Es gibt also eine Vorgeschichte und nun soll dieses Fehlen als Vorwand für eine Abmahnung herhalten. Hast Du mit ihm schon früher angesprochen, dass Du mit seinem Verhalten nicht zufrieden bist? Ich vermute, der Betriebsfrieden ist schon lange einseitig gestört und nun ist die Störung bei Dir angekommen.
Ich würde handeln wie von Opelius vorgeschlagen und bei der Gelegenheit auch noch einmal meine generelle Erwartung an ihn als Mitarbeiter formulieren.
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20.01.2012, 11:21Inaktiver User
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
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20.01.2012, 11:24
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Ich hatte einen Bekannten, der bekam von seinem Chef eine Abmahnung wegen "unaufgeräumten Schreibtisch"

Nur so viel zum Thema Menschenführung. Wenn man so sehr auf die Arbeitskraft des Kollegen angewiesen ist, kann er ja so schlecht nicht sein...
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20.01.2012, 11:26
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20.01.2012, 11:28
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.
Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)
Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)
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20.01.2012, 11:37Inaktiver User
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Ich schließe mich da Opelius an; wenn das eine einmalige Sache war, würde ich ihm das vom Urlaub abziehen. Und ihn dann im Auge behalten.
Aussagen wie "ja, wenn ich genervt bin, habe ich auch keine Lust, nochmal loszufahren" sind ja wohl das Letzte! Es kommt wohl kaum drauf an, ob der Arbeitnehmer "Lust" hat, zu kommen!
Und dass AG evtl. zu jedem Strohhalm greifen, um Leute abzumahnen, kann ich - selbst Angestellte - leider nur zu gut nachvollziehen. Leider wird man Minderleister oder Quertreiber als AG ja sonst kaum los.
Viele AN glauben eben auch, sich alles erlauben zu können.
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20.01.2012, 11:53
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Und vergiss nicht, darüber ein Protokoll anzufertigen. Die Durchschrift gibst Du dann später dem Arbeitnehmer. Soetwas gehört in die Personalakte.
Ich denke, es war gut, dass Du Deine Wut hier gepostet hast, denn dann musst Du nicht mehr mit der Wut in das Gespräch gehen, sondern kannst das ganz souverän angehen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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20.01.2012, 12:06
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
So ganz genau kann es Dir natürlich nur Dein Anwalt erklären.
Aber so wie ich das sehe, ist es nunmal die Hauptpflicht des Arbeitnehmers seine Arbeitsleistung zu erbringen, die des Arbeitgebers diese zu vergüten. Da der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat, bist Du auch nicht zur Vergütung verpflichtet. Einfacher gesagt, ich würde ihm den Ausfalltag vom Lohn abziehen.
Grundsätzlich muss man zusehen, zur Arbeit zu kommen. Wenn die Wetterverhältnisse schwierig sind, muss man halt zusehen, wie man es trotzdem hinbekommt. Keinesfalls muss der Arbeitgeber das Risiko tragen.
Das mit der Abmahnung dagegen würde ich knicken. Wenn die Wetterverhältnisse es absolut nicht zulassen zur Arbeit zu kommen, kann nicht abgemahnt werden. Wenn der Arbeitnehmer genau das behauptet, müsstet Du, um die Abmahnung zu rechtfertigen, das Gegenteil beweisen. Darauf würde ich mich nicht einlassen.schlechte Technik
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schlechte Laune
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20.01.2012, 12:44
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Ich würde ihm auch eine scharfe Rüge erteilen, denn es ist tatsächlich nicht die Entscheidung des AN ob er zur Arbeit kommen mag oder nicht und ich würde für den Wiederholungfall eine Abmahnung ankündigen.
Ob eine Abmahnung letztlich rechtlich in Ordnung ist, wird im Zweifel im Kündigungsverfahren geklärt, andererseits bei nur fünf Angestellten greift das Kündigungsschutzgesetz sowieso nicht, eine Kündigung ist also nicht so schwer durchsetzbar.
Und das Problem ist ja mehrschichtig, bei einem beidseits gutem und loyalen Arbeitsverhältnis hätte der AN alle Hebel in Bewegung gesetzt um zur Arbeit zu kommen und mir ist gerade keine Region bekannt, in der absolut gar nichts mehr geht und ich gehe davon aus, die anderen AN wohnen auch nicht fussläufig zur Arbeit.
Und dann fragt man sich, ist das Verhältnis nur zu diesem AN schlecht und welches Vorgehen des AG hat welche Konsequenz sowohl auf diese Arbeitsverhältnis, also auch auf die übrigen Arbeitsverhältnisse. Und wenn ich sehe, ein Kollege kommt mit einer "vergeschobenen" Ausrede durch, an kann das die anderen anstecken. Oder sie fühlen sich einfach schlecht behandelt, weil sie ja so "dumm" sind bei jedem Wetter zu kommen und dann für die "Faulen" mitarbeiten lassen. Es ist auch davon abhängig, wie viel im Team gearbeitet wird und die andern müssen es ausbaden, oder ob Arbeit einfach bis Montag liegen bleiben kann - dann macht die hier quasi angesprochene Gleitzeit Sinn. Das klingt bei Fussl aber nicht so.
Kurz, ich muss mir als AG nicht auf der Nase rum tanzen lassen und das sollte ich dem AN auch ganz klar zu verstehen geben. Das heißt nicht, dass ich ansonsten nicht mit mir reden lassen und auch mal kulant bin - nach Absprache. Also wenn der AN eben sagt, bei Schnee muss ich die S-Bahn nehmen und um pünktlich zu sein, muss ich dann zwei Stunden früher fahren, wenn ich die spätere Bahn nehme wäre ich eine halbe Stunde später da, geht das. Das sind Absprachen, aber einfach nicht kommen, weil man keine Lust hat, ist ein Kündigungsgrund.Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.
.... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/
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20.01.2012, 13:17Inaktiver User
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Mich macht die Arbeitseinstellung von Angestellten, wie sie hier geäußert wird, nahezu fassungslos. Kommst du heute nicht, kommst du morgen.
Vielleicht sollten die Arbeitgeber bei solchen Arbeitnehmern einführen "Zahlst du heute die Löhne nicht, zahlst du morgen" ...
Eine Schreiberin übersetzt Glätte mit Glatteis.
Glätte ist das, was im Winter schon einmal passiert. So die Gerüchte.
Drum hat das Auto Winterreifen und der Arbeitnehmer ist unabhängig davon verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen.
Da alle anderen Kollegen es geschafft haben, ist von normalen winterlichen Verhältnissen auszugehen. Wie man daraus auf das Recht sich einfach freizunehmen schließen kann, sehe ich nicht.
Aber selbstverständlich wären alle, die das so sehen, auch sehr verständnisvoll, wären sie durch solche Entscheidungen betroffen.
Müssten sie sich von jetzt auf gleich um die Unterbringung ihres Kindes kümmern, weil die Kindertagesstätte nicht besetzt wäre, die Schulen dicht wären, da die Lehrer keinen Bock hatten, würden Arzttermine nicht eingehalten werden, weil der Arzt drei Schneeflocken gesehen hat, der Handwerker käme nicht, für den man sich extra freigenommen hat, bei der Telekom ginge in der Störungsstelle keiner ans Telefon - ach ja, und alle Busse würden ausfallen, gelle?
Aus irgendeinem Grund denke ich, dass dann das Fassungslosforum überlaufen würde.
Es waren alle anderen Mitarbeiter da, es war also eine normale Glättesituation. Die öffentlichen Verkehrsmittel fuhren und befanden sich augenscheinlich in zumutbarer Nähe für ihn.
Zuspätkommen ist abmahnfähig und irgendwann ein Kündigungsgrund. Denn Witterungsverhältnisse sind keine Begründung für Zuspätkommen, einen guten Überblick bietet diese Seite Mythos 3: Pünktlichkeit keine Pflicht bei Glatteis - Arbeitsrecht - FOCUS Online - Nachrichten.
Der Mitarbeiter kam nicht zu spät, er verweigerte gänzlich sein Kommen. Ich nenne das Arbeitsverweigerung. Er verstößt damit erheblich gegen seine vertraglichen Pflichten. Und ich finde es bezeichnend, dass man auf einem hohen Ross sitzen soll, wenn man die Einhaltung dieser fordert.
Wie gesagt - wie wäre es wohl, wenn es andersherum wäre?
Bei Glatteis in dem Sinne, dass er sich in Lebensgefahr begeben würde, sähe die Sache wohl anders aus. Da wäre ich als Arbeitgeberin deutlich verständnisvoller. Aber ein paar Schneeflocken machen noch lange keinen Urlaub.
By the way, Fussl, ich hätte ihn nicht gebeten, sondern aufgefordert.
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20.01.2012, 13:20
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Man kann auch alles überdramatisieren.



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, vielleicht geht es dir danach ja besser. Solltest du weiterhin ein Problem mit meinem Beitrag hier haben, dann schreib mir doch ne PN 
