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  1. User Info Menu

    Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Ein ehemaliger Auftraggeber (wir haben unsere Zusammenarbeit im Unfrieden und für alle Zukunft beendet) hat mir diese Woche aus Versehen einen Betrag auf mein Konto überwiesen.
    Eben kam ein Anruf, ich möge das Geld doch bitte zurück-überweisen.

    Klar, mache ich. Dafür muss ich aber ein Überweisungs-Formular ausfüllen, es 3 Kilometer zur SpK fahren und die Überweisungsgebühr der SpK übernehmen.

    Kann ich diesem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder wäre das jetzt Kindergarten-Rache?
    Am Ende gilt doch nur, was wir getan und gelebt – und nicht, was wir ersehnt haben. Arthur Schnitzler

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    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Zitat Zitat von Etain Beitrag anzeigen
    Oder wäre das jetzt Kindergarten-Rache?
    Schon ein bisschen , auch wenn ich Dich verstehen kann.

    Nimm die Überweisung einfach mit, wenn du sowieso das nächstemal zur Bank fährst und denk nicht weiter über Leute nach, die Dich nur Energie kosten. Oder möchtest Du wirklich Deine Zeit in ein Schreiben investieren, mit dem Du deine Aufwandsentschädigung berechnest und dann noch Diskussionen führen? Nö, oder?


    I am the master of my fate: I am the captain of my soul.

    William E. Henley

  3. Inaktiver User

    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Zitat Zitat von Etain Beitrag anzeigen
    Dafür muss ich aber ein Überweisungs-Formular ausfüllen, es 3 Kilometer zur SpK fahren
    Hast Du kein Online-Banking?
    Oder Briefumschläge für Überweisungen von Deiner Bank?

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    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hast Du kein Online-Banking?
    Du bist selbstständig und nutzt wirklich kein Online-Banking? Das würde ich als Auftraggeber schon fast als unprofessionell werten ;- ) Daher kämen mir irgendwelche Berechnungen von Benzin etc. ziemlich spanisch vor. Ja, und kindisch.
    Da wäre ja glatt anwaltlich zu prüfen, ob diese Aktion nicht mit deutlich geringerem Aufwand durchzuziehen gewesen wäre ...

    Ich persönlich habe immer bevorzugt, den bestmöglichen Abgang zu machen. Hier würde eine solche Aktion nicht hereinpassen. Also würde ich das Geld (online) überweisen. Ggf. reicht übrigens auch ein Anruf bei Deiner Sachbearbeiterin. Den Anruf würde ich auch nicht in Rechnung stellen. Als Selbstständige wirst Du wohl eine Flat haben ;- )

    PS: Wenn bei Dir jede Überweisung vom Geschäftskonto etwas kostet, würde ich auch hier mal die Angebote anderer Banken überprüfen bzw. das von mir gebuchte Paket. Aber das ist OT ;- )

    Aber trotzdem die Frage - wie machst Du das? Du musst ja auch überprüfen, ob Deine Kunden bezahlt haben. Also fährst Du doch vermutlich sowieso mindestens einmal wöchentlich zur Bank, Deine Dienstleister und Rechnungen wollen auch bezahlt werden, also ist die Fahrt sowieso drin (wenn man sich schon so viel Mühe machen möchte ...). Oder wartest Du auf die Kontoauszüge, die je nachdem nur alle paar Wochen eintrudeln? Mir würde das zu lange dauern, da Rechnungen bei mir innerhalb von ein paar Tagen bezahlt sein müssen.
    Geändert von Tabetha (06.01.2011 um 11:13 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    § 270 Abs. 1 BGB:

    Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.
    Geldschulden sind Bringschulden, Kosten können im Zweifel nicht berechnet werden!

  6. Inaktiver User

    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Zitat Zitat von Tabetha Beitrag anzeigen
    Du bist selbstständig und nutzt wirklich kein Online-Banking? Das würde ich als Auftraggeber schon fast als unprofessionell werten ;- ) Daher kämen mir irgendwelche Berechnungen von Benzin etc. ziemlich spanisch vor. Ja, und kindisch.
    Da wäre ja glatt anwaltlich zu prüfen, ob diese Aktion nicht mit deutlich geringerem Aufwand durchzuziehen gewesen wäre ...

    Ich persönlich habe immer bevorzugt, den bestmöglichen Abgang zu machen. Hier würde eine solche Aktion nicht hereinpassen. Also würde ich das Geld (online) überweisen. Ggf. reicht übrigens auch ein Anruf bei Deiner Sachbearbeiterin. Den Anruf würde ich auch nicht in Rechnung stellen. Als Selbstständige wirst Du wohl eine Flat haben ;- )

    PS: Wenn bei Dir jede Überweisung vom Geschäftskonto etwas kostet, würde ich auch hier mal die Angebote anderer Banken überprüfen bzw. das von mir gebuchte Paket. Aber das ist OT ;-)


    Aber trotzdem die Frage - wie machst Du das? Du musst ja auch überprüfen, ob Deine Kunden bezahlt haben. Also fährst Du doch vermutlich sowieso mindestens einmal wöchentlich zur Bank, Deine Dienstleister und Rechnungen wollen auch bezahlt werden, also ist die Fahrt sowieso drin (wenn man sich schon so viel Mühe machen möchte ...). Oder wartest Du auf die Kontoauszüge, die je nachdem nur alle paar Wochen eintrudeln? Mir würde das zu lange dauern, da Rechnungen bei mir innerhalb von ein paar Tagen bezahlt sein müssen.
    Ich AG? Gibt's die noch?

  7. User Info Menu

    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Zitat Zitat von Etain Beitrag anzeigen
    Ein ehemaliger Auftraggeber (wir haben unsere Zusammenarbeit im Unfrieden und für alle Zukunft beendet) hat mir diese Woche aus Versehen einen Betrag auf mein Konto überwiesen.
    Eben kam ein Anruf, ich möge das Geld doch bitte zurück-überweisen.

    Klar, mache ich. Dafür muss ich aber ein Überweisungs-Formular ausfüllen, es 3 Kilometer zur SpK fahren und die Überweisungsgebühr der SpK übernehmen.

    Kann ich diesem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen? Wenn ja, in welcher Höhe? Oder wäre das jetzt Kindergarten-Rache?

    Etain, überweis es ihm online und fettich ist. Und dann vergiß den Kunden. Einfach abhaken.

  8. User Info Menu

    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Wie unprofessionell, eine Rechnung für Aufwandsentschädigung und vielleicht noch verrechnet, von dir hätte ich mich auch getrennt.

    Einfach mal darüber stehen, dass andere auch Fehler machen geht wohl nicht.

    Kindergarten.

    Vergiss nicht die Zeit zu berechnen, die du in der Bri mit den Fragen zugebracht hast.

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    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Ich würde mich totlachen, wenn mir jemand in der heutigen Zeit solchen "Aufwand" berechnet und denjenigen als unprofessionell abstempeln.

    Wie alle schon sagten, warum nutzt Du nicht Online Banking??

  10. User Info Menu

    AW: Aufwandsentschädigung für Rücküberweisung?

    Zitat Zitat von ikara Beitrag anzeigen
    Nimm die Überweisung einfach mit, wenn du sowieso das nächstemal zur Bank fährst und denk nicht weiter über Leute nach, die Dich nur Energie kosten. Oder möchtest Du wirklich Deine Zeit in ein Schreiben investieren, mit dem Du deine Aufwandsentschädigung berechnest und dann noch Diskussionen führen? Nö, oder?
    Über die Aufwandsentschädigung würde ich gar nicht diskutieren, sondern einfach die Bankgebühren die durch den Zugang und Abgang des Betrags anfallen einbehalten ohne irgendein extra Schreiben. Soll der Auftraggeber doch einen Anwalt einschalten, wenn er den EuroFuffzig auch noch zurückhaben will. Diese Kosten sind Dir durch sein Fehlverhalten ja tatsächlich entstanden. Es ist keine "Entschädigung".

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