06.2006, 17:10
Re: Scheinselbständigkeit
Nach meinem Kenntnisstand wird die KSK Sie bei Aufnahme in jedem Fall bei der gesetzlichen Rentenversicherung versichern. Warum haben Sie dann überhaupt einen Antrag gestellt?
In die gesetzliche Rentenversicherung möchte ich nämlich auf keinen Fall. Ich muss dazu sagen, dass ich noch nie versicherungspflichtig beschäftigt war, sondern direkt nach zwei Studiengängen in die Freiberuflichkeit wechselte und auch schon seit Geburt in der PKV bin.
Gruß,
googol
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23.06.2006, 18:21
Re: Scheinselbständigkeit
Ich bin nur am Rande informiert, aber ich meine, dass das Kennzeichen einer Scheinselbständigkeit nicht die Anzahl der Auftraggeber ist, sondern allein das Verhältnis zum Auftraggeber: Ist es wie zu einem Angestellten mit entsprechender Weisungsbefugnis (Anwesenheitspflicht, exakte Bestimmung des momentanen Arbeitseinsatzes, Festlegung der Arbeitszeit,...), oder ist es wie zu einem Selbständigen ohne diese Weisungsbefugnis?
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23.06.2006, 21:24
Re: Scheinselbständigkeit
Hi,
in der Anfangszeit der Selbständigkeit kann man sich - wenn man nur einen Auftraggeber hat (oder den überwiegenden Teil des Umsatzes, d.h. 5/6 mit nur einem Auftraggeber erwirtschaftet)- von der Beitragspflicht befreien lassen. Allerdings gilt diese Befreiung erst mit der Antragsabgabe. Formulare dafür gibt es auf der homepage der BfA. So was Du schreibst, bist Du in den Augen der BfA tatsächlich scheinselbständig!
Ich habe diesen Antrag auch ein Jahr zu spät abgegeben, und die Entscheidung steht noch aus, ob ich nachzahlen muss. Argumentiert habe ich damit, dass ich sehr wohl viel Aquise gemacht habe (Angebote beigelegt) und auch mündliche Zusagen erhalten habe, daraus aber leider nichts wurde. Ich konnte also im ersten Jahr gar nicht absehen, dass es bei nur einem großen Auftraggeber bleibt. Allerdings habe ich wenig Hoffnung, dass dieser Antrag auch durchgeht. Die BfA macht nicht den Eindruck auf mich, dass hier willkürlich gehandelt wird (da gibt es ganz andere *gell, Salzrose*).
Wenn dieser Antrag nicht durchgeht, dann stehen pro Monat 19,5% Renten-Nachzahlung vom Gewinn an. Gehe deshalb schleunigst zum Steuerberater und erkundige Dich nach Möglichkeiten, den Gewinn herunter zu rechnen (Stichwort: Anspar-AfA). Aber selbst bei 0 Euro Gewinn musst Du meines Wissens 78,-- Euro pro Monat nachzahlen. Das läppert sich bei 3 Jahren! Da Du privat versichert bist kommt wenigstens von dieser Seite keine Forderungen mehr an Dich. Das ist die einzig gute Nachricht.
Sorry
Pati
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24.06.2006, 20:33Inaktiver User
Re: Scheinselbständigkeit
„nach § 2 Satz 1 Nr. 9 des Sozialbgesetzbuches – sechstes Buch (SGB VI) sind Personen versicherungspflichtig, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitseinkommen aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400 Euro im Monat übersteigt, sowie auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. (Selbständige mit einem Auftraggeber.)“
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.
„Die Befreiung von der Versicherungspflicht wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an“
Der halbe Regelbeitrag, der zu zahlen ist, falls kein Antrag gestellt wurde, beträgt 235,46 € (Es wird ein Arbeitseinkommen von monatlich 1.207,50 € zu Grunde gelegt).
Auf 36 Monate hochgerechnet sind das 8.476,56 €…. Erfahrungsgemäß kommt man aus dieser Nr. kaum heraus (Allenfalls wird eine Stundung gewährt). Ich würde dir dringend vorschlagen, dir einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung zu holen und mit einem Sachbearbeiter zu sprechen.
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28.06.2006, 17:58Inaktiver User
Re: Scheinselbständigkeit
Hallo Lotti123,
welche Kriterien für Scheinselbständigkeit in der Praxis gelten und alles sonstige Wissenswerte findest du hier.
Gruß,
Salomo
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13.10.2006, 00:51
AW: Re: Scheinselbständigkeit
ich muss diesen Strang nach oben schubsen, weil ich neue Erkenntnisse habe ... nach Monaten des Abwartens. Die BfA hat - obwohl ich in einem Jahr über 80% meines Umsatzes mit nur einem Auftraggeber erwirtschaftet habe (Anfangsjahr) keine Scheinselbständigkeit erkennen können. Begründung: Ich habe in der Zeit mich um andere Auftraggeber bemüht und auch Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen gehabt. Trotzdem empfehle ich jedem "frischen" Selbständigen einen Befreiungsantrag zu stellen, um gegen Nachforderungen gefeit zu sein.
Gruß, Pati


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