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    Mindestanzahl Noten

    Hallo!

    Weiss von euch vielleicht jemand, wo geschrieben steht, wie viele Zensuren ein Schüler im Hauptfach benötigt, um bewertet werden zu können?

    Ich hab mich gerade durch das Schulgesetz und Verwaltungsvorschriften gekämpft, werd aber nicht fündig.

    Gruß @ all!
    Wer verstehen kann, kann alles verzeihen

    Ich bin bereit, überall hin zu gehen, wenn es nur vorwärts ist.

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    AW: Mindestanzahl Noten

    Hä? Es wäre mir neu daß es da eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt??
    Also irgendwie eingrenzen mußt Du das schon, und selbst dann wette ich, das kann jeder Lehrer im Einzelfall selbst entscheiden.

  3. Inaktiver User

    AW: Mindestanzahl Noten

    Zitat Zitat von Chicis
    Hä? Es wäre mir neu daß es da eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gibt??
    Also irgendwie eingrenzen mußt Du das schon, und selbst dann wette ich, das kann jeder Lehrer im Einzelfall selbst entscheiden.
    Stimmt. Zumindest für Hessen...

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    AW: Mindestanzahl Noten

    Na, ich hab so meine Zweifel, dass man in einem Hauptfach wie Mathe mit 2 Noten im Jahr eine faire Zeugnisbenotung hinbekommt.
    Wer verstehen kann, kann alles verzeihen

    Ich bin bereit, überall hin zu gehen, wenn es nur vorwärts ist.

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    AW: Mindestanzahl Noten

    Lt. Schulgesetz ist das möglich, hängt aber wahrscheinlich vom Bundesland ab,sicher auch von den Noten (z.B. 2 mal 5 oder 1 mal 5, 1 mal 2), außerdem spielt die mündliche Leistung eine Rolle. Entspricht diese z.B. den beiden schriftlichen Noten oder weicht sie ab?

  6. Inaktiver User

    AW: Mindestanzahl Noten

    Hallo!
    Soweit ich weiß, müssen alle Klassenarbeiten mit/oder nachgeschrieben werden, das sind dann pro Halbjahr zwei Noten, obwohl es Ausnahmen geben muß, da meine Tochter mal in der 9.Klasse Gymi von den Klassenarbeiten befreit wurde wegen langem Fehlen (9Wochen), sie hat trotzdem ein Zeugnis bekommen! Uns wurde das mal im Elternabendgesagt, habs aber vergessen, sorry!

    LG NNM

  7. Inaktiver User

    AW: Mindestanzahl Noten

    Hallo,
    in Hessen kann nachgeschrieben werden bzw. der Lehrer kann nachschreiben lassen. Es gibt aber kein "muß".
    Wenn keine Note gegeben werden kann (wg. Krankheit z.B.) kommt ins Zeugnis der Vermerk " Keine Bewertung aus Gründen die der Schüler nicht zu vertreten hat". Bei Schwänzern (oder lt.KuMi "Schulvermeidern" ) gibt es die Note 6.
    Wann keine Bewertung erfolgt/erfolgen kann, ist vom Lehrer und vom Fach abhängig ( Anzahl der Wochenstunden u.ä.)

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    AW: Mindestanzahl Noten

    Liebe Ricarda,
    wie meine Vorschreiberinnen schon erwähnt haben, sind die Schulgesetze von Bundesland zu Bundesland verschieden - eine allgemein gültige Aussage ist also nicht möglich. In Bayern müssen wie in Hessen alle angekündigten Leistungsnachweise nachgeholt werden; außerdem muss der Lehrer von jedem Schüler pro Halbjahr mindestens zwei mündliche Noten machen, wodurch jeder Schüler in Kernfächern insgesamt mindestens 6 Noten bekommt.
    Ich stimme dir zu, dass man in keinem Fach auf der Basis von zwei Noten pro Schuljahr eine gerechte Zeugnisnote ermitteln kann.

  9. Inaktiver User

    AW: Mindestanzahl Noten

    Also, es gibt in jedem Bundesland eine Notenbilungsverordnung, in der die Anzahl der Klassenarbeiten (meist) genannt sind. Bei uns in Ba-Wü entscheidet der Lehrer, ob versäumte Klassenarbeiten nachgeschrieben werden.
    Um welches Bundesland und welche Schulart handelt es sich denn?

    LG
    Sophie

  10. Inaktiver User

    AW: Mindestanzahl Noten

    Die Anzahl der schriftlichen Leistungskontrollen richten sich nach Art des Faches (Hauptfach, Nebenfach, wie viele Unterrichtsstunden in der Woche etc.) und wird durch die Fachkonferenzen festgelegt, die sich an curricularen Vorgaben orientieren.
    Die mündliche Note wird, wieder abhängig von o.g. Kriterien, bis zu 60 % (!) in die Gesamtnote eingerechnet.
    Aber wie schon alle schrieben: das ist auch bundeslandabhängig, ebenso spielt die Schulform (Gym, Gesamtschule, RS, HS) eine Rolle, da die Gewichtung der einzelnen zu benotenden Bereiche auch schulformabhängig ist.
    Du schreibst von 2 Noten im Jahr.... meinst du das gerade zu Ende gegangene Halbjahr? Da wären zwei Noten aus meiner Erfahrung zwar im unteren, aber dennoch durchaus möglichen, Bereich dessen, was vorgesehen ist.
    LG

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