Hallo liebe Selbstständige!
Ich kann unsere Steuerberaterin derzeit nicht erreichen und hoffe daher auf eure kurzfristigen Infos, da ich diesen Fall noch nicht hatte.
Habe heute erfahren, dass ein Kunde meines Mannes insolvent ist. Der Rechnungsbetrag war ca. 2000 Euro. Kann ich die bei der ESt als Minus geltend machen? Oder ist das ein Fall, mit dem man als Selbstständiger rechnen muss und als unternehmerisches Risiko gilt?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.
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Thema: plötzlich Gläubiger
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31.01.2012, 10:31
plötzlich Gläubiger

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31.01.2012, 14:45
AW: plötzlich Gläubiger
Bilanziert ihr oder macht ihr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ?
Auf jeden Fall solltet ihr die Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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01.02.2012, 07:06
AW: plötzlich Gläubiger
Letzteres. (Unter ersterem kann ich mir nichts genaues vorstellen - denn: zieht man nicht auch bei der EÜR eine Bilnaz?, aber ich mach den ganzen Rechnungskram auch noch nicht so lange).
Guter Hinweis. Ich hätte jetzt gedacht, dass der Fakt, dass da ne Rechnung von uns vorliegt, ausreicht, um bedacht zu werden.
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01.02.2012, 09:00
AW: plötzlich Gläubiger
Als Einnahmen-Überschuss-Rechner wird der Gewinn erst realisiert, wenn das Geld da ist, wenn kein Geld kommt, gibt es nichts zu korrigieren, es kommt nur kein Geld rein.
Einen Ausgleich für den Ausfall einer Rechnung gibt es nicht.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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02.02.2012, 16:27
AW: plötzlich Gläubiger
Stimmt soweit - Allerdings dürfen natürlich sämtliche Materialkosten und sonstige externe Unkosten die der Rechnung zugrundliegen als Kosten deklariert werden. Dazu kommen evtl. auch Rechtsanwalts- und sonstige Aufwendungen die der Eintreibung der Forderung dienen.
Es sollte zBsp. auch geprüft werden ob die Forderung in betrügerischer Weise (Kunde wusste bei Auftragsvergabe bereits das er nicht zahlen kann) zustande kam. Wenn dies durch ein Gerichtsurteil bestätigt wird, besteht eine direkte Privatforderung die auch nicht durch eine Privatinsolvenz erlischt.
Beim Insolvenzverwalter solltet ihr die Forderung anmelden - auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Bedienung äusserst gering ist. Der Insolvenzverwalter sichert als erste Amtstat seinen eigenen Verdienst, dann kommt der Staat, dann die Sozialversicherungen, dann die Arbeitnehmer, dann die Banken mit entsprechenden Sicherungsübereignungen und dann ...
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02.02.2012, 16:36
AW: plötzlich Gläubiger
Meistens geht man leer aus; es kann aber sein, dass der Betrieb eigentlich gesund ist und nur, weil vielleicht die Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge fällig waren und die Kreditlinie erreicht war, Insolvenz angemeldet werden mußte. U.U. sind die Auftragsbücher voll und der Betrieb kann irgendwie fortgeführt werden. Also unbedingt die Forderung anmelden.
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02.02.2012, 16:57
AW: plötzlich Gläubiger
Wir haben für den Auftrag zwei weitere Menschen für diesen Tag gebucht. Die sind aber schon lange bezahlt worden.
Wir hatten bereits vor einem halben Jahr einen Brief von dem Anwalt der nun insolventen Firma bekommen, dass aufgrund von Zahlungsausfällen Insolvenz droht, der Betrieb aber wirtschaftlich gesund sei. Seine Frage war, ob wir uns darauf einlassen, nur die Hälfte des Rechnungsbeitrages zu akzeptieren, um der anderen Firma aus den Schwierigkeiten zu helfen. Ich wollte dieses Angebot annehmen (denn irgendwie ahnte ich, dass man so eine Anfrage nur schreibt, wenn es wirklich brenzlig ist), mein Mann war aber dagegen und bestand auf der kompletten Forderung. Tja, scheint so, dass wir da zu hoch gepokert haben und nun am Ende mit Null da stehen.
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02.02.2012, 17:08
AW: plötzlich Gläubiger
Das hoffen wir erstmal nicht, oder? Meldet die Forderung an, wer weiß.
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02.02.2012, 17:12
AW: plötzlich Gläubiger
Stimmt Margali ;-) Ich sehe es vll zu schwarz.

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02.02.2012, 21:01Inaktiver User
AW: plötzlich Gläubiger
Ich hoffe doch, dass Dein Mann bei 2000 EUR (einem hoffentlich einmaligen) Verlust nicht gleich ganz schwarz sehen muss. Ansonsten sollte man die Selbstständigkeit an sich noch einmal überdenken. Ich habe letztes Jahr auf eine Summe von 3000 EUR verzichtet, da der Aufwand und das daraus eventuell nach 18 Monaten (!) resultierende Ergebnis von 3 EUR irgendwie nicht im Einklang stehen.
Zumal ich auch noch die UST an das FA hätte abführen müssen, ohne diese erhalten zu haben. Danke, nein.
Dem Insolvenzverwalter sollte er allerdings anzeigen, wenn er z. B. Urheberansprüche geltend machen kann.Geändert von Inaktiver User (02.02.2012 um 21:04 Uhr)


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