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  1. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eigentlich wurde vom Mitarbeiter nichts anderes erwartet, als seinen Arbeitsplatz aufzusuchen. Dies scheint für einige aber schon zu viel zu sein.
    Ich staune auch.

  2. User Info Menu

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eigentlich wurde vom Mitarbeiter nichts anderes erwartet, als seinen Arbeitsplatz aufzusuchen. Dies scheint für einige aber schon zu viel zu sein.
    Ach was.
    Da kann ich den AN der TE aber gut verstehen: warum soll er sich bei Scheißwetter auf den Weg machen, um einfach nur seinen Arbeitsplatz aufzusuchen (dass man dort arbeitet: wird ja offenbar nicht erwartet). Da hat er es zu Hause bestimmt viel bequemer.
    life is all about
    finding people who
    are your kind of
    CRAZY

  3. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Ullalla Beitrag anzeigen
    (dass man dort arbeitet: wird ja offenbar nicht erwartet).
    Woraus du das schließt, ist mir nicht ganz klar.

  4. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Was mich an diesem Strang stört, ist die Argumentation, diejenigen, die eine Abmahnung oder eine Kündigung nicht für gerechtfertigt halten, akzeptierten generell, dass ein AN nicht auf die Arbeit kommt, weil er einfach mal keine Lust hat.

    Das ist ganz schlechter Stil.

  5. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von smilla_nrw Beitrag anzeigen
    Was mich immer wieder schockiert ist, daß heutzutage nur noch die Leistung gesehen wird. Der Mensch dahinter ist für die meisten AGs scheißegal. Hauptsache Leistung, Leistung, Leistung.
    Ähm ... was sollte man von einem AN denn bitte sonst erwarten? Dass er es allen so nett macht und eine heimelige Atmosphäre schafft?
    Es geht hier um einen Arbeitsplatz, nicht um ein Kaffeekränzchen.

  6. User Info Menu

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Was mich an diesem Strang stört, ist die Argumentation, diejenigen, die eine Abmahnung oder eine Kündigung nicht für gerechtfertigt halten, akzeptierten generell, dass ein AN nicht auf die Arbeit kommt, weil er einfach mal keine Lust hat.

    Das ist ganz schlechter Stil.
    Das stimmt doch so nicht. Die Strangeröffnerin hat gefragt, ob sie das Verhalten abmahnen soll. Sie hat weiter gefragt, wie denn an dem Morgen die Wegeverhältnisse tatsächlich waren. Das ist ihr beantwortet worden. Eine Userin hat auf katastrophale Glätteverhältnisse auf den Nebenstrecken hingewiesen. Dass die Hauptverkehrsverbindungen offen also gestreut waren, ist normal, Raum Stuttgart ist ja nicht gerade die flachste Stelle Deutschlands. Es ist nicht ganz auszuschließen, dass vor dem Haus der Arbeitnehmerin es wirklich arschglatt war.
    Ein paar User haben der Strangeröffnerin geraten, sich heute früh erst einmal die Situation von der Arbeitnehmerin anzuhören und nicht sofort mit einer Abmahnung zu reagieren. Die Möglichkeit besteht immer noch, vor allem, weil die Arbeitnehmerin trotz Aufforderung nicht auf den Öffentlichen Nahverkehr ausgewichen ist.

    Aber im Gegensatz zu den Hardlinern hier bin ich der Auffassung, dass erst ein Gespräch über die Situation am Freitagmorgen stattfinden sollte. Die Chance sollte ein Vorgesetzter immer geben. Ich bin nicht der Auffassung, dass man als Vorgesetzter immer gleich wie ein Automat reagieren sollte: AN macht Fehler, heißt Abmahnung. Es könnte sein, dass man sein trockenes Pulver vorzeitig verschießt.

    Wir werden ja hoffentlich von der Strangeröffnerin heute noch erfahren, wie das Ganze ausgegangen ist.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  7. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Ich bin nicht der Auffassung, dass man als Vorgesetzter immer gleich wie ein Automat reagieren sollte: AN macht Fehler, heißt Abmahnung. Es könnte sein, dass man sein trockenes Pulver vorzeitig verschießt.
    Naja, zwischen "AN macht Fehler" und "AN weigert sich zu kommen" sehe ich einen ziemlich großen Unterschied.

  8. User Info Menu

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Naja, zwischen "AN macht Fehler" und "AN weigert sich zu kommen" sehe ich einen ziemlich großen Unterschied.
    Welchen Unterschied?
    Nicht den ÖPNV zu nehmen ist ein grober Fehler gewesen, das bestreitet ja keiner.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. Inaktiver User

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Für mich ist das Arbeitsverweigerung.

    Und ich habe schon zuviel mit solchen lustlosen Mitarbeitern zu tun gehabt, um das als "Fehler" kleinzureden.

  10. User Info Menu

    AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Für mich ist das Arbeitsverweigerung.

    Und ich habe schon zuviel mit solchen lustlosen Mitarbeitern zu tun gehabt, um das als "Fehler" kleinzureden.
    Hier redet keiner Fehler klein. Aber man schießt sich als Inhaber des Geschäftes selbst ins Bein, wenn man nicht einmal ein klärendes Gespräch führen will.
    Du gibst ja Deinem Kind auch nicht sofort ein Ohrfeige, wenn es Deine Anordnungen nicht befolgt. Du musst doch wenigstens versuchen, dem Kind klar zu machen, dass es falsch gehandelt hat. Eine Abmahnung ist eine Ohrfeige und führt keineswegs zu einer Einsicht, eher zu Bockigkeit.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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