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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Fussl Beitrag anzeigen
    und noch was: durch das Fehlen des MA müssen sie restlichen Mitarbeiter nun seine Arbeit auffangen und miterledigen. Soviel zum Thema Betriebsfrieden.............
    Tja, so ist das nunmal. Und so wäre es auch, wenn jemand bei euch krank wäre.
    Mir scheint, daß du von Mitarbeiterführung gar keinen Plan hast und sie nur wie Marionetten zu funktionieren haben.

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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Aus dem Grund habe ich mir vor einigen Jahren einen neuen Arbeitgeber gesucht. Ich hatte kein Interesse wegen jedem Pupst eine Abmahnung zu kassieren. Seitdem geht mir gut. 1. Abmahnung, 2. Abmahnung, 3. Kündigung.
    Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.

    Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)

    Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)


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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    ja, aber wie gesagt, darauf möchte ich jetzt nicht eingehen. Das heute morgen hat buchstäblich das Fass zum Überlaufen gebracht.

    Wir möchten eine Abmahnung ausprechen, aber natürlich nur, wenn wir hier rechtlich auf der sicheren Seite sind. Ist dies nicht der Fall, das werden wir noch klären müssen, werden wir dies nicht tun. Nur denke ich, als Arbeitgeber muss ich mir dieses Verhalten nicht gefallen lassen, oder? Es arbeiten hier noch weitere Personen, für diese bin ich Verantwortlich. Wenn ich dieses Verhalten einem durchgehen lasse, ohne Konsequenzen...ja, wo kommen wir denn da hin?
    Mini-Fussl 08/2009 & Mini-Nudel 04/2014

    ...mit Julchen & Fussl und einer Sternschnuppe für immer im Herzen...

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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Fussl Beitrag anzeigen
    Nur denke ich, als Arbeitgeber muss ich mir dieses Verhalten nicht gefallen lassen, oder? Es arbeiten hier noch weitere Personen, für diese bin ich Verantwortlich. Wenn ich dieses Verhalten einem durchgehen lasse, ohne Konsequenzen...ja, wo kommen wir denn da hin?
    Komm mal runter von deinem hohen Ross!
    Er hat telefonisch Bescheid gesagt und das sollte erstmal Grund genug sein, bevor man überhaupt eine Abmahnung ausspricht oder daran denkt, das PERSÖNLICHE Gespräch mit dem MA zu suchen. Aber davon hast du bestimmt noch nichts gehört oder?

    Gehst du mit allen Mitarbeitern so diktatorisch um?

  5. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Wann ist man schon mal auf der rechtlich sicheren Seite? Wir kennen ja auch nur deine Version.

    Was du ihm wohl vorwerfen könntest, dass er nicht auf öffentliche Verkehrsmittel umgestiegen ist.

    Ich persönlich habe den Eindruck, dass du den Mann ganz schön auf dem Kieker hast.

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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Fussl, Du musst es ja nicht durchgehen lassen! Hol ihn Dir doch wie schon vorgeschlagen am Montag ins Büro und führ mit ihm ein ernstes Gespräch. Und zieh ihm einen Urlaubstag ab. Und dann schau mal, was passiert. Wenn's dann okay ist und er nicht bockig wird, dann belass es doch dabei.

    Eben drum, wenn er krank wäre, müsste die Arbeit auch von anderen aufgefangen werden. Und dann bekäme er auch keine Abmahnung. Also schön blöd von ihm, ehrlich zu sein und sich nicht einfach krank zu melden

    Ob Ihr rechtlich auf der sicheren Seite seid, kann Dir ein Anwalt sagen. Du wirst ja vermutlich einen rechtlichen Beistand haben, der Verträge prüft etc. Frag den doch mal.
    Nur wer riskiert, zu weit zu gehen, kann sehen, wie weit er gehen kann... (keine Ahnung, wer das gesagt hat, aber ich finde den Spruch toll!)

  7. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Wie wäre es denn, wenn jetzt erstmal alle wieder ein bisschen runterkommen?

    Ich kann Fussl's Standpunkt ein Stück weit sehr gut nachvollziehen, auch die andere Seite teilweise.

    Ich denke, den besten und bisher einzigen konstruktiven Beitrag hat Opelius geschrieben:
    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    zitier ihn am Monatagmorgen zu einem Gespräch. Lass Dir noch einmal die Gründe des Fehlens erläutern und droh ihm mit einer Abmahnung bei ungerechtfertigter Wiederholung. Ich denke wg. eines einmaligen Fehlens ist keine Abmahnung gerechtfertigt.

    Vielleicht hilft das:
    Abmahnungs-FAQ: Bestandteile einer Abmahnung

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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Wenn er wirklich mit Bus oder S-bahn hätte fahren können verstehe ich die Winterausrede nicht. Und natürlich hätte er zwei Stunden später (wenn der Räumdienst gekommen wäre) losfahren können.
    Ich bin da mehr bei Fussl.

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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    ich denke so werde ich es machen, das Gespräch suchen und ihm einen Tag Urlaub abziehen. Dann werden wir weiter sehen....

    Smilla, dir würde ich ein Abo im Fitnesscenter empfehlen, dort kannst du dich dann regelmässig richtig gut abreagieren , vielleicht geht es dir danach ja besser. Solltest du weiterhin ein Problem mit meinem Beitrag hier haben, dann schreib mir doch ne PN
    Mini-Fussl 08/2009 & Mini-Nudel 04/2014

    ...mit Julchen & Fussl und einer Sternschnuppe für immer im Herzen...

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    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Fussl Beitrag anzeigen
    ich denke so werde ich es machen, das Gespräch suchen und ihm einen Tag Urlaub abziehen. Dann werden wir weiter sehen....
    Super Fussl!
    Nur wer riskiert, zu weit zu gehen, kann sehen, wie weit er gehen kann... (keine Ahnung, wer das gesagt hat, aber ich finde den Spruch toll!)

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