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22.01.2012, 19:18Inaktiver User
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
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22.01.2012, 19:55
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
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CRAZY
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22.01.2012, 19:58Inaktiver User
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22.01.2012, 21:59Inaktiver User
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Was mich an diesem Strang stört, ist die Argumentation, diejenigen, die eine Abmahnung oder eine Kündigung nicht für gerechtfertigt halten, akzeptierten generell, dass ein AN nicht auf die Arbeit kommt, weil er einfach mal keine Lust hat.
Das ist ganz schlechter Stil.
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22.01.2012, 22:03Inaktiver User
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23.01.2012, 09:40
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Das stimmt doch so nicht. Die Strangeröffnerin hat gefragt, ob sie das Verhalten abmahnen soll. Sie hat weiter gefragt, wie denn an dem Morgen die Wegeverhältnisse tatsächlich waren. Das ist ihr beantwortet worden. Eine Userin hat auf katastrophale Glätteverhältnisse auf den Nebenstrecken hingewiesen. Dass die Hauptverkehrsverbindungen offen also gestreut waren, ist normal, Raum Stuttgart ist ja nicht gerade die flachste Stelle Deutschlands. Es ist nicht ganz auszuschließen, dass vor dem Haus der Arbeitnehmerin es wirklich arschglatt war.
Ein paar User haben der Strangeröffnerin geraten, sich heute früh erst einmal die Situation von der Arbeitnehmerin anzuhören und nicht sofort mit einer Abmahnung zu reagieren. Die Möglichkeit besteht immer noch, vor allem, weil die Arbeitnehmerin trotz Aufforderung nicht auf den Öffentlichen Nahverkehr ausgewichen ist.
Aber im Gegensatz zu den Hardlinern hier bin ich der Auffassung, dass erst ein Gespräch über die Situation am Freitagmorgen stattfinden sollte. Die Chance sollte ein Vorgesetzter immer geben. Ich bin nicht der Auffassung, dass man als Vorgesetzter immer gleich wie ein Automat reagieren sollte: AN macht Fehler, heißt Abmahnung. Es könnte sein, dass man sein trockenes Pulver vorzeitig verschießt.
Wir werden ja hoffentlich von der Strangeröffnerin heute noch erfahren, wie das Ganze ausgegangen ist.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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23.01.2012, 09:49Inaktiver User
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23.01.2012, 09:55
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23.01.2012, 09:57Inaktiver User
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Für mich ist das Arbeitsverweigerung.
Und ich habe schon zuviel mit solchen lustlosen Mitarbeitern zu tun gehabt, um das als "Fehler" kleinzureden.
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23.01.2012, 10:08
AW: Abmahnung bei Fehlen am Arbeitsplatz
Hier redet keiner Fehler klein. Aber man schießt sich als Inhaber des Geschäftes selbst ins Bein, wenn man nicht einmal ein klärendes Gespräch führen will.
Du gibst ja Deinem Kind auch nicht sofort ein Ohrfeige, wenn es Deine Anordnungen nicht befolgt. Du musst doch wenigstens versuchen, dem Kind klar zu machen, dass es falsch gehandelt hat. Eine Abmahnung ist eine Ohrfeige und führt keineswegs zu einer Einsicht, eher zu Bockigkeit.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel



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