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  1. Inaktiver User

    AW: Zweiter Bildungsweg - wie sehen das "Personaler"?

    Zitat Zitat von Paraplumeau Beitrag anzeigen
    Die Ausbildung dauert 3 Jahre, in dieser Zeit sind maximalst 30 entschuldigte Fehltage erlaubt, jeder Tag darüber führt zur Auflösung des Vertrages. Auch für Mütter, für Leute, die Familienmitglieder pflegen und sonstige Fälle.
    Ein Bekannter von mir hat auf Steuerfachangestellter umgeschult, er durfte in der Schulungsmaßnahme auch nur eine gewisse Anzahl von Fehltagen haben, sonst hätte ihn die Kammer nicht zur Prüfung zugelassen.

  2. User Info Menu

    AW: Zweiter Bildungsweg - wie sehen das "Personaler"?

    Das ist nicht nur bei Umschulungsmaßnahmen der Fall. Wenn ein Azubi zur Abschluß-Prüfung angemeldet wird, müssen immer sämtliche Fehltage im Betrieb über die gesamte Ausbildungszeit angegeben werden. Dasselbe macht dann auch noch die Berufsschule, dort sind noch deutlich weniger Fehltage erlaubt.

    Liegt der Azubi in einer der beiden Ausbildungsstätten über der entsprechenden "Höchstzahl", war's das mit der Prüfungs-Anmeldung.

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